Mahngebühren bsag

13. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.05.2026 10:42:44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühren bsag

Hallo
Ich habe folgendes Anliegen, ich habe eine Rechnung erhalten von der Bremer Straßenbahn AG. Ich soll 18 Euro Gebühren bezahlen. Grund dafür, ich hatte eine Rechnung von 6,40 € 2 Tage zu spät bezahlt. Bzw. Die BSAG hatte abgebucht als mein Konto nicht gedeckt war. Die Bank hatte das Geld zurück gebucht, Den Betrag habe ich dann eigenständig überwiesen.
Das Geld ist auch da angekommen und nun will man noch zusätzlich die Gebühren haben. Die Rechnung setz sich folgendermaßen zusammen, 8€ Bearbeitungsgebühr und 10,20€ Bankspesen. .
Meine Frage lautet, ist das rechtlich zulässig?
Vielen Dank im voraus für antworten.

-- Editiert von Moderator topic am 13. Mai 2026 15:11

-- Thema wurde verschoben am 13. Mai 2026 15:11




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von xxxspikexxx2007):
Den Betrag habe ich dann eigenständig überwiesen


Wann hat man denn überwiesen? Mit den genauen Daten, Rechnungsnummer, Kundennummer usw.?

Zitat (von xxxspikexxx2007):
Meine Frage lautet, ist das rechtlich zulässig?


Es ist nicht die Schuld des Verkehrsunternehmens, dass Dein Konto nicht gedeckt war.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12314.05.2026 10:42:44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Es ist nicht die Schuld des Verkehrsunternehmens, dass Dein Konto nicht gedeckt war.


Es geht mir nur um die Höhe der Gebühren, das die nicht verantwortlich sind weil das Konto nicht gedeckt war ist logisch.

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#3
 Von 
guest-12314.05.2026 10:42:44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wann hat man denn überwiesen? Mit den genauen Daten, Rechnungsnummer, Kundennummer usw.?


Solche Daten veröffentlichte ich nicht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von xxxspikexxx2007):
Meine Frage lautet, ist das rechtlich zulässig?

Unternehmen dürfen lediglich die Bankgebühren sowie ihren internen Bearbeitungsaufwand (ohne "sowieso-Kosten") als Schadensersatz geltend machen.
Die Bankspesen hat man somit als Schaden zu ersetzen.
Sollte die Bearbeitungsgebühr nur den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand abdecken, wären auch diese zu zahlen. Bei einer Pauschale wäre zu prüfen, ob diese vertraglich vereinbart und angemessen wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von xxxspikexxx2007):
Solche Daten veröffentlichte ich nicht.


das war auch nicht die Intention hinter der Frage

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.05.2026 10:42:44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Vielen Dank für die Info. Die BSAG hat mir heute geschrieben das die sich auf die AGBs berufen und ich somit Wegen 6,40€ ,die bezahlt wurden zusätzlich die 18 bezahlen muß. Einfach irre sowas.

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#7
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(466 Beiträge, 88x hilfreich)

"Irre" finde ich eher, zu erwarten, dass der Vertragspartner die Kosten trägt im Zusammenhang mit einem Vertragsbruch, den man selbst begangen hat.

Rücklastschriften verursachen Kosten, ob der Betrag nun 6,40 oder 640 € war. Die Bearbeitung der Rücklastschrift und die Erstellung der Rechnung verursachen Kosten, egal, ob es um 6,40 oder 640 € geht.

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