Mahnbescheid ziemlich happig!

11. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
Mahnbescheid ziemlich happig!

Hallo,
habe hier noch eine mahnbescheid reinbekommen (Antragsteller: Universum Inkasso GmbH / Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin xx gleiche Adresse wie Universum Inkasso GmbH).
Hauptforderung sind 55€. Im Mahnbescheid sind dann als endkosten 184,48 drin.

Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1110 KV GKG) 18€
Gebühr (Nr. 3305 VV RVG/Art IX KostÄndG) 25€
Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG/Art. IX KostÄndG 5€
---------------------------
Hauptforderung 55€
---------------------------
Nebenforderung:
Kontoführungskosten: 10€
Mahnkosten: 25€
Inkassokosten: 45€
---------------------------
Zinsen: 0,68€
===========================
Summe: 184,48€

Sind nicht laut aktuellen Urteilen der Posten Inkassokosten Streichbar?
http://www.sfz-mainz.de/dateien/abhandlungenerstattungspflicht_inkassokosten.htm

Grüsse Dboxxer

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28 Antworten
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#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ich würde wohl mahnkosten soweit sie 3 eur je mahnung übersteigen, kontoführungskosten und inkassokosten widersprechen.

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#2
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Kurze Frage noch,
wie fülle ich den den Wiederspruch aus?

Ich würde jetzt 3 anhacken und denn 80€ Nebenforderung wiedersprechen.
Muss ich ausse ganz unten noch etwas ausfüllen?


Grüsse Dboxxer

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

der widerspruch ist nicht formgebunden, solange sie unmissverständlich deutlich machen wogegen sie widersprechen, unterschreiben und das rechtzeitig eingeht können sie das auch auf nem stück klopapier hinsenden.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ich würde die hauptforderung plus die 3 direkt an das kto von quelle (?) bzw den Gläubiger überweisen und dem mahnbescheid komplett begründungslos widersprechen !

gruß
thehellion

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#5
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Universum inkasso behauptete in ihren mahnschreiben das ihnen die fällige gesamtforderung zum einzug abgetreten wurde.

Auf der rückseite ist auch ein hinweis (Benachrichtigung i.S. §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz) zur +bermittlung der daten an die producta daten-service gmbh und der schufa.
kann man nach zahlung der forderung bei der producta über denn folterbrief die löschung der daten verlangen.
Bisher habe ich ja nichts bei universum inkasso unterschrieben was der erlaubniss einer übermittlung entspricht, oder?

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Folterfragebogen light würde ich nach zahlung an den gläubiger anwenden :

Ich untersage Ihnen gem. BDSG die Speicherung und weitergabe meiner daten

wieviel Briefe sind denn im vorfeld vom IB bzw RA gekommen ?

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#7
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Firma selbst hat mir 3 mal geschrieben. Der zweite Brief kostete 5€ und der dritte 10€.
Danach hat dann universum inkasso 2 mal geschrieben. Jetzt kam dann der mahnbescheid vom Gericht.

Grüsse Dboxxer

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Man braucht auch keine Erlaubnis, um Negativdaten an die schufa zu übermitteln.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#9
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja fŸr mich ist ja quasi die frage wie ich jetzt am besten handele. Stutzig macht mich ja das die schulden an universum inkasso abgetreten wurde. Wie ist es den wenn eine firma ihre forderungen an ein inkasso verhšckern um direkt ihr geld zu bekommen? von daher bin ich da sehr unsicher was die zahlung direkt an den glŠubiger angeht!

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

nun du must zugeben da hast du mit der zahlung etwas geschlafen - ist ja keine riesensumme !
ich würde den MB komplett widersprechen und die offene forderung plus 10 € an den gläubiger direkt überweisen.
so würde ich es machen !

Mahnman Du mutiger Held Du !
Dann mach das doch !
Meine Erlaubnis hast Du ;)

Auskunfteien dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden
Dazu gibt es einen entsprechenden Beschluss des LG Düsseldorf Az. 12 O 392/01 . Wenn man sich hierauf beruft, wird die Eintragung in der Regel gelöscht.
Bei ganz hartnäckigen Fällen hilft es, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sofern man nicht klageweise vorgehen möchte oder kann.

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#11
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Forderung ist nicht bestritten.
Auf das mit der Direktzahlung würde ich mich nicht verlassen. Die Kosten für den Mahnbescheid sind hier schon höher als 10 Euro.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wenn er dem MB widerspricht ist auch die forderung widersprochen.


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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Aber wenn die Forderung bezahlt wird, dann nicht.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

lass Luda diesbezüglich entscheiden

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#15
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Hmmm,
was soll ich den jetzt machen? Luda?

Die Frage was man als bestritten bezeichnet gingn mir auch schon durch den kopf.
Auch wenn ich direkt an den schuldner bezahle, bestreite ich ja den vorgang als solches da ich ja einen teil der kosten nicht anerkenne.

Was ist den anderen leuten so passiert die einen MB bekommen haben, dann direkt an den glaubiger überwiesen haben und dem mb wiedersprochen haben. Es ist ja nur ein teil einspruch da ich ja nur die nebenkosten bestreite!

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#16
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

würde ich nicht unbedingt machen, da angesichts des mahnbescheids doch wenig zweifel an der abtretung herrscht - zahlen sie daher ruhig an das inkassobüro.

gleichzeitig (oder 2 tage vorher) schreiben sie an das inkassobüro, kündigen die zahlung an und machen noch einmal klar, dass die verrechnung nur auf nicht betrittene posten passieren dürfe so genau wie möglich & auch in den verwendungszweck (zB Az 00033435648 HF, Zinsen + MahnK).

weisen sie in dem zug darauf hin, dass sie keine weiteren kosten zahlen werden, sollte man dort der ansicht sein diese seien rechtmässig solle umgehend der klageweg beschritten werden.

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


nachweisbar ( ! ) das inkassobüro in kenntnis setzen das die erfolgte zahlung nur zur verrechnung auf die hauptforderung zu verwenden ist !!

gruß
thehellion

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#18
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

dann müssen sie das geld ablehnen was sie sicher nicht werden.

was die inkassogebühren und sonstigen blödsinn angeht spricht die auch kein gericht zu. den rechtsanwaltsgebühren würde ich nicht widersprechen.

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#20
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

So, der Stand ist wie folgt. Ich habe dem Mahnbescheid teilweise wiedersprochen:
Ich habe mit bezug auf das "Universum Inkasso" BGH Urteil den Inkassokosten und Kontofuehrungskosten wiedersprochen. Die Mahnkosten habe ich nach unten korrigiert auf 3euro je schreiben.

Jetzt hat mir die anwaeltin martina piersing-mucke geschrieben.
---
Gegen den von uns beantragten Mahnbescheid haben sie wiedersprochen. Im interesse der kostenewrsparniss duerfen wir vorab um bekkanntgabe der gruende fuer die wiederspruchseinleitung bitten, damit ggf. ein streitiges verfahren vermieden werden kann.
---

So wat nu?

Ich werden denen wahrscheibnlich schreiben (komentare u. anregungen drigend gewuenscht :-) ) das mit bezug auf ... .... .... die erhebung von inkasso und kontofuehrungskosten rechtswiedcrig ist. Und ich nur die nicht wiedersprochenen Zahlun gen leisten werde!

Die frage nach wie vor, an wen zahle ich betrag xx? an universum oder direkt an den glauebiger?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du die Hauptforderung - den nicht widersprochenen Teil - überwiesen ?
)

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#22
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich habe einen teileinspruch eingelegt.
Ich habe eben nur den Mahn, konto und inkassogebuehren wiedersprochen.

Die Hauptforderung ist gerade unterwegs an den glauebiger.

Soll ich der Anwaeltin schreiben wogegen ich wiedersprochen habe und das ich alles was ich bereit bin zu zhahlen an den glaubiger ueberwiesen habe?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das bekommen die auch so mit
kein vorauseilender Gehorsam
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

gemaess dem fall ich schreibe denen garnichts, woher sollen die den wissen das ich nicht mehr bereit bin zu zahlen als ich uebwerwiesen habe?
kriegen die vom glauebiger eine rueckmeldung das bei denen die zahlung eingegangen ist?
was schreibt man clevererweise auf den ueberweisungsbetreff?
Schliesslich ist ja immmernoch unklar ob die meinen offenen betrag an universum verkauft haben oder ob immernoch der glauebiger mit im spiel ist.

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#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist nicht Dein Problem ob der Gläubiger dies macht oder nicht !
Der Gegner bekommt automatisch Bescheid
über den MB Teilwiderspruch.
Da Du ja den Inkassokosten im MB ohnehin widersprochen hast würde ich einfach die nichtstrittige summe unter angabe der Rechnungsnummer an den Gläubiger überweisen


gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
tigertanga
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

der Gläubiger ist nur noch Universum Inkasso - die Bahn? oder Quelle sind da komplett draussen und haben kein mitspracherecht mehr.

Die Gebühren sind auch leider zu zahlen - sie hatten ja vor dem Mahnbscheid wirklichg enug zeit und solange die Forderung komplett richtig ist kann man auch nicht wiedersprechen.

Und checken sie sich selbst bei der Schufa - die tragen gerne schnell jedne da ein.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12329.09.2010 11:13:58
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 74x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@ tigertanga
Das Posting ist halt schon 4 jahre alt ,-)

lg

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