Zur Erläuterung:
Habe am 08.10.07 mich auf der Internetseite www.Vorlagen-land.de angemeldet um im Archiv nach geeigneten Office Vorlagen zu suchen. Mir war bei der Anmeldung , auch beim überfliegen der AGB´s nicht ersichtlich, dass dieser Dienst Geld kostet und ich mit der Anmeldung eine Vertrag mit der Online Content Limited abschließe.
Nach der Anmeldung folgte naturlich die Rechnung. Ich wurde von Vorlagen-Land.de aufgefordert 59,95 für eine Anmeldung zuzahlen. Ich widersprach diesen Vertrag innerhalb von zwei schriftlich per Mail und Post.
Damit dachte ich es ist gegessen.
Zwei bis drei Monate später erhielt inn von der Rechtsanwältin Katja Günter aus München eine Mahnung! Die auf Rat von anderen Betroffen ignorieren sollt.
Auch die zweite und dritte Mahnung ingnorierte ich.
Mittlerweile ist mir ein Mahnbescheid zugestellt worden und ich möchten den ganzen widersprechen, da ich ersten nicht gewusst habe das die Anmeldung 59,95€ kostet, ich zweitens der ganzen Sache fristgemäß den Vertrag wiedersprochen habe und drittens in nicht einsehe für so einen Dienst 59,95 zu zahlen!
Nun zu meiner Fragen!
Wie verhalte ich mich jetzt und wenn ich Widerspruch einlege muss mir einen Anwalt suchen der mich vor Gericht vertritt?
Habe keine Rechtsschutzversicherung und viel Geld für Anwaltskosten kann ich mir auch nicht leisten! Kann ich mich selbst vertreten?
Mahnbescheid von Online Content Limited!!Hilfe!!!!
28. Februar 2009
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Frage vom 28. Februar 2009 | 18:28
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid von Online Content Limited!!Hilfe!!!!
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#1
Antwort vom 28. Februar 2009 | 19:18
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Bitte kein Crosspostings
http://www.123recht.net/Mahnbescheid-von-Online-Content-Limited!!Hilfe!!!!-__f147565.html
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 28. Februar 2009 | 19:34
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Sorry wusste nicht zu welches Forum ich posten sollte!
Gruß
Robsen5
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Februar 2009 | 23:22
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Ich würde :
Widerspruch komplett und begründungslos und diesen Widerspruch nicht wieder zurückziehen
lg
Und jetzt?
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