Hallo,
ich habe vor kurzem ein Mahnbescheid
von der Firma PayOne GmbH erhalten. Es kann weder Nummer noch Email finden, um mit Ihnen in Kontakt zutreten (auch davor schon nicht)
Ich wollte nun Fragen, ob es sich lohnt diesem zum Teil zu widersprechen sollte.
Die Kosten verlaufen sich auf:
1. Hauptforderung: 73,25€ (die ich auch einsehe)
2. Verfahrenskosten: 86,00€
3. Nebenforderungen: a.) Mahnkosten: 2,47€/b.) Auskünfte: 18,00€/c.) Inkassokosten: 29,70€
4. Zinsen: 0,07€
Ich hoffe jmd. kann mir helfen
Mahnbescheid von PayOne GmbH
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
wie setzen sich die Verfahrenskosten zusammen ?
Auskünfte für 18 Euro ist schon recht hoch angesetzt.
Inkassokostendopplung kann ich aus der vorliegenden Rechnung noch nicht erkennen.
ZitatHallo, :
wie setzen sich die Verfahrenskosten zusammen ?
Auskünfte für 18 Euro ist schon recht hoch angesetzt.
Inkassokostendopplung kann ich aus der vorliegenden Rechnung noch nicht erkennen.
Die Verfahrenskosten setzen sich durch Gerichtskosten: 32,00€ und Rechtsanwaltskosten: Gebühr: 45,00€ u. Auslagen: 9,00€ zusammen.
Die Auskunftskosten lagen ürsprünglich bei 13,50€, Begründung für Inkassokosten selbst gab es nicht.
Außerdem wurde der Schadensersatz auf 40,50€ erhöht
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Da Rechtsanwaltskosten angesetzt sind, kann man die Inkassokosten (auf Grund der Kostendopplung) streichen. Auskünfte mit 13,50 Euro ist schon an der Obergrenze, 10 Euro kannst Du akzeptieren. In welcher Summe verbirgt sich der Schadensersatz von 40.50 Euro, wie ist er zustande gekommen ?
Zu den Auskunftskosten: Das kommt jetzt stark drauf an, was passiert ist. War es eine Zahlung mit Bankkarte am Supermarkt? Dann würde ich wie hier steht die 10€ akzeptieren.
Gleiches gilt bei einem Umzug, wobei der Gläubiger die neue Adresse nicht hatte.
Zum "Schadensersatz": Weitere maximal 5€ Bankrücklastschrift neben der ursprünglichen Forderung sind erlaubt. Mehr definitiv nicht. 40€ Schadensersatz klingt nach frei erfundenem Unfug.
Zitat:2. Verfahrenskosten: 86,00€
Ich würde hier nur die 32€ Gerichtskosten, sowie 25€ Inkassopauschale anerkennen. Mehr nicht. Dass ein bereits eingeschaltetes Inkasso die Hilfe eines Anwalts beim Ausfüllen eines Mahnbescheides braucht, ist eher ein Witz.
Zitat:Inkassokosten: 29,70€
Welches Inkasso war da involviert?
ZitatDa Rechtsanwaltskosten angesetzt sind, kann man die Inkassokosten (auf Grund der Kostendopplung) streichen. Auskünfte mit 13,50 Euro ist schon an der Obergrenze, 10 Euro kannst Du akzeptieren. In welcher Summe verbirgt sich der Schadensersatz von 40.50 Euro, wie ist er zustande gekommen ? :
Warenlieferung: 6,92€
1. Schadensersatz: 9,21€
2. Schadensersatz: 10,00€
3. Schadensersatz: 6,62€
4. Schadensersatz: 40,50€
ZitatZu den Auskunftskosten: Das kommt jetzt stark drauf an, was passiert ist. War es eine Zahlung mit Bankkarte am Supermarkt? Dann würde ich wie hier steht die 10€ akzeptieren. :
Gleiches gilt bei einem Umzug, wobei der Gläubiger die neue Adresse nicht hatte.
Zum "Schadensersatz": Weitere maximal 5€ Bankrücklastschrift neben der ursprünglichen Forderung sind erlaubt. Mehr definitiv nicht. 40€ Schadensersatz klingt nach frei erfundenem Unfug.
Zitat:2. Verfahrenskosten: 86,00€
Ich würde hier nur die 32€ Gerichtskosten, sowie 25€ Inkassopauschale anerkennen. Mehr nicht. Dass ein bereits eingeschaltetes Inkasso die Hilfe eines Anwalts beim Ausfüllen eines Mahnbescheides braucht, ist eher ein Witz.
Zitat:Inkassokosten: 29,70€
Welches Inkasso war da involviert?
Danke für die ganzen Antworten das BID( Bayerischer Inkasso Dienst)
Ich vermute, die wollen dich richtig abziehen.
Fassen wir zusammen:
1. Hauptforderung: 6,92 Euro (+ 5 Euro Bankrücklastschrift, falls es eine gab)
2. Verfahrenskosten: 32 + 25 + 9 = 66 Euro
3. Nebenforderungen:
a) Mahnkosten: 2,47€
b) Auskünfte: 10,00€
c) Inkassokosten: 0,00€
4. Zinsen: 0,07€
Rund 86 Euro würde ich denen mit Angabe des genauen Verwendungszweckes (HF, Verfahrenskosten, Nebenforderungen, Zinsen) überweisen, danach Komplettwiderspruch ankreuzen und den Mahnbescheid an das Gericht zurücksenden.
-- Editiert von hausfrau66 am 28.04.2020 17:00
ZitatIch vermute, die wollen dich richtig abziehen. :
Fassen wir zusammen:
1. Hauptforderung: 6,92 Euro (+ 5 Euro Bankrücklastschrift, falls es eine gab)
2. Verfahrenskosten: 32 + 25 + 9 = 66 Euro
3. Nebenforderungen:
a) Mahnkosten: 2,47€
b) Auskünfte: 10,00€
c) Inkassokosten: 0,00€
4. Zinsen: 0,07€
Rund 86 Euro würde ich denen mit Angabe des genauen Verwendungszweckes (HF, Verfahrenskosten, Nebenforderungen, Zinsen) überweisen, danach Komplettwiderspruch ankreuzen und den Mahnbescheid an das Gericht zurücksenden.
-- Editiert von hausfrau66 am 28.04.2020 17:00
Dankeschön, sollte ich die 86,00 EUR alleine überweisen und dem restlichen widersprechen? und muss ich den Brief nochmal neu frankieren? ich hatte diese Problematik noch nie und durch Corona wurde dies leider nicht einfacher
Zitat:2. Verfahrenskosten: 32 + 25 + 9 = 66 Euro
Nein, die +9 € weg. Denn für die Inkassopauschale gibt es keine weiteren Auslagen ;-)
Also die 77€ überweisen. Dann "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und mit Briefumschlag und gesondert frankiert per Einwurfeinschreiben ans Gericht schicken.
Im übrigen ist das aus meiner Sicht ein Fall, wo man über eine Strafanzeige nachdenken kann. Wegen gewerblichen Betruges. Das Inkasso täuscht hier gezielt darüber hinweg, dass bereits Inkassokosten als Teil des "Schadensersatzes" erhoben wurden und erhebt nochmals (doppelt) weitere Inkassokosten.
Zitat:Zitat:2. Verfahrenskosten: 32 + 25 + 9 = 66 Euro
Nein, die +9 € weg. Denn für die Inkassopauschale gibt es keine weiteren Auslagen ;-)
Also die 77€ überweisen. Dann "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und mit Briefumschlag und gesondert frankiert per Einwurfeinschreiben ans Gericht schicken.
Im übrigen ist das aus meiner Sicht ein Fall, wo man über eine Strafanzeige nachdenken kann. Wegen gewerblichen Betruges. Das Inkasso täuscht hier gezielt darüber hinweg, dass bereits Inkassokosten als Teil des "Schadensersatzes" erhoben wurden und erhebt nochmals (doppelt) weitere Inkassokosten.
Ich bedanke mich bei euch ganz dolle
Zitat:Zitat:2. Verfahrenskosten: 32 + 25 + 9 = 66 Euro
Nein, die +9 € weg. Denn für die Inkassopauschale gibt es keine weiteren Auslagen ;-)
Also die 77€ überweisen. Dann "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und mit Briefumschlag und gesondert frankiert per Einwurfeinschreiben ans Gericht schicken.
Im übrigen ist das aus meiner Sicht ein Fall, wo man über eine Strafanzeige nachdenken kann. Wegen gewerblichen Betruges. Das Inkasso täuscht hier gezielt darüber hinweg, dass bereits Inkassokosten als Teil des "Schadensersatzes" erhoben wurden und erhebt nochmals (doppelt) weitere Inkassokosten.
Tut mir leid, dass ich nochmal nerve, ich überweise 77 EUR, die sich durch Hauptforderung und was zusammensetzt? Tut mir wirklich leid für die ganzen Fragen
6.92 + 32 + 25 + 2.47 + 10 + 0.07 = rund 77 Euro.
Ggf. + 5 Euro, wenn es eine Rücklastschrift gab.
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