Guten Tag und ein schönes neues Jahr
Am 28.12.2018 erhielt ich einen Mahnbescheid über 850 €. Die Rechtsanwältin die mich bislang in der Sache vertrat ist noch für einige Tage nicht erreichbar, was vermutlich der Sinn des Versendetermins war. Ob die Forderung im Mahnbescheid berechtigt ist, ist strittig, aber weil der Gläubiger seit über 10 Jahren außer Drohungen nichts unternahm und erhebliche Forderungen verjähren lies, nehme ich an, dass er sich seiner Sache selbst nicht sicher ist. Aber jetzt macht er vielleicht ernst.
Meine Frage ist folgende:
Wenn ich nun den Mahnbescheid widerspreche und meine Anwältin später, wenn ich sie erreiche meint, ich solle doch lieber bezahlen und es nicht auf ein Verfahren ankommen lassen, dann kann ich die Forderung doch in einigen Tagen immer noch begleichen ohne höhere Kosten als wenn ich dem Mahnbescheid gleich akzeptiere?
Das vermute ich, weiß es allerdings nicht.
Sollte mir meine Anwältin später zum akzeptieren der Forderung raten, würde mich das allerdings wundern. Sonst hätten ich die Zahlungen damals ja nicht reduziert.
Danke schön
Mahnbescheid widersprechen?
1. Januar 2019
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Frage vom 1. Januar 2019 | 09:57
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid widersprechen?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2019 | 11:46
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Einem Mahnbescheid kann man ja 14 Tage widersprechen. Die Frist einfach mal mit dem Urlaub der Anwältin abgleichen.
Zitatdann kann ich die Forderung doch in einigen Tagen immer noch begleichen ohne höhere Kosten als wenn ich dem Mahnbescheid gleich akzeptiere? :
Da man nicht weis was der Gläubiger bei Widerspruch beantragt hat und wie schnell er bei Widerspruch reagiert, kann man das nicht wirklich vorhersagen.
#2
Antwort vom 1. Januar 2019 | 11:50
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16217x hilfreich)
Bevor du Fristen versäumst, widerspreche lieber komplett. Du kannst auch einige Tage danach, wenn deine Anwältin dir das rät, den Widerspruch wieder zurückziehen.
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