Ein kleines Problemchen. Ich habe für eine Lieferung die Rechnung nicht bezahlt. Dieses wurde dann angemahnt und von einem RA übergeben. Auf sein letzteres Schreiben habe ich dann ragiert und die Haupforderung nebst Kosten und sonstigem Gedöns so wie es auf dem Brief stand überwiesen. Zugegebenere Maßen etwas spät. Anschließend bekamm ich ein Schreiben vom RA ich sollte nochmal ca. 66 Euro überweisen von wegen Mahngebühren und Zinsen. Mittlerweile ist mir der Mahnbescheid ins Haus geflattert. Antrag ist vom 12.04, meine Überweisung vom 08.05. und der Bescheid vom 31.05. Diese muß ich ja jetzt ersteinmal widersprechen. Allerdings kann ich dem ja nicht in vollem Umfang widersprechen, sondern nur in Teilen. Muß ich jetzt das alles ausrechnen, wenn ja wie, oder widerspreche ich nur der Hauptforderung und den Zinsen?
Mfg
Mahnbescheid widersprechen
13. Juni 2007
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Frage vom 13. Juni 2007 | 20:10
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 4x hilfreich)
Mahnbescheid widersprechen
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