Hallo,
mein Sohn (16 Jahre) ist auf dem Weg zum Flughafen beim Schwarzfahren erwischt worden. Vor lauter Aufregung war wohl das Ticket weg.
Er kam am 20.07.2009 zu mir in die Türkei. Da wir nicht wussten wohin wir überweisen sollen, warteten wir auf die Rechnung. Meine Post wird mir alle 4-6 Wochen nachgeschickt. Statt einer Rechnung erhielt ich nun in der letzten Post schon zwei Mahnungen, die erste über €90 Euro, die zweite über € 109.
Eine Rechnung über die 40 Euro Gebühr haben wir nicht erhalten.
Meine Fragen nun:
Die Post ging an meinen Sohn, der natürlich kein eigenes Einkommen hat und in Deutschland von Hartz iV lebte. Auch ich bekam Hartz IV und habe Deutschland deswegen verlassen.
Muss ich überhaupt für seine Rechnungen aufkommen?
Was passiert wenn ich nicht bezahle, wenn wir wieder Einreisen? (Möchte ja nicht am Flughafen verhaftet werden)
Muss ich die horrenden Mahngebühren bezahlen obwohl wir außer Landes waren?
Was passiert wenn wir nicht bezahlen? (Als ich Geld von der Telekom zu bekommen hatte, ging es nicht vor Gericht, weil der Betrag mit € 97 zu gering war?)
Mahngebühr trotz Auslandsaufenthalt?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ihr Sohn hat sehr wohl eine Rechnung erhalten - der Kontrolleur hat ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Ticket ausgehändigt, auf dem der Preis für die Fahrpreisnacherhebung und die Zahlfrist markiert war!
Und dass Sie im Ausland weilen spielt für die Verzugsberechnung keine Rolle. Sie sind mit der Zahlung in Verzug, da dürfte es keinen Zweifel geben. Wenn Sie unter Hinterlassung von Verbindlichkeiten ins Ausland reisen, müssen Sie sich schon um deren Erledigung kümmern. Sie können sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass Sie von nichts gewusst haben. Vielmehr müssen Sie sicher stellen, dass Ihre Post zeitnah an Sie übermittelt wird oder dass jemand Ihre Post in Ihrem Namen öffnet und Sie über den Inhalt informiert.
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