Mahnbescheid von infoscore Forderungsmanagement bekommen- Wie wahrscheinlich ist eine Klage?

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
tlt2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid von infoscore Forderungsmanagement bekommen- Wie wahrscheinlich ist eine Klage?

Hallo,

ich habe angeblich einen Router von o2 nicht retourniert und nachdem deren interne Prüfung nichts ergab,
hat o2 das Inkassounternehmen eingeschaltet.

Da ich leider keinen Nachweis für die Rücksendung habe, habe ich die Hauptforderung gezahlt mit einen klaren Vermerk
"nur mit der HF zu verrechnen".

Trotzdem erfolgte die Verrechnung erst mit den Nebenkosten und nun kam auch noch ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Ich weiß das ich den Mahnbescheid umbedingt widersprechen muss, aber wie lassen die mich in Ruhe?

Der Antragsteller ist weiterhin o2 Telefonica und Prozessbevollmächtigter ist infoscore.

Ich möchte nicht noch weitere Kosten tragen müssen.

Ich danke für Antworten

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
"nur mit der HF zu verrechnen".

Trotzdem erfolgte die Verrechnung erst mit den Nebenkosten und nun kam auch noch ein gerichtlicher Mahnbescheid.


Dies hattest Du im Überweisungsträger im Verwendungszweck fixiert ?
Wie wurde verrechnet ? Mit den Inkassokosten ?
Was ist im MB am Gebühren aufgelistet ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist eine Klage?


Würde ich jetzt als sehr hoch ansehen. Mit der Zahlung hast Du die Schadenersatzforderung grundsätzlich anerkannt, damit unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass Du die Forderung an sich anerkennst.

Jetzt muss man somit nicht mehr um die angebliche Rücksendung streiten, sondern nur noch darlegen, dass Du mit der Rücksendung in Verzug warst. Vermutlich war auch in deinem Vertrag eine Frist zur Rücksendung enthalten, und schon ist die Beweiskette geschlossen, der Drops gelutscht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tlt2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Zitat:
"nur mit der HF zu verrechnen".

Trotzdem erfolgte die Verrechnung erst mit den Nebenkosten und nun kam auch noch ein gerichtlicher Mahnbescheid.


Dies hattest Du im Überweisungsträger im Verwendungszweck fixiert ?
Wie wurde verrechnet ? Mit den Inkassokosten ?
Was ist im MB am Gebühren aufgelistet ?


1. Ja

2. Es wurde erst mit sämtlichen Inkassokosten verechnet und der Rest wurde von der HF abgezogen
80€ Inkassokosten - 80 = 0
120€ HF - 40 = 80

3. Im MB sind:
I. HF 80 €
II. Verfahrenkosten
1. Gerichtskosten 32€
2. Vergütung Inkasso 25€
III. Nebenforderung 1,40€
IV. Zinsen 0,26€

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von SirBerry):


Würde ich jetzt als sehr hoch ansehen. Mit der Zahlung hast Du die Schadenersatzforderung grundsätzlich anerkannt, damit unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass Du die Forderung an sich anerkennst.

Jetzt muss man somit nicht mehr um die angebliche Rücksendung streiten, sondern nur noch darlegen, dass Du mit der Rücksendung in Verzug warst. Vermutlich war auch in deinem Vertrag eine Frist zur Rücksendung enthalten, und schon ist die Beweiskette geschlossen, der Drops gelutscht.

Berry


- meist ist bei solchen Verträgen die Frist zur Rücksendung nicht von vorn herein hinreichend bestimmt. In diesem Fall wäre der Verzug erst durch Mahnung möglich
- selbst wenn der te mit der Rücksendung in Verzug ist, ergibt sich noch kein Verzug bei der Schadensersatzforderung.
- die Inkassogebühren sind auch im Verzugsfall nicht unbedingt erstattungsfähig. Da die HF aber schon bezahlt ist, geht es nur noch um diese Gebühren (auch wenn die Gegenseite etwas anderes wünscht)

Bei einer Klage müßte die Gegenseite alle diese Unklarheiten ausräumen. Ich würde dem Mahnbescheid unbedingt widersprechen und hätte nicht all zu viel Angst vor einer gerichtlichen Klärung.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Vermutlich war auch in deinem Vertrag eine Frist zur Rücksendung enthalten

Halte ich auch weiterhin für frei erfundenen Blödsinn. Die Rücksendefrist in irgendwelchen AGB ist nicht kalendarisch bestimmbar. Und selbst wenn sie das wäre: Mit der Ersatzzahlung kann man da nie automatisch in Verzug geraten. Es bedarf mindestens einer klaren Zahlungsaufforderung und einer klaren Mahnung zu dieser Zahlungsaufforderung, erst dann kann man mit der Rücksendung auch jemals in Verzug geraten.

Die Anbieter kürzen hier kräftig ab und wissen das auch.

Stimme fm89 komplett zu.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Eine Klage halte ich ebenfalls für recht unwahrscheinlich, das sie dich in Ruhe lassen und nicht mehr schreiben aber ebenso.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
der Drops gelutscht.


Noch lange nicht!

Das die Anbieter sich gern den Neupreis (auch für 5 Jahre alte Geräte) erstatten lassen (wollen) ist ja kein Geheimnis.....
Der Wert der Geräte tendiert nach 3-4 Jahren gegen 0.
Wenn man also die Verrechnung so nimmt, wie das Inkasso es gerne hätte, hat der TE die Inkassokosten bezahlt, sowie 33% des Neupreises für einen mindestens 2 Jahre alten Router.
Damit ist, meiner Ansicht nach, nichts mehr offen.
Im Gegenteil, mich würde nicht wundern, wenn im Fall einer Klage noch ein Guthaben für den TE rauskommen würde.




-- Editiert von spatenklopper am 02.01.2018 11:29

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich glaube, ihr habt übersehen, dass hier bereits ein Mahnbescheid in der Welt ist.

Die meinen es schon ernst.

Und erst die MAB-Kosten vorstrecken und dann den Schwanz einziehen ist relativ sinnfrei.

Aber nun gut, wenn ihr der Meinung seid dass die nicht mehr weitermachen, sei es drum.

ich habe es von der Kanzlei, für die ich ab und an arbeite anders gehört.



Zitat (von mepeisen):
Halte ich auch weiterhin für frei erfundenen Blödsinn.
Dann schau Dir doch einfach die AGB einzelner Anbieter an. Sind doch von fast allen im Netz zu finden.
z.B. sky: punkt 1.2.6 "Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abo... den Leihreciever und weitere Leihgeräte ---usw.


Zitat (von spatenklopper):
Das die Anbieter sich gern den Neupreis (auch für 5 Jahre alte Geräte) erstatten lassen (wollen) ist ja kein Geheimnis.....
Der Wert der Geräte tendiert nach 3-4 Jahren gegen 0.
Die Forderung mag überhöht sein, kann ich nichts zu sagen, aber gegen = tendierend würde ich auch bestreiten, da es hier um Kosten der Ersatzbeschaffung geht. Einfach mal in entsprechende Urteile der Amtsgerichte reinschauen. Solche Fälle gibt es ja dummerweise mehrfach.

Zitat (von spatenklopper):
Wenn man also die Verrechnung so nimmt, wie das Inkasso es gerne hätte
Das ist hingegen nicht möglich, die Zahlungsbestimmung greift hier letztlich durch, auch wenn es im einfachen Buchungsvorgang zunächst so nicht möglich ist. Allein deshalb halte ich auch jede weitere Diskussion zur Höhe der Kosten des Altgerätes für überflüssig. Die Geforderte Höhe wurde durch Zahlung konkludent und durch den Zusatz sogar expliziet anerkannt.

Jetzt geht es nur noch um Verfahrenskosten.

Berry

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#9
 Von 
tlt2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Erstmal danke für alle Antworten.

Der Vertrag endete vorzeitig durch die Übernahme des Vertrages an jemand anderen.

Gleich nachdem O2 den Retourenbrief an mich versendet hat, habe ich den Router zurückgesendet. Da der Brief aber erst in einem anderen Briefkasten lag, war ich mit der Versendung über deren knapp gesetzten Frist etwas über.

Ganze 3 Monate (Juli 2017) später habe ich erst eine Zahlungsaufforderung (ohne Rechnung) erhalten ohne eine Retouren-Mahnung erhalten zu haben.
Daraufhin habe ich natürlich sofort angerufen und die Sendungsnummer weitergegeben (Originalbeleg ist weg nur die Nummer wurde notiert). Sendungsverfolgung war zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich.
Am 16.10.17 hat sich o2 gemeldet mit einer Mail, dass sich die Nummer nicht zur Lösung des Sachverhalts eignet und ich mich doch melden sollte. Jeder Kontakt funktioniert nur mit dem Kundenlogin, meines wurde aber bereits deaktiviert.
3 Wochen später wurde dann das Inkasso eingeschaltet. Ich verstehe nicht warum o2 keine Briefe versenden kann, die behaupten die Post konnte nicht zugestellt werden, aber Inkassobriefe werden schon zugestellt unter derselben Adresse.

Nur der neue Vertraginhaber könnte bestätigen, dass der Router versendet wurde, aber ob eine Zeugenaussage reicht.

Infoscore hat mit gerichtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Verfahrenskosten gedroht. Soweit ich das verstehe muss o2 jetzt beweisen, dass ich im Verzug bin, um die Kosten durchsetzen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von tlt2018):
Originalbeleg ist weg nur die Nummer wurde notiert


Und dann bezahlen Sie........... :???:

Zitat (von tlt2018):
Sendungsverfolgung war zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich.


Das wäre ganz allein das Problem von O2 gewesen!

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Dann schau Dir doch einfach die AGB einzelner Anbieter an

Die kenne ich.
Und wo genau ist das ein bei Vertragsabschluss ermittelbarer und nach dem Kalender bestimmbarer Zeitpunkt?
Unbestimmte Zeitpunkte eignen sich nun mal nicht, um automatisch den Verzug auszulösen.

Aber selbst wenn: Wo genau ist eine fixe Geldforderung formuliert? Wo genau ist man dann damit in Verzug?

Zitat:
um Kosten der Ersatzbeschaffung

Aber nicht die Kosten der Ersatzbeschaffung eines Neugerätes ;-)

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#12
 Von 
tlt2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)


Zitat (von Sir Berry):

Jetzt geht es nur noch um Verfahrenskosten.


Das ist jetzt die Frage: wie durchsetzbar sind die, wenn es zur Klage kommen sollte? Und welche Optionen bleiben mir dann noch?

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
wie durchsetzbar sind die, wenn es zur Klage kommen sollte?

Meiner Meinung nach liegt die Durchsetzbarkeit wie gesagt bei 0%.

Zitat:
Und welche Optionen bleiben mir dann noch?

Den Verzug bestreiten, die Forderungshöhe bestreiten. Dann hat der Anbieter IMHO ein gewaltiges Problem. Und deswegen wird er das dann auch verlieren müssen.

Signatur:

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#14
 Von 
tlt2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

So infoscore hat sich nach dem Widerspruch nochmal gemeldet, zusammengefasst wollen die:
- eine Begründung für den Widerspruch
- eine Widerspruchsrücknahme, sogar mit Vordruck
- oder die Zahlung von 140,37€ davon
81,30€ HF
+ 32€ GK MB
+ 25€ Titulierungsgebühr
+1,4€ Bonianfrage vor MB
+ 0,67€ Zinsen aus 81,30€ HF (4,12%)

Ansonsten drohen Sie mit Weitergabe an einem Anwalt zum Klageverfahren.

infoscore ignoriert die Zahlungszuweisung in jeder Forderungsberechnung, jetzt überlege ich eine E-Mail zu schreiben:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung. Die Hauptforderung wurde bereits gezahlt.
Die Berechnung Ihrer Forderung ist somit nicht korrekt.

Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG, ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen (beispielsweise Schufa-Einträge). Weitere Schreiben oder Schreiben von Anwälten ändern daran nichts.

Mit freundlichen Grüßen
XXX"


Sollte das ganze auch nochmal per Einschreiben gesendet werden/noch etwas ergänzt werden?

Nebenbei: Bin ich überhaupt in Verzug? (ich habe telefonisch die Zahlungsaufforderung reklamiert, die Mail bestätigt, dass ich dort angerufen habe wegen der Retoure!)

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ob du das schreibst oder nicht, das ist eigentlich fast egal. Die wollen nur einschüchtern. Dieser Reflex, den du gerade erlebst, also dass du den Widerspruch begründen sollst, ist so eine letzte Zuckung. Wenn sie von sich überzeugt wären, würden sie direkt klagen.

Die gebühr für die Bonitätsabfrage ist übrigens riesiger Quatsch. So etwas muss man grundsätzlich nicht bezahlen.

Ich würde im Endeffekt gar nicht reagieren.

Du hast eine Sendungsnummer und die kannst du anbringen und als Erklärung, warum du dennoch bezahlt hast würde ich anbringen, dass du A) einfach deine Ruhe wolltest und B) nicht wusstest, dass beispielsweise Probleme auf dem Transportweg des Händlers Problem sind und nicht dein Problem. Dass du dich erst hinterher informiert hast. Bestreiten, dass das Gerät jemals verschwunden ist und dass du für den Verlust verantwortlich bist.

Ich würde das mit dem fehlenden Verzug erwähnen (so wie ich oben schon mal erklärt habe), mit der vorsätzlich falschen Verrechnung auf die Hauptforderung. Und ich würde anbringen, dass du bezweifelst, dass das Gerät wirklich gebraucht so viel kostet...

Das sind dann größere Hürden, die die nehmen müssen und wo die meiner Meinung nach nicht nehmen können.

Signatur:

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#16
 Von 
tlt2018
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Das haben Sie mir heute geantwortet:

Zitat:

infoscore Forderungsmanagement GmbH
Gütersloher Str. 123
33401 Verl
Germany

Bankverbindung für Ihre Überweisung:
POSTBANK
IBAN: DE36660100750025403755 BIC: PBNKDEFFXXX

Sehr geehrte xxxxx,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 06.02.2018 und teilen mit, dass Sie auf Grund Ihres Verzuges und der Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarung bezüglich der Rücksendung der Hardware nach Beendigung des Vertrages gegenüber unserer Auftraggeberin schadensersatzpflichtig sind.

Ferner teilen wir mit, dass unsererseits in obiger Angelegenheit bislang keine Weiterleitung Ihrer Daten an Auskunfteien erfolgt ist.
Wir können Ihrem Wunsch nach Löschung der Daten leider nicht nachkommen. Das Gesetz verpflichtet uns aufgrund des Inkassoauftrags zur Aufbewahrung der Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren. An die Stelle der Löschung tritt jedoch nach dem Bundesdatenschutzgesetz in diesem Fall die Sperrung der Daten nach Abschluss des hiesigen Verfahrens, § 35 Absatz 3 Nr.1 BDSG . Dieser Verpflichtung werden wir selbstverständlich nachkommen.

Wir bitten nunmehr darum, den Widerspruch gegen den Mahnbescheid beim zuständigen Gericht zurückzunehmen, damit zur Forderungsabsicherung der Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann.

Für die Rücknahme des Widerspruchs beim zuständigen Gericht haben wir uns nunmehr eine Frist notiert auf den 27.02.2018.


Mit freundlichen Grüßen

infoscore
Forderungsmanagement


Bankverbindung: POSTBANK / IBAN: DE36660100750025403755 / BIC: PBNKDEFFXXX
Firmensitz: Gütersloher Str. 123 / 33415 Verl / Handelsregister: Gütersloh / HRB 10100 / USt-IdNr.: DE 241977674
Geschäftsführer: Volker Bornhöft / Jörg Senge / Wolfgang Spitz
Als Inkassodienstleister registriert / Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Qualifizierte Personen: Dr. Christian Behrens / Hans-Joachim Hemmerich / Wolfgang Spitz


Und hier dachte ich die geben endlich auf :bang:

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Infoscore darf sich viele Dinge wünschen. Ich würde weiterhin nichts tun.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Stimme zu. Ich würde auch nichts tun. Die Sachlage hat sich nicht verändert. Ich würde abwarten, ob sie jemals klagen und dann würde ich selbst oder mittels Anwalt die ganzen Argumente vorbringen und schauen, wie der Richter reagiert.

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