Mahngebühr fast so hoch wie Rechnungsbetrag?

5. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
DirtyAndy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühr fast so hoch wie Rechnungsbetrag?

Ich habe letztens eine Rechnung vom Bauer-Verlag / VKG Verlagvertriebs KG für ein Mini-Abo (Rechnungsbetrag wären läppische 3,90 €) verschlampt.

Dazu muss man sagen, dass ich das Mini-Abo bereits Anfang Dezember bestellt hatte. Die Lieferung begann jedoch erst am 21.Januar, die Rechnung kam irgendwann im März. Kein Wunder, dass man bei solchen Verzögerungen mal etwas vergisst.

Jedenfalls hat man mir zusätzlich zum Rechnungsbetrag von 3,90 € jetzt Mahngebühren in Höhe von 3,- € in Rechnung gestellt, was einem "Aufschlag" von 77% entspricht.

Ist dies überhaupt rechtmäßig, oder ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier verletzt? (auch wenn der Gesamtbetrag sehr gering ist)

Was passiert wohl, wenn ich nur die ursprünglichen 3,90 € bzw. zusätzlich das angefallene Porto überweise?

Gruß
Andy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Gebühren für Mahnschreiben (ohne Einschaltung eines Anwalts) sind i.d.R. nicht von der Höhe der offenen Forderung abhängig. 2,50 € - 3€ sind durchaus angemessen und werden in dieser Höhe auch von Gerichten anerkannt.

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#2
 Von 
DirtyAndy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm... Und wenn ich jetzt nur 3,90 € oder 4,50 € überweise, riskiere ich wahrscheinlich eine weitere Mahnung, die dann noch teurer wird?!?

Eigentlich ist der Betrag ja sowieso lächerlich.

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#3
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Der Betrag ist in Deinen Augen lächerlich?
Dann zahl ihn doch einfach.
Stell Dir mal vor, Du hast eine Firma und 1000 Deiner Kunden zahlen, die "lächerlichen" 3,90 Euro nicht.
Dann hast Du schon 3900 lächerliche Euros eingebüsst.
Die Mahngebühren sind in dieser Höhe lächerlich, andere Firmen nehmen weitaus mehr und das gerechtfertigt.

Viele Grüsse

Jan

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#4
 Von 
DirtyAndy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast mich falsch verstanden! Ich meinte, dass die Summe eigentlich zu geringfügig ist, um sich deswegen zu streiten. Einige Leute rennen ja wegen solchen Mini-Beträgen zum Anwalt, was natürlich in keinem Verhältnis steht.

Ich habe nicht in Frage gestellt, dass das Unternehmen ein Anrecht auf Bezahlung seiner Leistung hat.

Aber würden die das Ganze wohl weiter verfolgen, wenn ich jetzt nur die ursprünglichen 3,90 € überweise?

Gruß
Andreas

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#5
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 162x hilfreich)

Das weiß man nie, es gibt jede Menge Firmen die solche ungezahlten Mahngebühren weiterhin verfolgen und wieder Mahngebühren draufschlagen... machen buchen die auch einfach aus.

Ich würde aber sagen, da Du ja weißt, daß DU es quasi selbst verschlampt hast... zahl die gebühren einfach und gut ist, Du ersparst Dir selbst ne Menge Ärger.

P.

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