Hallo,
ich habe einen Mahnbescheid
widersprochen. Heute bekam ich folgenden Text vom Amtsgericht Euskirchen:
Sehr geehrter Herr...,
in der obengenannten Mahnsache wurde am 21.02.2013 von Ihnen Widerspruch erhoben. Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor. Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Landgericht Köln - Zivilkammer -, 50922 Köln abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten.
Jetzt meine Frage dazu, hat die Gegenpartei Klage eingereicht und ist das nur eine Standardantwort des Widerspruchs?
Viele Grüße und danke, Orleans
Mahnbescheid widersprochen - Post von Gericht
Die Gegenpartei wird automatisch Klage erhoben haben (das ist möglich beim Mahnbescheid). Scheinbar bewegt sich das auch aufgrund der Höhe (jenseits 5000€, liege ich da richtig?) allerdings vor dem Landgericht und da herrscht Anwaltspflicht. Insofern solltest du dich schon einmal auf die Suche nach einer Kanzlei machen, die dich dort im Rechtsstreit vertritt. Näheres solltest du dann mit der Kanzlei besprechen.
Im Grundprinzip heisst es nun: Abwarten und sich vorbereiten. Die Gegenpartei wird nun ihre Klageschrift einreichen oder es sein lassen und die Klage zurückziehen.
Sprich: Theoretisch gibt es die Chance, dass die Gegenpartei die Klage fallen lässt und du keinen Anwalt brauchen würdest. Keine Ahnung, wie wahrscheinlich das ist.
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Hallo,
danke für die Antwort. Es geht um 13.000 Euro. Naja, ich hatte denen ein Vergleich von 10.000 Euro angeboten, aber statt drauf einzugehen, haben sie es anscheinend nun eingereicht.
Viele Grüße, Orleans.
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Wenn du einen rechtlichen Grund hast, Teile des Geldes zu verweigern, dann halt abwarten, was passiert, wie gesagt schonmal einen Anwalt hinzuziehen.
Wenn du keinen rechtlichen Grund hast, weshalb du 3tsd€ weniger zahlen wolltest, hast du evtl. einen strategischen Fehler gemacht. Dann würde am Ende des Gerichtsverfahrens stehen, dass du zur Zahlung der Summe verurteilt wirst, du bist genauso weit wie wenn du dem Mahnbescheid nicht widersprochen hättest und musst aber noch einiges an Gerichtskosten/Anwaltskosten Und Co. dazupacken.
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