Werden die kompletten Kosten (Vorschuss) durch den Antragsteller bei einer Klage 1:1 aus dem Mahnbescheid, falls dieser vorher geschah, angerechnet? Falls nein, welche Kostenanteile werden berücksichtigt?
Lohnt sich dieser Weg zuerst mit dem Mahnbescheid bei einer (offenen) Forderung von 5-stelligem Betrag bei einem Konzern (mit eigener Rechtsabteilung) anzufangen? Alle anderen Wege wurden schon vorher (erfolglos) beschritten...
Danke für die Auskunft!
Mahnbescheid (vs.) Klage - Kosten
13. November 2024
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Frage vom 13. November 2024 | 19:58
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid (vs.) Klage - Kosten
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