Mahnkosten von 20€ rechtens ?

5. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
neuschwabe123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 32x hilfreich)
Mahnkosten von 20€ rechtens ?

Ich habe versäumt einen Bußgeldbescheid fristgemäß zu bezahlen.
Nun hat sich die Forderung um weitere 20€ Mahnkosten erhöht.
Meines Wissens sind Mahnkosten jedoch maximal bis 2,50€ zulässig, alles was sich darüber ansiedelt wäre sittenwidrig.
Betrifft dies auch Mahnkosten aus öffentlich-rechtlichen Forderungen wie die von einer Bußgeldstelle oder Stadtkasse ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat:
Betrifft dies auch Mahnkosten aus öffentlich-rechtlichen Forderungen wie die von einer Bußgeldstelle oder Stadtkasse ?

Nein.


Steht da tatsächlich "Mahnkosten" oder was genau steht da?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
neuschwabe123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 32x hilfreich)

Sorry, da steht Mahngebühren und nicht Mahnkosten. (Art.20KG i,V.§2 der Kostensatzung der Stadt ....)
Kann denn jeder mal so einfach seine für sich gültige Kostensatzung festlegen und für rechtsverbindlich erklären ?
Ich glaube mich zu erinnern, Versandhäusern z.Bsp. wurde dieser Mahnabzocke durch Urteile da ein Riegel durch Obergrenze von 2,50€ vorgeschoben. Die versuchen es natürlich weiterhin mit fast zweistelligen Beträgen, wer es zahlt und sich nicht wehrt...
Wie ist es denn nun bei öffentlich-rechtlich Forderungen von Mahngebühren. Denen entstehen doch auch keine höheren Unkosten durch Mahnungen als z.Bsp. Versandhäusern.
20€ sind maßlos übertrieben und nur weil öffentlich-rechtlich draufsteht, ....
Sollte dies tatsächlich so rechtens sein. Zweierlei Maß ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat:
Sorry, da steht Mahngebühren und nicht Mahnkosten.

Hab ich mir fast gedacht ...



Zitat:
Kann denn jeder mal so einfach seine für sich gültige Kostensatzung festlegen und für rechtsverbindlich erklären ?

Nein.
Eine Stadt ist aber auch nicht jeder und eine gültige Kostensatzung nicht irgendein Stück Papier.

Natürlich kann man gegen die Kostensatzung klagen, auch 1% Wahrscheinlichkeit zu gewinnen sind eine Chance...
Ist die Frage, ob man das Kostenrisiko eingehen möchte. Denn ohne Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist man bein 0,01% ...

Indirekt warst DU übrigens an der Entstehung der Kostensatzung beteiligt. Schieslich wurde sie durch von Dir gewählte Vertreter festgelegt.



Zitat:
Zweierlei Maß ?

Nö, Äpfel und Birnen.
Öffenlich-rechtliche Gebühren sind halt keine privatwirtschaftlichen Kosten.



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#4
 Von 
neuschwabe123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke,
Dachte ich mir schon so in etwa.
Aber eine sinnvoll wirtschaftliche Begründung haben solch immens hohen Mahnkosten doch sicher nicht.
Wozu muss man sich denn woanders mit den tatsächlich entstandenen Kosten begnügen ?
Klar, eine Stadt ist auch kein armseliges Versandhaus, welches es mit frechen Tricks versucht.
Abzocke ist da im Preis inbegriffen, 20€ hätten dann genauso gut auch 30€ sein können...

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Noch einmal: Bei öffentlich rechtlichen Forderungen ticken die Uhren anders.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat:
Aber eine sinnvoll wirtschaftliche Begründung haben solch immens hohen Mahnkosten doch sicher nicht.

Das sagt mir, das Du die Leute dort noch nie hast arbeiten sehen und die Abläufe dort nicht kennst ...
:devil:



Zitat:
Wozu muss man sich denn woanders mit den tatsächlich entstandenen Kosten begnügen ?

Weil entsprechende Gerichte das so festgelegt haben.


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#7
 Von 
neuschwabe123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Das sagt mir, das Du die Leute dort noch nie hast arbeiten sehen und die Abläufe dort nicht kennst ...

Und was genau nun willst du mir damit sagen.
Du redest gern um den heißen Brei herum.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das war scherzhaft gemeint.
Aber im Ernst: Wir reden hier von einer öffentlichen Forderung und da gelten - wurde hier schon mehrfach gesagt - andere Spielregeln.

In der Privatwirtschaft bzw. bei zivilrechtlichen Forderungen gilt der Grundsatz, dass Personalaufwände u. ä. vom Kaufmann in die Preise einkalkuliert werden müssen. Er darf nur Ersatz für Briefporto u.ä. verlangen.

Bei öffentlichen Forderungen wäre diese Argumentation gleichbedeutend damit, dass jeder Steuerzahler anteilig für die von Schuldnern verursachten Kosten aufkommen müsste. Und ganz ehrlich: Ich sehe es absolut nicht ein, mit meinen Steuern den von dir durch Zahlungsverzug verursachten Blödsinn zu bezahlen. Das bezahlst du mal hübsch selbst.

Wenn du das nicht verstehst, dann ist dir nicht zu helfen.

Zudem ist der Name nicht ohne Grund "Bußgeld". Das hat was von einer Strafe. Und ja, im Gegensatz zu der Privatwirtschaft darf eine Behörde bei einem Vergehen ein Bußgeld verhängen und das ist auch gut so. Sonst lernen es die Leute ja nicht.

-- Editiert von mepeisen am 07.04.2016 08:35

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#9
 Von 
neuschwabe123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Zudem ist der Name nicht ohne Grund "Bußgeld".

In meiner Fragestellung ging es nicht um das Bußgeld an sich, sondern um die für mich fragliche Höhe der Mahnkosten.
Klar kämpfe ich hier nicht wegen 20€ als David gegen Goliath, aber man wird ja wohl mal nachhakend anfragen dürfen.
Die Höhe der Mahnkosten im öffentlichen-rechtlichen Status bewegt sich meines Erachtens eindeutig in der gewinnorientierten Zone. Auch so müssen ja schließlich die lukrativen Gehälter im öffentlichen Dienst mit zustande kommen...
Nochmal zum eigentlichen Bußgeld, dies belief sich rein netto auf 80€. Dazu kamen nochmal, weil eben Status Bußgeld 25€ kuriose Gebühr oder was auch immer dazu. Wieso eigentlich das extra noch dazu, wären 80€ denn nicht Bußgeld genug ?
Ab einer gewissen Summe ist es halt kein Verwarnungsgeld mehr und muss extra aufwendig bearbeitet werden oder wie.


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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
In meiner Fragestellung ging es nicht um das Bußgeld an sich, sondern um die für mich fragliche Höhe der Mahnkosten.

Das ist mir klar. Aber wer sich weigert, ein Bußgeld zu bezahlen (ob nun freiwillig oder absichtlich), der braucht sich über weitere Strafen nicht zu wundern. Man kommt also mit dem Argument des Schadensersatzes oder der Schadensminderung oder einer "gewinnorientierten Zone" schon rein argumentativ überhaupt nicht weiter an dieser Stelle.

Akzeptiere es und gehe politisch dagegen vor, um den entsprechenden Gebührenkatalog zu ändern. Das ist der einzige Weg.


-- Editiert von mepeisen am 08.04.2016 06:26

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat:
Dazu kamen nochmal, weil eben Status Bußgeld 25€ kuriose Gebühr oder was auch immer dazu. Wieso eigentlich das extra noch dazu, wären 80€ denn nicht Bußgeld genug ?

Das ist die Gebühr für Ausstellung und die amtliche Zustellung (der Bußgeldbescheid war in einem gelben Umschlag mit Zustellvermerken?).

Das Bußgeld ist reines Bußgeld.



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#12
 Von 
neuschwabe123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke für eure Antworten, ich glaube wir können es hiermit dabei belassen.

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