Hallo Forum,
ich habe nun folgendes Problem, geschuldet durch einen Kreditkartenvertrag mit der LBB (Amazon) und einer geschuldeten Hauptforderung von 1.546,04 Euro.
Die Teilrate auf diese Kreditsumme konnte ich durch ein nicht gedecktes Konto zwei Monate nicht zahlen, womit mir die LBB die Kreditkarte kündigte und den Gesamtbetrag einforderte. Auf bitten einer Teilratenzahlung mit der Bank, ließ man mich wissen, das dies nicht mögich sei und ich doch auf das schreiben von dem Inkassobüro warten solle, damit ich mit denen eine Teilratenzahlung vereinbaren könne.
Also wartete ich auf das schreiben, bei dem zur Hauptforderung noch insgesamt ca. 300 Euro Inkassokosten dazu kamen. Als ich dann dort anrief - um die Ratenzahlung zu vereinbaren - wurde mir mündlich am Telefon mitgeteilt, das man mit der Rate von 200,00 Euro Monatlich einverstanden sei. Die Ratenzahlung wurde mir schriftlich bestätigt, allerdings habe ich nie etwas unterschrieben bei Real Inkasso. Als Anfangsrate wurde die hälfte fällig, sodass ich 100 Euro im ersten Monat zahlen musste. Ingesamt hatte ich bis zu dem Mahnbescheid im Februar diesen Jahres 300 Euro bezahlt (2 Monate (100€) November/ (200€) Dezember 2014). Den darauf folgenden Januar sowie Februar diesen Jahres, konnte ich die Rate nicht bezahlen und habe nun seit dem 12.02.15 den Mahnbescheid vorliegen der sich folgt zusammensetzt;
I. Hauptforderung 1.546,04 Euro
II. Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten
-Gebühr 44,50 Euro
2. Rechtsanwalt/Rechtsbeistandkosten
-Gebühr 150,00 Euro
-Auslagen 20,00 Euro
-19,00% MWSt 32,20 Euro
Summe: 246,80 Euro
III. Nebenforderung
1. Mahnkosten 18,00 Euro
2. Bankrücklastkosten 6,00 Euro
3. Inkassokosten für außergerichtlichen Vergleich/Abzahlungsvereinbarung 53,04 Euro
IV. Zinsen
1. vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen vom 30.09.14 bis 09.02.15 23,71 Euro
2. laufende, vm Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I.1:
Zinsen von 5, 000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
aus 1.546,04 für den 10.02.15 0,18 Euro
Gesamtsumme: 1.893,77 Euro
3. hinzu kommen weitere laufende Zinsen zu Hauptforderung I.1: Zinsen
von 5, 000 Prozentpunkten über dem jeweilis gültigen Basiszinsatz aus 1.546,04 ab dem 11.02.15
Hinweis zur Hauptforderung I.1-0:
Die Forderung ist seit dem 08.02.15 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen. Früherer Gläubiger: LandesBank Berlin
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
--
Ok, jetzt ist die Frage wie soll ich mich verhalten. Ist das alles rechtens? Ist noch Geld einzusparen durch einen Widerspruch oder sollte ich die Gesamtsumme begleichen? Wie soll ich mich verhalten. Der Brief wurde am 12.02.15 zugestellt und ich habe noch bis zum 26.02.15 Zeit.
Wenn ich die Gesamtsumme begleiche, an wen wird überwiesen? An den zuständigen Anwalt oder Real Inkasso, und was wird als Verwendugszweck angegeben das da nichts nachkommt?
Vielen Dank schonmal!
Gruß
Equlibrium
-----------------
""
Mahnbescheid von Real Inkasso (RA Fülleborn)
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn der Gläubiger von deinen Zahlungsproblemen wusste, ist die Einschaltung eines Inkassobüros nicht mehr zielführend und dessen außergerichtlichen Gebühren müssen dann auch nicht erstattet werden. Da sind sich die Gerichte eigentlich einig. Zudem wurde hier die Forderung abgetreten. Daher ist auch fraglich, ob die überhaupt Inkassokosten in eigenem Namen fordern dürfen.
Der Mahnbescheid selbst ist rechtens. Ich würde aber Teilwiderspruch erheben gegen:
Hauptforderung
- 300€ widersprechen (also die 300€, die man gezahlt hat)
Verfahrensgebühr
- 125€ Rechtsanwaltskosten (Das Inkasso darf nur 25€ fordern gemäß §4 RDGEG
und braucht garantiert keine Hilfe durch einen Anwalt)
- 20€ Auslagen
- Mehrwertsteuer (Der Gläubiger ist gewiss Vorsteuerabzugsberechtigt)
Nebenkosten
- Vergleichskosten (mit der Begründung, dass man wie gesagt um die Zahlungsprobleme wusste und dass dementsprechend die Inkassogebühren ganz grundsätzlich der Schadensminderungspflicht widersprechen.
Bedenke aber: Das wird zu heftigen Protesten des Inkassos führen. Schließlich wollen die Geld und das nicht zu knapp. Wer ein schwaches Nervenkostüm hat, sollte sich überlegen, ob er diesen Streit ausfechten will.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
[ FÜLLEBORN ] sollte die forderung unberechtigt sein, unbedingt WIDERSPRUCH einlegen innerhalb der 2-wochen-frist und das vollumfänglich ! Dann müssten die inkassoanwälte erstmal die gerichtskosten ( abhängig ) vom streitwert vorauszahlen, andernfalls beschäftigt sich kein amtsgericht in D mit einer möglichen klage ! Füllborn handelt vorsätzlich rechtswidrig, indem sie inkasso-und rechtsanwaltsgebühren verlangen, dies ist defintiv nicht durchsetzungsfähig ! Eventuell werden sie versuchen mit drohungen, dich einzuschüchtern, deinen widerspruch zurückzunehmen, spätestens dann kann mann/frau sich zurücklehnen im wissen darum, dass die " rechtsanwälte " selbst wissen, dass sie bei gericht mit ihrer unseriösen forderung nicht durchkommen !
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die 2-Wochen-Frist dürfte zumindest in diesem Thema mittlerweile verstrichen sein. ;-)
Das ist natürlich leider selbst verschuldet, wenn die frist verstreicht ohne widerspruch. Die unseriösen inkassoanwälte reiben sich die hände, denn nun droht die vorläufige vollstreckung, jedoch kann man dieser widersprechen, dann kommt es automatisch zum gerichtsverfahren .
Du hast es nicht kapiert. Das Thema ist über 6 Monate alt. Der TE hat sich nicht nochmal gemeldet, also entweder kein Interesse mehr oder er hat entsprechend gehandelt.
Es fragt sich, wieso du solche alten Beiträge rauskramst und mit solch eigentlich überflüssigen Infos bestückst, da das Thema einfach zu alt ist, als dass die 2-Wochen-Frist irgendeine Rolle spielt...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
29 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten