Mahngebühren von Energieanbietern

3. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bungenstock
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahngebühren von Energieanbietern

Ich ärgere mich schon seit längerem über einen Stromanbieter! anfang des Jahres bekommt man eine Endabrechnung und damit verbunden die Einstufung für die neuen Abschlagszahlungen, zahlbar alle 2 Monate und am liebsten würden wir abbuchen!!!! Aber das ist so eine Sache, denn NIEMAND bekommt für mein Konto eine Einzugsermächtigung! Sonst war es so das alle 2 Monate ein Überweisungsträger perPost zugeschickt wurde, aber da ist ist jetzt auch Essig, also da sehn se mal zu das Sie die Abschläge schön im Auge behalten. Das habe ich natürlich nicht getan und habe nun 22,80€ Mahngebühren als Nebenkosten deklariert auf meiner Abrechnung gefunden. Betrag abzüglich Nebenkosten(Mahngebühren) pünktlich überwiesen und nun kam eine Mahnung für die Mahngebühren plus Mahngebühren rrr....!
Telefonisch erreicht man nur ein Callcenter mit Mitarbeitern die keine Auskünfte geben können,wollen,dürfen?! Vorgesetzte sind immer in Besprechungen oder Tagungen, Briefe meinerseits werden nicht beantwortet und Energie wird immer Teurer und der Service immer weniger! Ich will diese Gebühren nicht bezahlen, gibt es eine rechtliche Grundlage dafür?

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"rudi-ratlos"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Abschlagszahlungen sind Verhandlungssache,wenn Du einen niedrigeren Betrag wählst und der Verbrauch ist im Laufe des Jahres höher, hast Du dann ggf. selbst Schuld und mußt hoch nachzahlen

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#2
 Von 
Bungenstock
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht gar nicht um die Höhe der Abschlagszahlungen, sondern um die Mahngebühren, die natürlich durch meine Unachtsamkeit enstanden sind, aber bei einer 2 Monatlichen Abschlagshöhe von fast 4000€, die mit einer maximalen Verzögerung von 10 Tagen überwiesen worden sind, finde ich die Erhebung von Mahngebühren gelinde gesagt eine Unverschämtheit

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"rudi-ratlos"

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#3
 Von 
Sven Schmidt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal was von einem Dauerauftrag gehört? Dann kann man die Abschlagszahlungen nicht vergessen ;)

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wie Sie schon selbst gesagt haben, sind die Mahngebühren durch IHRE Unachtsamkeit entstanden - wieso sollen dann andere (der Stromanbieter bzw. dessen pünktlich zahlenden Kunden) dafür (in Form von bspw. durch die Säumnis verursachten Überbrückungskrediten o.ä.) zahlen?

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

...und als nächstes kommt der Mahnbescheid, gegen den Du nach Deiner Logik Einspruch einlegst, danach die Gerichtsverhandlung und am Ende sind aus den 22,80€ das Zehnfache oder noch mehr geworden. Zu guter letzt kommt dann der Gerichtsvollzieher, der die Schulden bei Dir eintreibt. Auch der verlangt Gebühren.
Wenn Du Pech hast, wird noch ein Inkassodienst eingeschaltet, der dann noch einmal richtig zulangt.
Nicht zu vergessen ist, dass Dir der Stromanbieter auch den Strom sperren kann.

Ich muss kein Hellseher sein, um vorhersagen zu können, dass Du keine Chance hast, die Kosten zu umgehen, es sei denn Du gleichst die Forderungen direkt aus.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

...und als nächstes kommt der Mahnbescheid, gegen den Du nach Deiner Logik Einspruch einlegst, danach die Gerichtsverhandlung und am Ende sind aus den 22,80€ das Zehnfache oder noch mehr geworden. Zu guter letzt kommt dann der Gerichtsvollzieher, der die Schulden bei Dir eintreibt. Auch der verlangt Gebühren.
Wenn Du Pech hast, wird noch ein Inkassodienst eingeschaltet, der dann noch einmal richtig zulangt.
Nicht zu vergessen ist, dass Dir der Stromanbieter auch den Strom sperren kann.

Ich muss kein Hellseher sein, um vorhersagen zu können, dass Du keine Chance hast, die Kosten zu umgehen, es sei denn Du gleichst die Forderungen direkt aus.


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#7
 Von 
Bungenstock
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mittlerweile 6 Firmen gefunden denen es ähnlich ging wie mir und die haben alle ein sehr "nettes" Schreiben an eben diesen großen Stromanbieter geschickt und siehe da, die Mahngebühren wurden erlassen!!!! Diese Firmen zahlen allerdings alle 2 Monate zwischen 10-und 15000€ Strom und Gasabschläge, gehören also schon zu Großabnehmern! Mir hat man gestattet diese Firmen in meinem Fall als Referenz zu nutzen und ,oh Wunder, auch mir wurden meine Mahngebühren erlassen, sogar ohne ein Schreiben, sondern nur mit einem Telefongespräch, schriftliche Bestätigung liegt sogar schon vor! Also Leute es geht doch, man muß sich nur wehren. Man hat sich sogar noch für den unflätigen Ton der Mitarbeiter des Unternehmens entschuldigt, denn ich war die ganze Zeit sehr freundlich!! Ich habe nur mal gefragt ob bei denen alle Kunden gleich sind oder ob es Kunden gäbe die gleicher wären!! Na, was sagt Ihr nun??

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"rudi-ratlos"

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