Mahnbescheid und die Fristen

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Snooze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid und die Fristen


hallo,

ich hoffe mir kann jmd. hier weiterhelfen. folgendes
habe 2006 einen mb bekommen und fristgerecht widerspruch dagegen eingelegt, danach nie wieder was davon gehört.
jetzt bekomme ich ein schreiben vom lg dass der fall nun ein neues az hätte, welches ich in zukunft verwenden solle....

meiner meinung ist der mb schön längst verjährt oder? kann mir bitte jmd. die genauen fristen verraten?

kann doch nicht sein, dass man 4 jahre nichts hört und auf einmal wieder
post erhält, oder???

grüße
snooze

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Die Hemmung der Verjährung endet gem. § 204 II BGB 6 Monat nach der letzten Prozesshandlung - letzte Prozesshandlung ist hier sicher der Widerspruch gewesen. Wenn also innerhalb von 6 Monaten nach Einlegung des Widerspruchs nichts weiter unternommen wird (egal von welcher Seite), dann endet die Hemmung der Verjährung, was bedeutet, dass nur noch die vor dem Mahnbescheid übrige Verjährungszeit abläuft .

Auf Hochdeutsch: schon länger verjährt!

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#2
 Von 
Snooze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



vielen dank für deine antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snooze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



vielen Dank für deine Antwort!

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""

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