Mahnkosten auf Mahnkosten berechnen?

30. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dunkelklang
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnkosten auf Mahnkosten berechnen?

Hallo,
hier was Verwirrendes:
Meine Partnerin hatte einen Vertrag bei Telefonica Germany für Telefon und Internet.
Es gab einen Bankwechsel sowie Umzug. Die letzte Rechnung (12/2013) konnte daher nicht abgebucht werden.
Auf Mahnung (Postnachsendeauftrag) wurde die Rechnung bezahlt.
Die neue Anschrift wurde jedoch bei Kündigung des Vertrags Telefonica mitgeteilt
Jedoch ohne die Mahnkosten EUR 5,00

Jetzt kam ein Schreiben von Ra. Monika Mumm.
Die angeforderten Rechnungen (noch ausgestellt auf die alte Anschrift) sehen wie folgt aus:

1. Rechnung Januar 2014
sonstigeTelekommunikationsleistung EUR 5,00 (das sind die nichtbezahlten Mahnkosten)
Kosten Rücklastschrift EUR 10,51 (für die auf Mahnung bezahlte Dezember-Rechnung)
Mahnkosten EUR 5,00
Gesamt: EUR 20,51

2. Rechnung Februar 2014
sonstigeTelekommunikationsleistung EUR 20,51 (was die Mahnkosten der 1. Mahnung sind)
Rücklastschriftkosten EUR 10,51 (weil erneut vom geschlossenen Bankkonto eingezogen wurde)
Mahnkosten EUR 5,00
Gesamt: EUR 36,02

und im Folgemonat das gleiche erneut
3. Rechnung März 2014
sonstigeTelekommunikationsleistung EUR 36,02
Rücklastschriftkosten EUR 10,51 (weil wieder vom geschlossenen Bankkonto eingezogen wurde)
Mahnkosten 5,00
Gesamt: EUR 51,53

zuzüglich den Inkasso-Kosten natürlich

Eine Rechnung wurde nicht zugestellt, da Rechnung online eingerichtet war.
Online-Zugriff war jedoch nicht möglich, da mit Vertragsende 12/2013 das Nutzerkonto gesperrt war.
Ebenfalls kamen keine Mahnungen an, obwohl die neue Anschrift vorlag.

Meine Frage: Ist so ein Prozedere seitens Telefonica Germany überhaupt zulässig?
Mahnungen und Rücklastschriften sind keine "sonstigen Telekommunikationsleistungen"
Weiterhin von einem gekündigten Bankkonto einzuziehen sieht arg nach Kostengenerierung aus.
Die sogenannte Hauptforderung wurde verzinst.

Kann jemand mit einer rechtlichen Grundlage aufwarten?

Wir danken

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn die neue Anschrift mitgeteilt wurde, ist es auch nicht euer Verschulden, wenn die Telekom es verschludert, sie zu verwenden.
Habt ihr denn die Telekom auch über die Kontoauflösung informiert? Dann wären auch die Rücklastschriftgebühren nicht durchsetzbar.

btw: 10,51€ Rücklastschriftgebühren sind hoffnungslos überzogen. Auch die wiederholten Lastschriftversuche sind einfach nur Blödsinn und nichts, was ihr bezahlen müsstet.

Ich würde der Anwältin schreiben, dass man die Forderung zurückweist und sollte sie weitere Drohbriefe schreiben, würde man mit Hilfe eines eigenen Anwalts die gerichtliche Klärung suchen. Dass sie sich auch einen Mahnbescheid sparen kann.

Hebt alle Unterlagen auf. Insbesondere den Nachweis für einen Postnachsendeauftrag, eine Kopie des Kündigungsschreibens, was ihr zu denen geschickt habt, ein Gedächtnisprotokoll, insbesondere dass der Zugang gesperrt war, so dass man die Abschlussrechnung nie abrufen konnte.
Sollten sie zu sehr nerven, würde ich mit den Unterlagen zu einem Anwalt gehen und den eine negative Feststellungsklage machen lassen.

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