Mahngebühr - Hauptforderung bezahlt, Inkassokosten nicht - sie drohen weiter

27. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
ands567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühr - Hauptforderung bezahlt, Inkassokosten nicht - sie drohen weiter

Hallo zusammen,

im September habe ich von einem Inkasso Unternehmen ein Mahnbescheid bekommen, ich möchte eine Summe auf deren Konto überweisen möchte, die als Forderung der RWE ausgelegt wurden insgesamt 273,72 Euro davon etwa 190 Euro an RWE.
Darauf habe ich geantwortet, die Inkasso Firma möchte mir schriftlich die Details zu der Förderung zusenden, die Details wurden mir zu gesendet, die Förderung des Gläubigers , dh. der RWE habe ich bezahlt aber laut Verbraucher Zentrale, muss ich die Kosten der Inkasso Firma nicht bezahlen. Das habe ich auch nicht gemacht und das der Inkasso Firma schriftlich mitgeteilt.

Am Donnerstag diese Woche (24.12.09), wie praktisch, alle ist zu.
Kamm ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, das ich möchte den Betrag von von 101,39 Euro, falls ich das nicht bis zum 04.01.2010 mache, werden die "sie ein Mahnbescheid gegen mich beantragen", diese Kosten werden sich zusätzlich in Höhe von 53,00 Euro mir in Rechnung gestellt und Zitat Anfagn:

Sollten die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann ein "Gerichtsvollzieher" beauftragt werden und eine "Lohn- und Gehaltspfändung" bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt werden"

Zitat Ende.

Meine Frage:
- Dürfen die ohne Gerichtsbeschluss sofort an meine Arbeitgeber ran treten um das Geld einzutreiben?

- Unter dem Link
[link]
http://www.123recht.net/Will-%C3%BCberh%C3%B6hte-Inkasso-Geb%C3%BChren-nicht-zahlen---Muss-ich-__f44797.html
[/link]
Im Abschnitt von "von Mahnman am 13.08.2005 12:22" schreibt Mahnman, dass die Kosten der Inkasso Firma der Gläubiger trägt, also die RWE.
Also, dürfen die von mir die Kosten des Mahnverfahrens von mir verlangen?

Grüße
ands567

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo ands567,

Zu deinen Fragen:

Steht bei einem Mahnbescheid schon der Gerichtsvollzieher vor der Tür ?
Muss ich dann mit allen Akten zum Gericht laufen und mich erklären?
ALLERLETZE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG !!!!
Wird mein Arbeitgeber mich entlassen?
Steh ich dann in der Schufa und kann nie wieder einkaufen gehen?

Genau DAS ist der Grund warum Inkassobüro´s überhaupt existieren können.

Indem sie Menschen einschüchtern und diese Angst um Ihre Existenz bekommen.

Jetzt zu Dir:

quote:
Meine Frage:
- Dürfen die ohne Gerichtsbeschluss sofort an meine Arbeitgeber ran treten um das Geld einzutreiben?


NEIN

Erst müssten sie einen Mahnbescheid beantragen und nur wenn du dem nicht widerspricht ( mit einem einfachen Kreuz auf dem beigefügten Blatt)
könnten sie Vollstreckunsbescheid beantragen und erst dann an deinen Arbeitgeber herantreten.

daher:

Ignoriere alle weitere Post!

Sollte irgendwann mal ein Mahnbescheid vom Gericht kommen dem Insgesamt widersprechen !

Zu einer Klage wird es wohl nicht kommen da das einklagen von Inkassogebühren unwirtschaftlich ist !
Das heisst sie würden vor Gericht zusammengestrichen und daher währe der Gerichtskostenanteil für den Kläger höher wie die Einnahmen.

Vorraussetzung ist aber das du die Offene Rechnung + Zinsen + Mahngebühren der RWE ZWECKGEBUNDEN überwiesen hast!

lg actrostom



-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ands567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo actrostom,

danke für die schnellen Antworten.

quote:
Steht bei einem Mahnbescheid schon der Gerichtsvollzieher vor der Tür ?

Nein, das ist das erste Schreiben dessen Rechtsanwalt.
quote:
Muss ich dann mit allen Akten zum Gericht laufen und mich erklären?

Von einem Gericht habe ich bis jetzt keine Aufforderung bekommen, also nein.

quote:
ALLERLETZE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG !!!!

Wie schon oben erwähnt, das erste Schreiben des Rechtsanwalts des Inkasso Firma.

Also das dritte Schreiben, ich schreibe das dritte, denn mir waren die Kostenaufstellung in dem zweitem Schreiben nicht klar, das dritte Schreiben ist also am 27.10.09 gekommen, in diesem Schreiben war eine Frist bis zu 09.11.09 gesetzt worden, das Geld, 190 Euro habe ich am 06.11.09 überwiesen mit Angaben des Aktenzeichen.

quote:
Wird mein Arbeitgeber mich entlassen?

Nein, es steht nichts auf der Kippe.
quote:
Steh ich dann in der Schufa und kann nie wieder einkaufen gehen?

Bis jetzt sind mir keine Einträge von mir in der Schufa bekannt.

quote:
Vorraussetzung ist aber das du die Offene Rechnung + Zinsen +
Mahngebühren der RWE ZWECKGEBUNDEN überwiesen hast!


Ups. in der Überweisung habe ich nur das Aktenzeichen angegeben :-(
also so wie Du das beschreibst, reichte es nicht.

recht einfach sieht die Sache anders?
Bleibt also noch Verbraucher Zentrale.

Grüße
adas567

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ands567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

es geht mir genau so.
actrostom meine, ich muss mir keine Sorgen machen. Du vertrits eine entgegen gesetzte Meinung.
Also was soll ich machen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

@ands567

quote:
Jetzt zu Dir:


Erst ab da brauchtest du zu antworten !!!

Das darüber waren BEISPIELE für eingeschüchterte Schuldner.

Jetzt nochmal zu Dir:

Du hast dem Inkasso unter Ihrem Aktenzeichen 190 € überwiesen wenn ich das richtig verstehe?

Dann darf das Inkasso nach §367 abrechnen !
Erst Zinsen dann Kosten und zuletzt Hauptschuld.

Damit dürfte jetzt nur noch ein Rest der Hauptschuld offen sein den du wohl leider auch bezahlen werden musst :sad:

Wenn deine Verbraucherzentrale dich gut beraten hätte hättest du entweder direkt an RWE oder mit Verechnungszweck überwiesen !

lg actrostom

ps:
@recht einfach

quote:
Macht dieser nur die tatsächlich berechtigten Kosten geltend, wird auch nichts zusammengestrichen, die Gerichtskosten trägt dann ebenfalls vollständig der Schuldner.


Und aus diesem Grund stehen dann im Mahnbescheid auch nur Anwaltskosten und das Inkassobüro wird nicht mehr erwähnt ???
Den Mahnbescheid will ich sehen !
da werden dann die 101,93€ + 53 € gefordert !
Ja da wird bestimmt nix gestrichen :engel:


-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 27.12.2009 20:55

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

@actrostom
Ich wollte Dich darüber in Kenntnis setzen das sich hinter user @rechteinfach unser allseits bekannte Pro Inkasso Freund und schnell sauer werdende und dann rot anlaufende User @ali Baba verbirgt
@ands567
Du hast hoffentlich die Summe direkt an RWE und nicht aufs Inkassokonto überwiesen ?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das ist wieder so ein Thread, der, mit gesundem Menschenverstand, nur schwer verständlich ist!?

Die Forderung ist (unstrittig) berechtigt gewesen!
Der Schuldner ist (rechtmäßig) in Verzug!
Der Gläubiger hat den Verzug mitgeteilt und ein Inkassobüro beauftragt.

Wieso sollte der Verzugsschaden dann nicht durch den Schuldner verursacht und somit auch durch diesen zu erledigen sein!? :)

Einzig die Höhe der Betreibungskosten könnte diskutabel sein - entweder Inkassogebühren oder Rechtsanwaltskosten, beides dürfte sich schwerlich durchsetzen lassen.

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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