Hallo
Ich habe folgendes Anliegen, ich habe eine Rechnung erhalten von der Bremer Straßenbahn AG. Ich soll 18 Euro Gebühren bezahlen. Grund dafür, ich hatte eine Rechnung von 6,40 € 2 Tage zu spät bezahlt. Bzw. Die BSAG hatte abgebucht als mein Konto nicht gedeckt war. Die Bank hatte das Geld zurück gebucht, Den Betrag habe ich dann eigenständig überwiesen.
Das Geld ist auch da angekommen und nun will man noch zusätzlich die Gebühren haben. Die Rechnung setz sich folgendermaßen zusammen, 8€ Bearbeitungsgebühr und 10,20€ Bankspesen. .
Meine Frage lautet, ist das rechtlich zulässig?
Vielen Dank im voraus für antworten.
-- Editiert von Moderator topic am 13. Mai 2026 15:11
-- Thema wurde verschoben am 13. Mai 2026 15:11
Mahngebühren bsag
13. Mai 2026
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Frage vom 13. Mai 2026 | 04:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühren bsag
#1
Antwort vom 13. Mai 2026 | 09:24
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat :Den Betrag habe ich dann eigenständig überwiesen
Wann hat man denn überwiesen? Mit den genauen Daten, Rechnungsnummer, Kundennummer usw.?
Zitat :Meine Frage lautet, ist das rechtlich zulässig?
Es ist nicht die Schuld des Verkehrsunternehmens, dass Dein Konto nicht gedeckt war.
#2
Antwort vom 13. Mai 2026 | 11:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Es ist nicht die Schuld des Verkehrsunternehmens, dass Dein Konto nicht gedeckt war.
Es geht mir nur um die Höhe der Gebühren, das die nicht verantwortlich sind weil das Konto nicht gedeckt war ist logisch.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Mai 2026 | 11:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wann hat man denn überwiesen? Mit den genauen Daten, Rechnungsnummer, Kundennummer usw.?
Solche Daten veröffentlichte ich nicht.
#4
Antwort vom 13. Mai 2026 | 12:21
Von
Status: Unbeschreiblich (130025 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Meine Frage lautet, ist das rechtlich zulässig?
Unternehmen dürfen lediglich die Bankgebühren sowie ihren internen Bearbeitungsaufwand (ohne "sowieso-Kosten") als Schadensersatz geltend machen.
Die Bankspesen hat man somit als Schaden zu ersetzen.
Sollte die Bearbeitungsgebühr nur den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand abdecken, wären auch diese zu zahlen. Bei einer Pauschale wäre zu prüfen, ob diese vertraglich vereinbart und angemessen wäre.
#5
Antwort vom 13. Mai 2026 | 12:40
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 2081x hilfreich)
Zitat :Solche Daten veröffentlichte ich nicht.
das war auch nicht die Intention hinter der Frage
#6
Antwort vom 13. Mai 2026 | 12:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Vielen Dank für die Info. Die BSAG hat mir heute geschrieben das die sich auf die AGBs berufen und ich somit Wegen 6,40€ ,die bezahlt wurden zusätzlich die 18 bezahlen muß. Einfach irre sowas.
#7
Antwort vom 14. Mai 2026 | 10:38
Von
Status: Schüler (466 Beiträge, 88x hilfreich)
"Irre" finde ich eher, zu erwarten, dass der Vertragspartner die Kosten trägt im Zusammenhang mit einem Vertragsbruch, den man selbst begangen hat.
Rücklastschriften verursachen Kosten, ob der Betrag nun 6,40 oder 640 € war. Die Bearbeitung der Rücklastschrift und die Erstellung der Rechnung verursachen Kosten, egal, ob es um 6,40 oder 640 € geht.
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