Mahnbescheid/Einspruch/Post Anwalt

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sera2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid/Einspruch/Post Anwalt

Hallo,
Mein Sohn hat im März 19 einen Mahnbescheid von einer Forderung aus dem Jahr 2012 bekommen. Wir haben Widerspruch eingelegt. Nun kam Post von einer Anwältin, die verlangt er solle den Widerspruch zurück nehmen, sonst kommen noch mehr kosten auf ihn zu. Es kam nie Post wegen dieser Forderung und e wurde nie eine Ratenzahlung oder anderes verhandelt.
Die Forderung ist doch verjährt, oder? Wie sollen wir uns weiter verhalten?

Vielen Dank

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Ich persönlich würde das erst mal ignorieren.

Der Gläubiger muss die Forderung darlegen und beweisen, nicht der Beklagte den Widerspruch begründen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Sofern es kein Kredit war oder sonst wie gestundet wurde o.ä. ist das wohl verjährt. Ja.

Ich würde den Brief kopieren und ans Mahngericht schicken mit Antrag, nun das Verfahren zu eröffnen und eine Frist für die Klagebegründung zu senden, da die Gegenseite offenbar gewillt ist, zu klagen. Dann abwarten und sollte die Klageschrift folgen, dem Gericht schreiben, dass die Klage abzuweisen ist, da verjährt.

Damit verbrennt die Gegenseite wenigstens Geld.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Sera2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
Wäre es gut, wenn wir der Anwältin per Mail schreiben, das die Forderung seit 2016 verjährt ist und sie uns bitte ein Erledigungsschreiben zukommen lassen soll?
Wir kennen uns damit gar nicht aus...
LG

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Ihr braucht kein Erledigt-Schreiben. Verjährt ist verjährt. Die Anwältin weiß das auch längst selbst. Die muss man nicht erinnern.

Man kann, muss aber nicht. Was ich tun würde, habe ich ja schon weiter oben geschrieben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
Wäre es gut, wenn wir der Anwältin per Mail schreiben, das die Forderung seit 2016 verjährt ist und sie uns bitte ein Erledigungsschreiben zukommen lassen soll?


Die gegnerische Anwältin vertritt nicht Eure Interessen.
Eine solche E-Mail bringt nichts. Einen Anspruch auf ein Erledigungsschreiben habt Ihr nicht.
Ich würde mich zurücklehnen und den Briefkarten im Auge behalten.

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#6
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn die Forderung noch aktuell wäre, würde diese Anwältin bestimmt nicht mit euch verhandeln sondern klagen. Da jeder Schritt Geld kostet und der gläubiger in Vorkasse treten muss, versucht man es eben auf diese Weise. Also entspannt zurück lehnen und die Bettelbriefe zum Lachen finden, irgendwann hört das auch auf da auch das Geld kostet und der gläubiger irgendwann auch wirtschaftlich denken muss.

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