Mahnbescheid widersprochen, aktuell in der Klage.

27. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)
Mahnbescheid widersprochen, aktuell in der Klage.

Hallo,

ich habe einem Mahnbescheid widersprochen.

Es geht insgesamt um knapp 150€.

Im Nachhinein hätte ich auch teilweise widersprechen können aber ich war zu schnell.

Es geht darum, dass ich die Dopplung von Rechtsanwaltskosten und Inkassokosten nicht anerkenne.

Das habe ich dem Gericht schriftlich mitgeteilt, sprich Hauptforderung ja Dopplungskosten nein.

Daraufhin schrieb der Rechtsanwalt es handele sich nicht um Dopplungskosten, da die Inkassokosten vorgerichtlich entstanden sind.

Meiner Auffassung nach kann aber auch ein Inkasso den Mahnbescheid in Auftrag geben und zudem ist ein Rechtsanwalt Geschäftsführer des Inkassounternehmens.

Der proszessführende Rechtsanwalt hat das Gericht nun gebeten mir mitzuteilen dass es für mich günstiger wäre wenn ich einfach alles anerkenne.
So dann auch geschehen.

Ich habe jetzt nochmal 10 Tage Zeit mich zu äußern.

Was mache ich jetzt am besten?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Lieben Dank, dass Sie in meinen alten Beiträgen kramen.
Das hilft schon weiter.

Die HF habe ich angewiesen, dies werde ich in meinem Schreiben dem Gericht auch mitteilen.

Mir ging es nun hauptsächlich um die Frage einfach alles (sprich den Rest) so hinnehmen oder nicht.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von luna87):
mir mitzuteilen dass es für mich günstiger wäre wenn ich einfach alles anerkenne.
So dann auch geschehen.


Wann?

Zitat (von luna87):
Die HF habe ich angewiesen,



Wann?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Das war das letzte Schreiben welches ich vom Gericht bekommen habe und auf welches ich jetzt nochmal 10 Tage Zeit habe zu reagieren.
Der Schriftsatz des Anwalts war dort angefügt.

Angewiesen wurde es während des „Prozesses".
Ich habe dem Gericht ja auch mitgeteilt, dass die Hauptforderungen anerkannt wird nur eben die anderen Kosten nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Und du meinst das IB + RA arbeiten für dich kostenfrei. Offenbar ist deren Einsatz ja notwendig um dich zum zahlen zu bewegen.

Was wird denn nun an Kosten gefordert? IB oder RA Kosten +MB Kosten sind ja wohl gerechtfertigt. Insofern würde ich den WI auf die RA Kosten beschränken und den Rest anerkennen.

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#6
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe doch bereits geschrieben dass ich ausschließlich die Kostendopplung nicht anerkenne.

Ein Inkassobüro welches einen Rechtsanwalt als Geschäftsführer hat muss einen externen Rechtsanwalt beauftragen?

Mir geht es nun darum was ich dem Gericht zukommen lasse.

Sie haben mich im Namen des Klägers darauf hingewiesen dass ein Anerkenntniss günstiger wäre, aber dann zahle ich doppelte Gebühren.

Es geht hier nicht darum dass ich null Komma nichts zahle, sondern das was gerechtfertigt ist und eine Kostendopplung ist nicht gerechtfertigt.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von luna87):
muss einen externen Rechtsanwalt beauftragen?
Muss nicht, aber darf? Macht das täglich x-mal?
Der GF des Inkasso darf total andere Dinge tun, als Schuldnern Forderungen zu stellen.
Zitat (von luna87):
aber dann zahle ich doppelte Gebühren.
Wieso doppelte?
Die Hauptforderung beträgt 74,89€. Die hast du bezahlt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso doppelte?

Hättest Du nicht die anhaltenden Probleme mit dem lesen und verstehen, könntest Du wissen, das hier Rechtsanwaltskosten und Inkassokosten gefordert werden...



Zitat (von luna87):
Ein Inkassobüro welches einen Rechtsanwalt als Geschäftsführer hat muss einen externen Rechtsanwalt beauftragen?

Klar, wenn die zu faul oder zu inkompetent sind, die Arbeit selber zu machen. Ist aber beides kein Grund, das der Schuldner alle Kosten tragen muss.



Zitat (von luna87):
Mir geht es nun darum was ich dem Gericht zukommen lasse.

Nun, sie Auswahl ist da ja nicht so groß
A) die Anerkenntnis
B) eine substantiierte Erwiderung

Für eines von beidem sollte man sich entscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Auswahl sehe ich, ich bin mir aber unsicher welcher Weg der beiden sinnvoller ist.

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#10
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Ich finde, du solltest das Gericht entscheiden lassen, dann wissen wir nämlich, ob die Kostendopplung gerechtfertigt war oder nicht.

Das Geld scheint bei dir doch sowieso recht locker zu sitzen, wenn du es schaffst, aus einer berechtigten Forderung von 75 Euro einen Betrag von mehrere hunderten zu machen, auf die paar Euro kommt es nun doch auch nicht mehr an. Also ich vote dafür, dass du das dem Richter überlässt.

-- Editiert von User am 27. September 2022 21:25

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von luna87):
ich bin mir aber unsicher welcher Weg der beiden sinnvoller ist.

Kommt ganz darauf an, denn bei der substantiierten Erwiderung besteht natürlich die Möglichkeit das das Gericht dem nicht folgt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich bedanke mich für den außerordentlich hilfreichen Beitrag.

Kurz:
bisher habe ich nur von Gerichten gelesen, welche die Kostendopplung nicht duldet.

Vielleicht besser bei einer Castingshow voten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
luna87
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 15x hilfreich)

Meine Überlegung war, dem Gericht mitzuteilen dass die Hauptforderung bereits beglichen wurde und ich nun ausschließlich die Kostendopplung nicht anerkenne.

Das ist absolut das einzige um was es mir geht.

Ich finde nur leider nichts wo ich nachlesen kann ob eine Anerkennung mit beiden Kosten am Ende günstiger käme als diese Anerkennen nicht abzugeben.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Mir ist noch nicht klar, wo die verbotene Kostendoppelung sein soll.
Außergerichtlich wurde nichts gedoppelt - da ist nur das Inkassobüro tätig geworden und nur dessen Kosten werden verlangt.
Und wenn jetzt Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren verlangt werden, zusätzlich zu den außergerichtlichen Inkassokosten, dann ist das keine verbotene Doppelung.
Illegal wäre, wenn außergerichtlich bereits Inkasso und Anwalt in Rechnung gestellt werden - aber das ist hier nicht der Fall.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von luna87):
Meine Überlegung war, dem Gericht mitzuteilen dass die Hauptforderung bereits beglichen wurde und ich nun ausschließlich die Kostendopplung nicht anerkenne.
Dann tu das doch. Das ist auch möglich, obwohl dir hier mehrfach nicht dazu geraten wird und bereits im April etliches erklärt wurde.
Zitat (von luna87):
Im Nachhinein hätte ich auch teilweise widersprechen können aber ich war zu schnell.
Du hast also im April auch dem Rat zu Teil-Widerspruch nicht vertraut,
Was der RA dir erklärt hat, muss man natürlich nicht glauben. Dass er nun noch empfahl, die Forderung anzuerkennen... auch nicht.

Dass der IB- Geschäftsführer selbst ein RA ist, wäre mE ein sinnloses Argument gegenüber dem Gericht.

Wenn ein RA jetzt für das Gerichtliche Verfahren tätig wird und du mit deiner Argumentation nicht punkten kannst, zahlst du zusätzlich drauf. Dann bleibts nicht bei ca. 150,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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