Hallo zusammen,
haben heut ne Mahnung bekommen. Leider ist mir die Rechnung durch die Lappen gegangen. Naja beträgt die Rechnung 3€ und die Mahngebühr 5€ ist dies erlaubt laut Gesetz?
Ich dacht die Mahngebühr darf nicht höher sein wie der Aufwand? Wir überweisen die Rechnung eigentlich immer gleich für das gesamte Jahr nur wie gesagt dieses Jahr hab ich sie vergessen.
Danke für eure Antworten.
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Mahngebühren - Ich dacht die Mahngebühr darf nicht höher sein wie der Aufwand?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
Mahngebühren können grundsätzlich in der Höhe frei angesetzt werden. Ob diese dann auch Erstattungsfähig ist steht auf einer anderen Seite. In der Regel werden von den Gericht Mahngebühren bis zu EUR 7,00 als erstattungsfähig angesehen.
Auch kann der Gläubiger einen Anspruch auf Mahngebühren in einer bestimmten Höhe aufgrund der AGB haben.
EUR 5,00 an Mahngebühren sind meiner Meinung nach auch nicht überhöht, auch wenn es sich hier nur um eine HF von EUR 3,00 handelt.
MfG
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Zahl die 5 und gut ist !
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Ich würde auch bezahlen,da die gebühren rechtens sind.
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quote:
Ich dacht die Mahngebühr darf nicht höher sein wie der Aufwand?
Und?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Die Mahngebühr darf nicht hör sein als die Forderrung.
1% darf man anrechnen als Mahngebühr/Schadenersatz
aber da die Forderrung nicht so Hoch ist solltest du die Zahlen.
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Na ja bei den heutigen Druck und Porto Kosten finde ich 5 Euro fast noch zu günstig und deckt bestimmt nicht einmal die tasachlichen Kosten, ich würde lieber schnell bezahlen, denn teuer wirds erst wenn jetzt noch MB kosten kommen liegen bei 23,20 und dann gehts erst los ;-)
lg steffen
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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
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