Mahnbescheid von Inkasso

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
domi12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid von Inkasso

Hallo zusammen,

aufgrund eines gekündigten Kreditkartenvertrages habe ich gestern einen Mahnbescheid von einem Inkassounternehmen erhalten.


Wie es dazu kam:
Vor ca. zwei Jahren konnte ich die Raten nicht mehr bezahlen, daraufhin wurde mir die Kreditkarte gekündigt. Auf meine Mail an den Herausgeber meinte dieser, dass man mit mir keine Rückzahlungsregelung treffen kann, ich aber eine mit dem Inkassounternehmen treffen kann.

Mit dem Inkassounternehmen wurde auch eine getroffen (Gesamtkosten von Gebühren + Einigung ca. 500€).

Ablauf:
Im Inkassoschreiben heißt es, dass die Auftraggeberin die Herausgeberin der KK ist. In einer Forderungsaufstellung, welche ich vor einem Jahr angefordert habe, stand im Anschreiben „Ursprungsgläubigerin: Herausgeberin".
Im Mahnbescheid steht, dass die Forderung ca. zwei Monate nach meiner Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkasso auf den Antragssteller(Inkasso) übergegangen bzw. abgetreten ist.
Ein Forderungsübergang bzw. -abtretung wurde mir aber nicht angezeigt.

Was ich daher machen würde:
Dem Mahnbescheid wiedersprechen und die Aufrechung der Inkassokosten mit der Ursprungsforderung verlangen.


Über Ratschläge von euch wäre ich sehr dankbar.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 228x hilfreich)

Seit wann besteht die Ratenzahlungsvereinbarung und hast du die jeden Monat pünktlich und ohne Abweichungen bedient? Wenn ja, kannst du meiner Meinung nach dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Dazu den entsprechenden Vordruck per Einschreiben an das Gericht zurückschicken.

Bzw.: Ist das tatsächlich ein Mahnbescheid vom Gericht? Sieht so aus: http://www.mahngerichte.de/verfahren/vordrucke/images/mbgesamt.png

Ich frage deshalb, weil das was du geschrieben hast normalerweise nicht da drin steht. Im Zweifelsfall diesen Bescheid mal einscannen und anonymisiert über einen Bilderdienst hier verlinken.

Ansonsten, wenn die Forderung an das Inkasso abgetreten wurde, dürfen die auch keine Inkassogebühren verlangen. Ich würde da keine Aufrechnung verlangen sondern die Inkassogebühren komplett zurückweisen.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Verlink mal den MB (Namen und Anschrift abdecken)
Stimmt die Hauptforderung ? Alle Zahlungen berücksichtigt ?
In der Inkassobranche wird gerne getrickst

p.s Durch die Kontokündigung ist dein score im grottigen Bereich

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#3
 Von 
domi12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab mal den MB hochgeladen:

Mir ist dabei aufgefallen, dass die Forderung erst kurz vor dem MB abgetreten bzw. übergegangen ist. Macht das einen Unterschied?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Hast du die Antwort vom Kreditkartenunternehmen noch, dass sie selbst eine Ratenzahlung verweigern, dass man aber mit dem Inkasso eine Ratenzahlung abschließen kann? Wie war der Wortlaut?

Hast du damals beim Inkassounternehmen etwas unterschrieben?

Die anderen Fragen wären ebenfalls interessant.

Dass ein Inkasso beim Stellen eines Mahnbescheides de Hilfe eines Anwalts braucht, ist meiner Meinung nach grober Unfug. Das ist Kernkompetenz von Inkassobüros. Hier dürfte es sich ausschließlich um Kostentreiberei handeln.

Bei Abtretungen darf das Inkasso keine Gebühren verlangen, da nach Abtretung in eigenem Namen gefordert wird. Die Abtretung war zwar etwas spät, aber die Gerichte sind sich in einem Punkt einig: Wenn der Gläubiger von den Zahlungsproblemen weiß (und das wusste er aufgrund der Antwort offenbar), ist das Einschalten eines Inkassos grober Unfug. Man muss dann die Kosten als Schuldner nicht ersetzen. Gerade die Aussage des Herausgeber, dass er selbst Ratenzahlungen verweigert, man sie aber mit dem Inkasso treffen könnte, ist ebenfalls grober Unfug.
Solange der Gläubiger noch Inhaber der Forderung ist, bestimmt er und nur er allein, was passiert. Kein Inkasso bestimmt. Und entweder will der Gläubiger eine Rateneinigung oder er will sie nicht.

Ich würde hier versuchen zu ermitteln, was du noch schuldig bist ohne Inkassogebühren und ohne Rateneinigung und würde schauen, das dann zu bezahlen. Zumindest annähernd. Parallel dem Mahnbescheid komplett widersprechen und sollte geklagt werden, vor Gericht ggf. mit Hilfe eines Anwalts genau in diese Stoßrichtung argumentieren wegen Verstoß gegen §254 BGB .

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
domi12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

In der Mail vom Herausgeber steht, dass nach Vertragskündigung keine Tilgung der Forderung vereinbart werden kann und eben dass ich nach Übergabe an ein Inkasso mit diesem eine Ratenzahlung vereinbaren kann.

Von der Offenen Forderung (Ohne Gebühren oder ähnliches) könnte ich ca. 2/3 bezahlen und den Rest dann in einem Monat

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Zitat:
Von der Offenen Forderung (Ohne Gebühren oder ähnliches) könnte ich ca. 2/3 bezahlen und den Rest dann in einem Monat

Das würde ich tun, um denen vor Gericht völlig den Wind aus den Segeln zu nehmen. Zweckgebunden auf die restliche Hauptforderung. Denn dann können sie nur noch wegen den Inkassokosten diskutieren.

Das ist soweit meine Meinung. Würde, wenn es dann so weit ist, nicht ohne Anwalt dagegen vorgehen. Argumentationen gegen Schadensminderungspflicht sollte mit Urteilen und juristisch bzw. argumentativ gut belegt sein.

Wichtig ist, dass du beweisen kannst, dass die von deinen Zahlungsproblemen wussten und ausdrücklich erklärt haben, man könne ja mit dem Inkasso eine rateneinigung vereinbaren.

-- Editiert von mepeisen am 23.10.2016 14:30

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#7
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 434x hilfreich)

Es könnte doch durchaus sein, dass im Mahnbescheid ein falsches Abtretungsdatum steht und die Forderung tatsächlich viel eher an das Inkasso-Unternehmen abgetreten worden ist. In diesem Fall hätte das Inkasso-Unternehmen für die Beitreibung der dann eigenen Forderung keine Inkasso-Gebühren verlangen dürfen.

Denkbar ist aber auch, dass das Abtretungsdatum im Mahnbescheid stimmt. Dann dürfte das aber wahrscheinlich wie folgt gelaufen sein: Es besteht ein Rahmenvertrag zwischen der Bank und dem Inkasso-Unternehmen. Dieser Rahmenvertrag sieht vor, dass das Inkasso-Unternehmen die betreffenden Forderungen zu einem bestimmten Preis mit erheblichem Abschlag kauft. Die eigentliche Forderungsabtretung (=also die Abwicklung des Forderungskaufs) wird allerdings bewusst verzögert und erfolgt zunächst noch nicht, vielmehr wird dem Inkasso-Unternehmen gleichzeitig ein befristeter Inkasso- Auftrag erteilt, damit das Inkasso-Unternehmen seine Gebühren (vermeintlich) legal in Rechnung stellen kann. Schon zu diesem Zeitpunkt steht allerdings fest, dass die Forderung später, wenn erste Inkasso-Maßnahmen erfolglos verlaufen, abgetreten werden soll. Dies ist hier dann kurz vor Erlass des Mahnbescheides geschehen. Logisch und vernünftig wäre es wahrscheinlich gewesen, dass die Forderung sofort abgetreten wird. Durch die verzögerte Abtretung können aber (zumindest der Form nach) zusätzliche Inkasso-Gebühren generiert werden. Wahrscheinlich also mal wieder typische Inkasso-Abzocke.

Grundsätzlich blöd wäre es, wenn du ein schriftliches Schuldanerkenntnis unterschrieben hast, weil man die nicht ohne weiteres aushebeln kann. Es gibt nach meiner Erinnerung zwar auch Gerichtsurteile, die schriftliche Schuldanerkenntnisse über Inkasso-Gebühren als unwirksam angesehen haben. Die Aktenzeichen weiß ich aber aus der Erinnerung nicht. Auch ist nicht sicher, ob alle Gerichte so entscheiden.

Ich würde trotzdem wahrscheinlich die Inkasso-Gebühren nicht zahlen, da das stark nach Abzocke aussieht. Das Inkasso-Unternehmen dürfte mit der Geltendmachung der Inkasso-Gebühren gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. Ein etwaiges schriftliches Schuldanerkenntnis würde für dich das Risiko vor Gericht erhöhen. Allerdings könnte dir ein Schadenseratzanspruch gegen das Inkasso-Unternehmen zustehen, da man dich über den wirklichen Forderungsinhaber bzw. die geplante spätere Abtretung an das Inkasso-Unternehmen nicht aufgeklärt hat. Dieser Schadensersatzanspruch entspräche der Höhe der Inkasso-Gebühren, so dass sich diese aufheben. Falls ein Schuldanerkenntnis besteht, könnte man auch daran denken, dass du dies vorsorglich wegen arglistiger Täuschung anfichst, mit der Begründung, dass man dich über die Inhaberverhältnisse bezüglich der Forderung bzw. die geplante spätere Abtretung getäuscht hat. Ob da so war - keine Ahnung, es erscheint aber meiner Meinung nach sehr gut möglich.

Bitte bedenken: Das sind schnell runtergeschriebene Überlegungen ohne jegliche Kenntnis der genauen Umstände. Jegliches Handeln auf eigene Gefahr :schock:

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#8
 Von 
domi12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe wegen einer Ratenzahlung nach Erhalt des Briefes vom Inkasso telefoniert und man hat mir dann ein Schreiben zukommen lassen, in welchem die Ratenhöhe und Vergleichskosten stehen. Somit wurde nichts unterschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 228x hilfreich)

Zitat (von domi12345):
Ich habe wegen einer Ratenzahlung nach Erhalt des Briefes vom Inkasso telefoniert und man hat mir dann ein Schreiben zukommen lassen, in welchem die Ratenhöhe und Vergleichskosten stehen. Somit wurde nichts unterschrieben


Dies widerspricht aber deiner Aussage im Ursprungsbeitrag:

Zitat:
Auf meine Mail an den Herausgeber meinte dieser, dass man mit mir keine Rückzahlungsregelung treffen kann, ich aber eine mit dem Inkassounternehmen treffen kann.

Mit dem Inkassounternehmen wurde auch eine getroffen (Gesamtkosten von Gebühren + Einigung ca. 500€).


Kannst du bitte die damalige Forderungsaufstellung auch noch einstellen oder zumindest auflisten, was in der Hauptforderung von 1.390,33€ alles enthalten ist/sein sollte?

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#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Ich würde wie es Dir mepeisen geraten hat, sofort 2/3 der Hauptforderung zweckgebunden (Aktzeichen des Rechtsanwalts oder Inkassounternehmens + nur HF an die angegebene Bankverbindung überweisen) überweisen und die restliche Hauptforderung + die Verzugszinsen (Zinsrechner für laufende Zinsen: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/) dann spätestens in einem Monat wieder zweckgebunden überweisen.

Dem Mahnbescheid komplett und fristgerecht widersprechen. Entweder mit dem beigelegten Formular (unbedingt nachweislich versenden, Einschreiben-Einwurf: 2,85 €, Sendungsverfolgung beachten) oder online auf https://www.online-mahnantrag.de/ unter dem Reiter "Zu den Folgeanträgen" und "Widerspruch erheben".

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Wirklich widersprechen tut da IMHO nichts. Die Ratenvereinbarung wurde halt nie unterschrieben.
Das lief telefonisch.

Ist aber in meinen Augen unerheblich. Denn der Ausgangspunkt passt schon nicht. Ich kann als Gläubiger nicht sagen "Ne, mit mir gibt es keine Ratenvereinbarung, aber mit dem Inkasso gibt es eine." Das macht inhaltlich keinerlei Sinn, denn ich bin nach wie vor (angeblich) Forderungsinhaber.

Die Wahrheit mag so aussehen, wie der Piratenfechter es sagt. Dass die Abtretung schon viel früher verabredet war zwischen Bank und Inkasso und die Bank gar nichts mehr mit zu tun hatte. Aber ist auch egal. Es zählt, was einem gesagt wird und da gab es nie eine Abtretung. Dass eine Bank eine Ratenzahlung ablehnt und dann als Nach-wie-vor-Gläubiger übers Inkasso erlaubt ist einfach nur Unfug.

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#12
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 228x hilfreich)

Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Ratenvereinbarung gab und diese auch eine Zeit lang bedient wurde. Das war für mich der Widerspruch.

Daher auch meine Bitte um die Forderungsaufstellung. Sollte in den 1.390,33€ so viel Mist enthalten sein, dass man 1/3 streichen kann, wäre mit der 2/3 aufzubringenden Summe ja eh alles vom Tisch, wenn die dann sofort überwiesen und dem Mahnbescheid widersprochen wird.

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Zitat:
Mit dem Inkassounternehmen wurde auch eine getroffen (Gesamtkosten von Gebühren + Einigung ca. 500€).

Sind diese Gebühren in den 1390 enthalten ?
Sind schon vorher Zahlungen ans Inkasso gegangen ?
Was wurde im Zusammenhang mit der ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
domi12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Inkasso habe ich telefonisch eine Ratenzahlung getroffen, welche auch eine Zeit lang bedient wurde. Diese ist allerdings auf meine Bitte hin, die letzten zwei Monate gestundet worden, da ich eine neue Arbeit suche. Das Inkasso hat sich allerdings auf weitere Stundung nicht mehr eingelassen.

Unterschrieben habe ich übrigends nichts. Per Post kam nach meinem Telefonat damals eben nur eine Ratenzahlungsvereinbarung per Post in welche Vergleichskosten und Beginn der Ratenzahlung stehen.

Die Hauptforderung ist nur noch der Saldo (abzüglich bereits geleisteter Zahlungen) und stimmt auch so. Die Gebühren wurden mit meinen vorherigen Zahlungen verrechnet.

Die damalige Forderungsaufstellung kann ich gerne später einstellen. In dieser sind allerdings nur, so weit ich mich entsinnen kann, Hauptforderung und Inkassokosten enthalten.

Den Widerspruch habe ich gestern versendet.

-- Editiert von domi12345 am 26.10.2016 12:21

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Und die Inkassokosten sind insoweit nicht durchsetzbar. Argumentation siehe oben.
Und wie gesagt die übrige Hauptforderung noch so bald wie möglich bezahlen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Zitat:
Die damalige Forderungsaufstellung kann ich gerne später einstellen. In dieser sind allerdings nur, so weit ich mich entsinnen kann, Hauptforderung und Inkassokosten enthalten.

In Deinem Fall wären lt dieser Gebührenliste http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/ vorgerichtich 34,50 Inkassokosten plus rund 8 € Auslagenpauschale zu zahlen gewesen

Ich denke das die Gegenseite Dich anschließend bitten wird den widerspruch zu begründen und zurückzunehmen und anschließend , auch aufgrund des Stores , einen Vergleichsvorschlag machen wird

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Zitat:
In Deinem Fall wären lt dieser Gebührenliste http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/ vorgerichtich 34,50 Inkassokosten plus rund 8 € Auslagenpauschale zu zahlen gewesen

Wenn man das Schreiben einfacher Art ansetzt. Aber wie gesagt: Wenn der Gläubiger von den Zahlungsproblemen weiß und wenn es (wie offensichtlich ist) ausschließlich die Abwicklung einer Ratenzahlung der Grund zur Abgabe ans Inkasso war, würde ich nicht mal das akzeptieren.
Bei solchen Fällen sind sich die Gerichte weitgehend einig, dass Inkassokosten dann nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen: Durch die massiven gebühren, die hier mutwillig aufgeschlagen wurden, verschärft sich das Zahlungsproblem des Schuldners nur noch. Da ergibt es noch viel weniger Sinn, das an ein Inkasso abzugeben.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 228x hilfreich)

Zitat (von domi12345):
Mit dem Inkasso habe ich telefonisch eine Ratenzahlung getroffen, welche auch eine Zeit lang bedient wurde.

Unterschrieben habe ich übrigends nichts. Per Post kam nach meinem Telefonat damals eben nur eine Ratenzahlungsvereinbarung per Post in welche Vergleichskosten und Beginn der Ratenzahlung stehen.

Die Hauptforderung ist nur noch der Saldo (abzüglich bereits geleisteter Zahlungen) und stimmt auch so. Die Gebühren wurden mit meinen vorherigen Zahlungen verrechnet.

Den Widerspruch habe ich gestern versendet.


Unter diesen Umständen würde ich jetzt die bereits geleisteten Zahlungen von der Hauptforderung abziehen und den Restbetrag sowie die Zinsen an das Inkasso überweisen. Als Betreff: "Nur HF + Zinsen abzügl. geleistete Zahlungen". Wenn die Gebühren die ca. 500€ aus dem Ursprungsbeitrag waren, sollte sich das mit den zur Verfügung stehenden Mitteln mit einer Einmalzahlung ausgehen.

Das Ignorieren der Gebührenverrechnung ergibt sich für mich aus den von mepeisen in Antwort #4 und Guybrush Threepwood in Antwort #7 erläuterten Gründen.

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