Da ich trotz "Suche" keine wirklich Hilfe finden konnte, und mein Fall etwas Schwierig ist, hoffe ich endlich Hilfe/Antworten zu bekommen:
Meine damals getrennt lebende Frau erfuhr 2011 das Sie an Krebs erkrankt ist. Im August 2012 holte ich unsere gemeinsame Tochter zu mir (Geboren 17.03.2008), da die Krankheit meine Frau schwächte und Sie sich nicht mehr 24 Stunden um Sie kümmern konnte.
Im Dezember traf dann die erste Mahnung gegen meine Tochter eins Inkassobüros ein. Ein kurzes Telefonat mit denen brachte ans Licht das auf den Namen meiner Tochter mit "geschönten" Geburtsdatum(17.03.1970) im Inet bestellt wurde. Die Lieferadressen waren die meiner Frau.
In einen Telefonat gab Sie zu das getan zu haben, und Versprach gegenüber den Inkassobüro Ihre Schuld einzugestehen.Nachdem 3 weitere Schreiben des Büros, die scheinbar mehrere Firmen vertreten eintrudelten, kam endlich im Januar 2013 ein Schreiben das meine Frau die Schuld eingestanden hätte und meine Tochter nicht weiter "in Anspruch" genommen wird für alle 4 Fälle.
Im Februar 2013 verstarb meine Frau. Kurioser Weise klingelte als ich ihre Wohnung aufgelöst habe gerade der GV und wollte bei Ihr pfänden. Nachdem ich Ihnen die Situation geschildert hatte, ging er auch wieder.Leider fanden sich in einer Plastiktüte etwa 40-50 ungeöffnte Briefe und gelbe Mahnschreiben tlw. an Sie bzw. an unsere Tochter gerichtet( Erbe für mich und Tochter ausgeschlagen). Da ich zu den Zeitpunkt noch dachte ich komme Problemlos in Sinne meiner Tochter aus den ganzen Chaos raus, verbrannte ich den ganzen Mist.
Seit dem trudeln fast wöchentlich Briefe gegen meine Tochter von Inkassobüros ein. Erfreulicher Weise konnte ich bis vor zwei Wochen alle Fälle lösen in den ich das Schreiben des Inkassobüros aus den Jan. 2013( Schuldeingeständnis meiner Frau) als Kopie sendete. Einige schickten sogar den Vollstreckungstitel, andere meldeten sich seit dem nie wieder.
Jetzt aber vor gut 14 Tagen meldete sich ein Büro, die absolut auf Ihre Forderungen in Höhe von 1.200 € bestehen.( ist auch im Normalfall völlig Ok). Ich konnte anhand des Schreibens sehen das die Forderung aus den Jahr 2011 war, also rief ich an und schilderte den Sachverhalt und wies zugleich auf die Verjährung hin. Mir wurde eröffnet das ein Schuldtitel vorliegt und das den Mahnbescheid( ging direkt an meine Tochter) aus Mai 2012 nicht von der Mutter widersprochen wäre, und es somit auch gegen meine Minderjährige Tochter zur Vollstreckung kommt wenn ich nicht zahle. Nachdem ich um Kopie des Titels bat, wurde aufgelegt.
Montag war ein Schreiben eines Rechtsanwaltes in der Post an dem das o.g Inkassobüro die Sache abgegeben hat.Ich rief Ihn an, und Er bat um die Gebursturkunde meiner Tochter per Mail. Da ich Sie als Datei natürlich parat hatte, geschah das in 1.Minute. Nun kommt mein eigentliches Anliegen. Er sagte." Ich sende Ihnen heute noch eine Kopie des Vollstreckungstitels, dann haben Sie das zuständige Gericht sowie das Aktenzeichen zur Hand. Machen Sie was daraus.Mehr darf und kann ich Ihnen nicht sagen".
Sorry das mein Post so lang ist aber ich wollte möglichst alle aufkomenden Fragen bereits benatworten.
1. Was meinte er damit? Soll ich den Titel widersprechen oder um einsetzung in den alten Stand bitten? Geht das jetzt noch?
2. Gibt es die Möglichkeit den Einwohnermeldeamt zu untersagen die neue Adresse meiner minderjährigen Tochter weiterzugeben?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!!!
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-- Editiert tomsdiner am 12.02.2014 10:22
Mahnbescheid widersprechen/Alter Stand??
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



quote:<hr size=1 noshade>1. Was meinte er damit? Soll ich den Titel widersprechen oder um einsetzung in den alten Stand bitten? Geht das jetzt noch? <hr size=1 noshade>
Er darf keine kostenlose Rechtsberatung geben, das gilt allerdings auch hier für dieses Forum.
Wenn man das zuständige Gericht in solchen Fällen anschreibt, erhält man aber diese Antwort:
"Die Prüfung ob ein Titel wirksam ist, wird vom Vollstreckungsgericht nicht durchgeführt. Es werden lediglich die formalen Voraussetzungen geprüft. Sollten Sie den Titel für ungültig halten, dann müßten Sie eine Zivilklage einreichen und nach § 767 ZPO gegen die Vollstreckung klagen."
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Er darf keine kostenlose Rechtsberatung geben, das gilt allerdings auch hier für dieses Forum.
Ich erhoffe mir Tipps/Meinungen, keine kostenlose Rechtberatung.Ich habe die Schulden weder gemacht noch zu verantworten, mir gehts darum das eine 5-Jährige nicht belangt wird!!! Und ich hatte den Eindruck das der Anwalt mich auf die Lösung stoßen wollte zwischen den Zeilen weil er es ebenso sah, weil er betonte " Dann haben Sie das zuständige Amtsgericht und sowie das Aktenzeichen zur Hand"
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-- Editiert tomsdiner am 12.02.2014 10:56
-- Editiert tomsdiner am 12.02.2014 11:00
-- Editiert tomsdiner am 12.02.2014 11:02
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Dann haben Sie das zuständige Amtsgericht und sowie das Aktenzeichen zur Hand"
<hr size=1 noshade>
Wenn man das liest und dann den Hinweis des Volklstreckungsgerichts daneben legt, den ich oben gepostet habe, auf welche Idee könnte man da kommen:
"Die Prüfung ob ein Titel wirksam ist, wird vom Vollstreckungsgericht nicht durchgeführt. Es werden lediglich die formalen Voraussetzungen geprüft. Sollten Sie den Titel für ungültig halten, dann müßten Sie eine Zivilklage einreichen und nach § 767 ZPO gegen die Vollstreckung klagen."
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Hm ich sollte beim Vollstreckungsgericht Zivilklage einreichen... :-)
D A N K E
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-- Editiert tomsdiner am 12.02.2014 12:03
Hinsichtlich des 2. Es gibt grundsätzlich Möglichkeiten, bei einem berechtigten Interesse so etwas zu untersagen. Näheres würde man mit dem Einwohnermeldeamt besprechen. Ich würde aber nicht darauf setzen, dass das funktioniert. Die Gläubiger haben zunächst einmal ein Anrecht, den Wohnort eines Schuldners herauszufinden. Auch wenn der Schuldner nur 3 Jahre alt ist. Im Folgenden müssen Sie dann entscheiden, ob Sie für diese Schuld als Vormund einstehen oder nicht.
Denkbar wäre ja beispielsweise eine Inkassorechnung, die auf fürs Kind gekauftes Spielzeug basiert, anzuerkennen, weil man sich moralisch verpflichtet fühlt und lediglich das abwehren zu wollen, wovon die Ex-Frau selbst profitiert hatte und was somit zu Unrecht der Tochter angelastet wird.
Aber wie gesagt, das ist erst mal ihre Entscheidung und eine Zivilrechtsfrage.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Noch ein kleiner Hinweis: Wenn Titel vorliegen, dann solltest Du es bei den Gläubigern, die sich nicht mehr gemeldet haben, nicht einfach darauf beruhen lassen. Der Titel ist 30 Jahre gültig und es ist nicht auszuschließen, dass die dann plötzlich bei Deiner Tochter auf der Matte stehen, wenn sie erst einmal volljährig ist und ein eigenes Einkommen hat.
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