Hallo,
ich habe einem Mahnbescheid widersprochen.
Es geht insgesamt um knapp 150€.
Im Nachhinein hätte ich auch teilweise widersprechen können aber ich war zu schnell.
Es geht darum, dass ich die Dopplung von Rechtsanwaltskosten und Inkassokosten nicht anerkenne.
Das habe ich dem Gericht schriftlich mitgeteilt, sprich Hauptforderung ja Dopplungskosten nein.
Daraufhin schrieb der Rechtsanwalt es handele sich nicht um Dopplungskosten, da die Inkassokosten vorgerichtlich entstanden sind.
Meiner Auffassung nach kann aber auch ein Inkasso den Mahnbescheid in Auftrag geben und zudem ist ein Rechtsanwalt Geschäftsführer des Inkassounternehmens.
Der proszessführende Rechtsanwalt hat das Gericht nun gebeten mir mitzuteilen dass es für mich günstiger wäre wenn ich einfach alles anerkenne.
So dann auch geschehen.
Ich habe jetzt nochmal 10 Tage Zeit mich zu äußern.
Was mache ich jetzt am besten?
Mahnbescheid widersprochen, aktuell in der Klage.
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Wurde die Hauptforderung wenigstens gezahlt?
So wie am 10.8. schon gefragt: https://www.123recht.de/forum/inkasso/Nach-Widerspruch-zum-Mahnbescheid-nun-Abgabenachricht-__f599600.html
Und wie am 6.2. schon gefragt: https://www.123recht.de/forum/inkasso/Kosten-Mahnbescheid-Inkassokosten-doppelt-__f596265.html
Lieben Dank, dass Sie in meinen alten Beiträgen kramen.
Das hilft schon weiter.
Die HF habe ich angewiesen, dies werde ich in meinem Schreiben dem Gericht auch mitteilen.
Mir ging es nun hauptsächlich um die Frage einfach alles (sprich den Rest) so hinnehmen oder nicht.
Danke!
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Zitatmir mitzuteilen dass es für mich günstiger wäre wenn ich einfach alles anerkenne. :
So dann auch geschehen.
Wann?
ZitatDie HF habe ich angewiesen, :
Wann?
Das war das letzte Schreiben welches ich vom Gericht bekommen habe und auf welches ich jetzt nochmal 10 Tage Zeit habe zu reagieren.
Der Schriftsatz des Anwalts war dort angefügt.
Angewiesen wurde es während des „Prozesses".
Ich habe dem Gericht ja auch mitgeteilt, dass die Hauptforderungen anerkannt wird nur eben die anderen Kosten nicht.
Und du meinst das IB + RA arbeiten für dich kostenfrei. Offenbar ist deren Einsatz ja notwendig um dich zum zahlen zu bewegen.
Was wird denn nun an Kosten gefordert? IB oder RA Kosten +MB Kosten sind ja wohl gerechtfertigt. Insofern würde ich den WI auf die RA Kosten beschränken und den Rest anerkennen.
Ich habe doch bereits geschrieben dass ich ausschließlich die Kostendopplung nicht anerkenne.
Ein Inkassobüro welches einen Rechtsanwalt als Geschäftsführer hat muss einen externen Rechtsanwalt beauftragen?
Mir geht es nun darum was ich dem Gericht zukommen lasse.
Sie haben mich im Namen des Klägers darauf hingewiesen dass ein Anerkenntniss günstiger wäre, aber dann zahle ich doppelte Gebühren.
Es geht hier nicht darum dass ich null Komma nichts zahle, sondern das was gerechtfertigt ist und eine Kostendopplung ist nicht gerechtfertigt.
Muss nicht, aber darf? Macht das täglich x-mal?Zitatmuss einen externen Rechtsanwalt beauftragen? :
Der GF des Inkasso darf total andere Dinge tun, als Schuldnern Forderungen zu stellen.
Wieso doppelte?Zitataber dann zahle ich doppelte Gebühren. :
Die Hauptforderung beträgt 74,89€. Die hast du bezahlt.
ZitatWieso doppelte? :
Hättest Du nicht die anhaltenden Probleme mit dem lesen und verstehen, könntest Du wissen, das hier Rechtsanwaltskosten und Inkassokosten gefordert werden...
ZitatEin Inkassobüro welches einen Rechtsanwalt als Geschäftsführer hat muss einen externen Rechtsanwalt beauftragen? :
Klar, wenn die zu faul oder zu inkompetent sind, die Arbeit selber zu machen. Ist aber beides kein Grund, das der Schuldner alle Kosten tragen muss.
ZitatMir geht es nun darum was ich dem Gericht zukommen lasse. :
Nun, sie Auswahl ist da ja nicht so groß
A) die Anerkenntnis
B) eine substantiierte Erwiderung
Für eines von beidem sollte man sich entscheiden.
Die Auswahl sehe ich, ich bin mir aber unsicher welcher Weg der beiden sinnvoller ist.
Ich finde, du solltest das Gericht entscheiden lassen, dann wissen wir nämlich, ob die Kostendopplung gerechtfertigt war oder nicht.
Das Geld scheint bei dir doch sowieso recht locker zu sitzen, wenn du es schaffst, aus einer berechtigten Forderung von 75 Euro einen Betrag von mehrere hunderten zu machen, auf die paar Euro kommt es nun doch auch nicht mehr an. Also ich vote dafür, dass du das dem Richter überlässt.
-- Editiert von User am 27. September 2022 21:25
Zitatich bin mir aber unsicher welcher Weg der beiden sinnvoller ist. :
Kommt ganz darauf an, denn bei der substantiierten Erwiderung besteht natürlich die Möglichkeit das das Gericht dem nicht folgt.
Ich bedanke mich für den außerordentlich hilfreichen Beitrag.
Kurz:
bisher habe ich nur von Gerichten gelesen, welche die Kostendopplung nicht duldet.
Vielleicht besser bei einer Castingshow voten.
Meine Überlegung war, dem Gericht mitzuteilen dass die Hauptforderung bereits beglichen wurde und ich nun ausschließlich die Kostendopplung nicht anerkenne.
Das ist absolut das einzige um was es mir geht.
Ich finde nur leider nichts wo ich nachlesen kann ob eine Anerkennung mit beiden Kosten am Ende günstiger käme als diese Anerkennen nicht abzugeben.
Mir ist noch nicht klar, wo die verbotene Kostendoppelung sein soll.
Außergerichtlich wurde nichts gedoppelt - da ist nur das Inkassobüro tätig geworden und nur dessen Kosten werden verlangt.
Und wenn jetzt Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren verlangt werden, zusätzlich zu den außergerichtlichen Inkassokosten, dann ist das keine verbotene Doppelung.
Illegal wäre, wenn außergerichtlich bereits Inkasso und Anwalt in Rechnung gestellt werden - aber das ist hier nicht der Fall.
Dann tu das doch. Das ist auch möglich, obwohl dir hier mehrfach nicht dazu geraten wird und bereits im April etliches erklärt wurde.ZitatMeine Überlegung war, dem Gericht mitzuteilen dass die Hauptforderung bereits beglichen wurde und ich nun ausschließlich die Kostendopplung nicht anerkenne. :
Du hast also im April auch dem Rat zu Teil-Widerspruch nicht vertraut,ZitatIm Nachhinein hätte ich auch teilweise widersprechen können aber ich war zu schnell. :
Was der RA dir erklärt hat, muss man natürlich nicht glauben. Dass er nun noch empfahl, die Forderung anzuerkennen... auch nicht.
Dass der IB- Geschäftsführer selbst ein RA ist, wäre mE ein sinnloses Argument gegenüber dem Gericht.
Wenn ein RA jetzt für das Gerichtliche Verfahren tätig wird und du mit deiner Argumentation nicht punkten kannst, zahlst du zusätzlich drauf. Dann bleibts nicht bei ca. 150,-
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