Mahnbescheid von 1+1

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
hans sorglos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid von 1+1

Hans Sorglos zog, wegen eines Job-wechsels, von seinen Eltern in seine erste eigenen Wohnung (korrekt amtlich umgemeldet), und schloß bei 1+1 einen Telefon und I-Net-Vertrag ab.
Nach einen halben Jahr entschloß er sich zu seiner Freundin in die Schweiz zu ziehen. Anfang Juli 2015 rief er deshalb bei 1+1 an, und informierte sich über die Vorgehensweise; Amtliche Abmeldebescheinigung und Kündigung via mail schicken.
Mitte Juli rief er abermals an ud fragte nochmal ob das mit Ende Juli i.O. ginge (selbe Antwort wie oben)
Ende Juli sandte er wie abgemacht die Abmeldebescheinuígung sowie die Kündigung, die auch per mail bestätigt wurde.
Mangels Drucker und unerfahren wie Hans war, druckte er diese Bestätigung nicht aus.

Einige Monate später kam dann mal Post von BID zu seinen Eltern, die der Vater, zu all der anderen Post seines Sohnes hinzufügte (ungeöffnet), bis man sich wieder mal sieht.
Es folgen noch zwei weitere Briefe, die der Vater ebenfalls beiseite legte.
ca. 5 Monate nach Umzug in die Schweiz fand der Vater einen wichtig erscheinenden Brief vom "Mahngericht" im Briefkasten. Da er nach Recherche im I-net einen Mahnbescheid vermutete, versuchte er diesen bei der Post zurück zu geben, weil Hans zu diesem Zeitpunkt bereit 1 Jahr nicht mehr unter dieser Adresse lebte.
Das ging nicht (Post macht ja keine Fehler), musste der Vater auf eigene Kosten als Einschreiben zurück schicken.

Hans wurde daraufhin von seinem Vater angerufen...und durfte in die Briefe sehen...

Darauf hin nahm Hans mit 1+1 per mail kontakt auf.

Die "nette" Dame entschuldigte sich für die Unannehmichkeiten, und forderte Hans auf: Damit wir Ihren Vertrag beenden können, senden Sie uns bitte Ihr Sonderkündigungschreiben mit Terminwunsch der Kündigung zu.

Das tat Hans natürlich nicht, da er immer noch der Meinung ist, der Vertrag wurde bereits gekündigt. Statt dessen forderte er Einsicht in die Forderungen nehmen zu können, darauf wartet er jetzt.

Fakt ist, die Kündigung wurde von 1+1 anerkannt und bestätigt, aber es gibt keinen Ausdruck der das bestätigen würde.
Fakt ist auch: Hans hat bisher kein einziges Dokument/Schreiben mit eigenen Augen gesehen und weiß auch nicht an welche Adressen möglicherweise noch irgendwas verschickt wurde.

Was kann Hans tun, weil er keine Kündiguns-Bestätigung mehr von 1+1in den Händen hat?





-- Editier von hans sorglos am 02.02.2016 18:19

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bluffen, Kundencenter genau prüfen, Emails raussuchen. Die Bestätigungsmail kann auch noch nachträglich weiterverwendet werden. Auch gesendete Mails stehen doch noch im Ordner "gesendete Post". Sollte eigentlich kein Problem sein.
Übrigens ist ein "PDF-Drucker" sinnvoller als ein Papierdrucker.

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#2
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

auch beim Mahngericht nachfragen ob ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde.

Guß ré

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
die auch per mail bestätigt wurde.


Diese Mail muss man doch nicht ausdrucken!
Es reicht, wenn diese Mail digital vorliegt.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man sollte sich sicher sein, dass nicht beim Mail-Provider eine Regel definiert ist. Manche löschen ja ältere Mails einfach. Beispielsweise ist bei 1und1 Standardmäßig eine Löschung nach 30 Tagen eingestellt, was man natürlich entfernen kann.

Ich persönlich archiviere so etwas Wichtiges grundsätzlich immer.

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#5
 Von 
hans sorglos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hans wird überprüfen was sich im "gesendet" Ordner befindet.

Das Bestätigungsmail ist nicht mehr vorhanden, wurde wohl gelöscht (90-Tage Regelung?) Sicherung ist leider auch nicht vorhanden.

Der 1+1 Auccount wurde seit Juli nicht mehr benutzt, da kann keiner einen Strick draus drehen, wenn man den wieder benutzt um mails zu prüfen?

Warum beim Mahngericht nachfragen? Der ungeöffnete Mahnbescheid wurde vom Vater fristgerecht mit neuer Adresse per Einschreiben zurückgesendet. Sollte da nicht ein "neuer" Mahnbescheid an die richtige Adresse kommen?

-- Editiert von hans sorglos am 03.02.2016 16:25

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#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Der 1+1 Auccount wurde seit Juli nicht mehr benutzt, da kann keiner einen Strick draus drehen, wenn man den wieder benutzt um mails zu prüfen?


Meine Erfahrungen mit 1 &1 - das Einloggen wird nicht mehr funktionieren. Der Account wird mit dem Ende des Vertrages deaktiviert. Ich hatte Domain und Email bei denen. Nach dem Kündigungstermin war der Account dicht.

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#7
 Von 
hans sorglos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Hans das ausprobiert, (und es funktioniert), kann das nicht als Anerkennung / Nutzung des Vertrages gewertet werden?

Die Antwort auf die erste Mailanfrage an 1+1 lässt ja vermuten, daß bei denen der Vertrag als "nicht gekündigt" geführt wird.
Er wurde aber sicher gekündigt und auch bestätigt, nur Hans hat diese Bestätigung nicht mehr in "Händen" und könnte sich in den Allerwertesten beissen...

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn Hans das ausprobiert, (und es funktioniert), kann das nicht als Anerkennung / Nutzung des Vertrages gewertet werden?

Nein. Das Kundencenter ist ja dazu da, Verträge und Rechnungen zu prüfen. Das ist nicht identisch mit dem eigentlichen Internetzugang oder dem Telefonzugang.

Signatur:

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#9
 Von 
hans sorglos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Postausgang. bzw gesendet Ordner ist nix mehr; ältester Eintrag vom 04.11.15

macht es Sinn das Kundencenter aufzurufen?

Es ist also keine Kündigung oder Bestätigung mehr da..., die Konversation lief nicht über die e-mail von 1+1 sondern über eine andere. Da 1+1 auch mit der Bestätigung mindesten 1x geantwortet hat, wäre es nie ein problem gewesen mit Hans in Kontakt zu treten, wegen ev. noch offener Forderungen.

Zitat:
Bluffen, Kundencenter genau prüfen, Emails raussuchen.


wie könnte so ein Bluff-schreiben aussehen?



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#10
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Hat Hans überhaupt irgendetwas schriftlich?
So das ein Gericht geneigt wäre anzunehmen das Hans nicht einfach geschludert hätte und sich nun versucht um die dadurch entstandenen Kosten zu drücken?

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

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#11
 Von 
hans sorglos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie es derzeit aussieht hat Hans nix mehr schriftlich. Aber Hans könnte seine Freunding als Zeugin angeben, die das Kündigungsmail zumindest gelesen hat, bevor Hans das an 1+1 geschickt hat.

Für Hans war mit Erhalt der Bestätigung alles paletti, dann war ja bereits der Umzug, Jobsuche, andere Wohnung suchen usw.
Da 1+1 sich nie mehr bei ihm gemeldet hat, ging Hans davon aus, daß alles ordnungsgemäß, so wie 1+1 es wollte, erledigt ist. Neue Adresse und email-Adresse hätte 1+1 gehabt.

Und nein, Hans will sich da nicht irgend wie und wo raus rausreden!

Hans hat das Archivieren verschludert, weil er seinen kopf grad mit anderen Sachen voll hatte, Umzug, Job, Wohnung...

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#12
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

ok... da war der Hans meines Erachtens nach...etwas zu sorglos ;) Das Problem was der Hans nun hat ist folgendes:
Der Hans befindet sich im Zivilrecht, dies beinhaltet "wer bekommst was von wem woraus"...es dreht sich hier um die Anspruchsbegründung.
Ich bin jetzt einmal ganz offen...gemäß dem Studium der Rechtswissenschaft würde ein Richter jetzt im Rahmen des Urteilsstil genau das prüfen...nämlich ob eine Anspruch gegeben ist und Fakt ist, das es so wäre....
Du hast nichts handfestes was dem widerspricht :( Du könntest jetzt natürlich einen Zeugen zur Bestätigung anführen und zuvor per eidestattlicher Versicherung dem Gericht erörtert haben das du eine Kündigung versendet hast, aber m.E. wird es darauf hinauslaufen:
" Der Beklagte konnte nicht glaubhaft darlegen..."
HIer gibt es zweifellos klügere Köpfe als mich, aber ich sage dir als 1. Semester im Zivilrecht das es ohne eine Fax bzw. Emailbestätigung wirklich schwer wird :-P
Man möge mich korrigieren, ich persönlich halte ganz große Stücke auf mepeisen...aber ohne den Nachweis einer "versendeten Kündigung" oder sonst etwas in dieser Art sehe ich hier keinerlei Fundamt es "gerichtlich drauf anzulegen"


-- Editiert von Nicolechen am 05.02.2016 21:04

-- Editiert von Nicolechen am 05.02.2016 21:06

-- Editiert von Nicolechen am 05.02.2016 21:07

-- Editiert von Nicolechen am 05.02.2016 21:08

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man kann hier nur bluffen und hoffen, dass die sich verplappern. Und mit etwas Glück geht der Rest bei denen komplett unter und man hört auf, zu belästigen. Ansonsten hat Nicolechen recht. Ohne Beweis wird es immer schwer.

-- Editiert von mepeisen am 06.02.2016 07:49

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#14
 Von 
hans sorglos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hans hat sich Hilfe eines Freundes gesucht; bei 1+1 angerufen und vorsichtig gefragt, was da denn nun los ist.
Dabei stellt sich raus, daß wohl auf beiden Seiten Fehler gemacht wurden und Hans wirklich zu sorglos war.
Hans hatte das mit Umzug und Kündigung vorab telefonisch besprochen und den Anweisungen des Mitarbeiters Folge geleistet;
aber er hatte nicht "Sonderkündigung" auf dem Schreiben stehen, was dann wohl dazu geführt hat, daß es als normale Kündigung betrachtet worden ist, obwohl der Nachweis duch die behördliche Abmeldebescheinigung vorlag.

Wie dem auch sei, es wurde ein "neues" Sonderkündigungsschreiben aufgesetzt mit der Bitte um Kulanz (wie es der Kundenberater geraten hatte) und per Einschreiben mit Rückschein an 1+1 gesandt.

Das sollte inzwischen bei 1+1 angekommen sein.

Jetzt hängt alles davon ab, wie 1+1 reagiert....;

Wenn Hans die Antwort hat, hat er vor das mit BID zu klären, macht vorher wohl keinen Sinn

das so als Zwischenbericht, weil hier soviele "Unvollendete" rumliegen...

-- Editiert von hans sorglos am 14.02.2016 12:30

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#15
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von hans sorglos):
aber er hatte nicht "Sonderkündigung" auf dem Schreiben stehen, was dann wohl dazu geführt hat, daß es als normale Kündigung betrachtet worden ist, obwohl der Nachweis duch die behördliche Abmeldebescheinigung vorlag.

Da Willenserklärungen nach §133 BGB auszulegen sind, sehe ich da jetzt nicht wirklich ein Problem. Da hier auf einen Umzug Bezug genommen wurde, ist eindeutig erkennbar, dass das Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden sollte.

Aber:
Zitat (von hans sorglos):
Wie dem auch sei, es wurde ein "neues" Sonderkündigungsschreiben aufgesetzt mit der Bitte um Kulanz (wie es der Kundenberater geraten hatte) und per Einschreiben mit Rückschein an 1+1 gesandt.

Wieso fragt Ihr hier nicht nochmal nach, bevor Ihr sowas macht? Das kann durchaus Probleme geben, je nachdem wie es formuliert ist. Denn wieso sollte man eine neue Sonderkündigung schicken, wenn die erste Kündigung schon so gemeint war?

-- Editiert von JogyB am 14.02.2016 13:45

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hans sorglos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wieso fragt Ihr hier nicht nochmal nach, bevor Ihr sowas macht?


gute Frage; weil Hans auch Fehler gemacht hat und die Kündigungsbestätigung nicht richtig gelesen hatte; da wurde die Kündigung zwar besätigt (nomale Kündigung und Standardvorgehensweise) für Jan 2017....

Hätte Hans richtig gelesen, wäre ihm das aufgefallen und er hätte reagieren müssen/können?!

Also Hans sieht mittlerweile nicht nur Versäumnisse bei 1+1, sondern muss wohl selbst Fehler einräumen...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hans sorglos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hans hat gestern ne mail von 1+1 erhalten mit der Kündigungsbestätigung zum 19.02.2016. "wir bestätigen Ihre Kündigung zum 19.02.2016... bla, bla, bla; ... die restlichen Entgelte werden wir von Ihrem Bankkonto abbuchen"

Liest sich wie ein Standard-mail, nix wegen Kulanz oder oder dergleichen. Vor allem die Abbuchungen sind ja schon seit Monaten fehlgeschlagen, weil das Konto nicht mehr existiert...; wie soll das denn jetzt plötzlich funktionieren?

Irgendwie kommt sich Hans grad als "nicht wahrgenommen" vor.

Zumal im Sonderkündigungsschreiben vor zwei Wochen alles ausführlich dargelegt war, sowohl die eigenen Versäumnisse, als auch die von 1+1, zwar angenehm vormuliert, aber es war leicht verständlich formuliert; und der Kundenberater am Telefon vor zwei Wochen relativ aufgeschlossen reagiert hat...

Was ist nun zu tun? Akzeptieren oder ?

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