Hallo,
Ich habe vor längerer Zeit ein Vertrag in einem Fitnessstudio unterzeichnet. Dieser lief über 2 Jahre jedoch habe ich ca. 1 Jahr lang die monatlich anfallenden Kosten bezahlt. Nun erhalte ich nach langer Zeit ein Mahnbescheid. Da ich der Meinung bin das es eh keine Möglichkeit gibt da raus zu kommen wollte ich eine Ratenzahlung beantragen da ich finanziell nicht die Möglichkeit hab diesen Betrag komplett zu bezahlen. Muss ich
diesen Antrag per Brief an den Antragsteller oder an das Amtsgericht schicken ? mit freundlichem Gruß
-- Editiert von lmbd am 16.02.2007 18:34:57
Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid - Antrag auf Ratenzahlung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Immer an den Antragsteller! Das Amtsgericht hat damit gar nix zu tun. Nur der Widerspruch muss zum Gericht.
Wurde ein Inkassobüro zwischengeschaltet ?
Wie lange nach dem 1 Jahr ist das her ?
lg
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Die letzte Rate die ich bezahlen sollte war vom 31.07.05! Einen Monat später habe ich ein Brief von einem Inkassounternehmen ein Schrieb erhalten. Ich habe damals versucht den Studio Inhaber zu kontaktieren jedoch schlug dieses fehl da das Fitnessstudio pleite gemacht hat. Nun meldet sich der Antragsteller nach 1,5 Jahren auf diese Weise.
P.S. Ich bin im moment Schüler und habe nebenbei einen Job auf 400€ Basis und somit ist es einfach unmöglich für mich die Summe sofort zu begleichen.
-- Editiert von lmbd am 17.02.2007 02:42:55
Hast Du im Vorfeld normale Mahnungen eines Inkassobüros bekommen ?
Der Antragsteller ist nach wie vor der Inhaber des Fitnesstudios ?
Oder das Inkassobüro ?
Ein Mahnbescheid vom Gericht hast du bekommen ?
Also kein normales Mahnschreiben einer Inkassofirma ?
lg
thehellion
-- Editiert von thehellion am 17.02.2007 21:28:59
Einen Inkasso Brief sowie Mahnbescheid habe ich erhalten. Möchte mich jetzt auch da nicht irgendwie rausfechten sondern bin bereit den Betrag ab zu bezahlen da ich mir wirklich Schuld bewusst bin. Aus Fehlern lernt man nun mal im Leben. Könnte mir jemand eventuell einen Leitfaden für so einen Antrag auf Ratenzahlung geben. Oder Wenigstens was so ein Schrieb beinhalten müsste? Möchte ungern dazu einen Anwalt einschalten.
Vielleicht fordert er erst jetzt das Geld weil zum Zeitpunkt als das Studio geschlossen wurden die Zahlungen in eine Insolvenzmasse geflossen wären
Nur so ne Überlegung
Entweder Du widersprichst dem MB komplett und begründungslos UND überweist Die komplette geforderte Summe minus der INkassogebühren an den Antragsteller und setzt Ihn darüber nachweisbar (!) in Kenntis und weist darauf hin das die Inkassogebühren nicht bezahlt werden
Vorteil : Kein Eintrag in Auskunfteien !
(beste Möglichkeit)
oder :
Teilwiderspruch des MBs
wg der Inkassogebühren
Es kämen dann bei einer Ratenzahlungsvereinbarung allerdings nochmal deftige Gebühren dazu !!
In diesem Fall daran denken die Ratenzahlungen zweckgebunden tätigen
(Zusatz auf Überweisung :
Nur Verrechnung mit Hauptforderung
---------------
Inkassogebühren UND (!) RA Gebühren sind i.d.r. nicht erstattungsfähig
Bundesgerichtshof URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05
).
Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
lg
Irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen. Das Studio hat pleite gemacht, aber die wollen trotzdem Geld für die Restlaufzeit.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Das Argument von Mahnman ist nachprüfenswert !!
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-- Editiert von thehellion am 19.02.2007 21:36:17
Meine Argumente sind meistens gut. Leider ignorierst Du sie viel zu oft.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Auch ein Blinder findet mal ein Korn.
Ich gönne Dir von Herzen jedes Erfolgserlebnis
Ja, ich mag dich auch.
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