Mahnschreiben

4. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Toni123321
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnschreiben

Unser Opa hat folgendes Problem. Sein Sohn hat auf Opas Adresse einige Dinge bestellt und sie bei ihm abgeholt. Er sagte die Ware wäre bezahlt. Es folgten einige Mahnungen an Opas Adresse, der Sohn wollte sie begleichen, aber kam in finanzielle Schwierigkeiten. Nun hat Opa einen gelben Brief bekommen vom Gericht. Also ein Mahnschreiben. Wie soll er reagieren. Das Geld kann er nicht aufbringen. Kann er einen Widerspruch machen? Der Vorname auf dem Mahnschreiben ist auch leicht verändert. der Sohn hat alles auf diesen leicht abgewandelten Namen bestellt. Opa wusste nicht, dass er alles auf seinen Namen bestellt. Er dachte nur, der Sohn hätte ihn als Lieferadresse angegeben. Was passiert im Falle eines Widerspruchs?
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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Gedankengang ist wohl falsch. Die finanziellen Probleme waren vermutlich schon vorher da. Denn sonst gäbe es nie einen Grund, eine andere Adresse zu nutzen. Der Sohn hat dann auch den Namen des Opas missbraucht.

Das Problem ist nun, dass es mit Kenntnis des Opas geschah. Im Grunde ist das, was der Sohn da gemacht hat, eine Straftat. Das nennt sich Betrug. Nichts anderes ist es.

Natürlich kann der Opa nun Widerspruch einreichen. Ich würde hier sogar zur Polizei gehen und den Sohn anzeigen. Ja, das ist schwer, da es der eigene Sohn ist. Aber wer hier solche Straftaten begeht und damit seinen eigenen Vater reinreitet und dessen Gutgläubigkeit ausnutzt, der hat es meiner Meinung nach nicht anders verdient. Wer Probleme hat, kann anderweitig die Verwandtschaft um Hilfe bitten. Der muss keine Straftaten begehen.

Die Strafanzeige verbessert die Argumentation etwas, denn die Waren werden dann vermutlich auch von der Polizei beim Sohn gefunden werden, nehme ich an?

Das Problem ist hier aber folgendes: Theoretisch könnte nach einem Widerspruch dann der Gläubiger behaupten, es sei trotzdem der Opa gewesen und das alles mit dem Sohn sei nur eine Ausrede. Ganz kampflos werden die sicher nicht aufgeben, da wie gesagt wohl auch beim Sohn vermutlich nichts zu holen sein wird. Es steht und fällt ein wenig damit, was bei der Strafanzeige herauskommt und ob der Sohn einsieht, Mist gebaut zu haben und geständig ist, sowie ob man das für eine Ausrede hält oder nicht.

Dennoch würde ich wie gesagt Anzeige erstatten und Widerspruch einlegen. In Zukunft nichts mehr annehmen, was man nicht wirklich selbst bestellt hat. Die Auswirkungen auf das Verhältnis des Sohnes muss euer Opa einschätzen.


-- Editiert von mepeisen am 04.12.2020 09:24

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Toni123321
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie haben vollkommen Recht. Ich habe es so weitergegeben. Aber Opa will keine Anzeige bei der Polizei machen.
Also wenn er auf das Mahnschreiben nicht reagiert, dann kommt noch eins? Oder kann er vorher noch ne Ratenzahlung vereinbaren? Oder ist es schon zu spät? Opas Rente ist zu klein und er bekommt Aufstockung. Aber ne kleine Summe könnte er monatlich entbehren. Nur hat er Sorge, dass die Kisten noch weiter explodieren.der Warenwert war ca 600€ und mittlerweile 1000 Euro durch die Mahnungen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das Problem ist nun, dass es mit Kenntnis des Opas geschah.

Wirklich? Für mich las es sich so als habe der Sohn "einfach mal gemacht".



Zitat (von Toni123321):
Also wenn er auf das Mahnschreiben nicht reagiert, dann kommt noch eins?

Nein, dann kommt der Vollstreckungsbescheid, dann der Gerichtvollzieher.



Zitat (von Toni123321):
der Warenwert war ca 600€ und mittlerweile 1000 Euro durch die Mahnungen.

400 EUR durch Mahnungen düfte Abzocke sein, da sollte man sehr genau prüfen was das gefordet wird.



Zitat (von Toni123321):
Aber Opa will keine Anzeige bei der Polizei machen.

Schade.
Dann sollte er wenigstens dem Mahnbescheid widersprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Gläubiger können auch eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug machen, da der Opa sich nichts leisten kann. Der wird dann seinen Sohn als Besteller nennen und der hat dann die Strafanzeige.

Der Opa muss mit seinem Sohn sprechen, ob dieser die Verantwortung übernimmt.

Ohne den Betrug offen zu legen kann der Sohn dann sinngemäß den Gläubigern mitteilen (und dann auch durchziehen):
„Ich übernehme die Verpflichtung meines Opas aus dem Kaufvertrag xxx. Momentan kann ich nicht alles begleichen und biete Ihnen ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Ratenvereinbarung (50 Euro pro Monat beginnend ab 02/2021) mit der Gesamtsumme 800 Euro an."

Bedarf aber auch etwas Verhandlungsgeschick. Ein derartiges Anerkenntnis sollte eine rechtskundige Person ausarbeiten.

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#5
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Dem Mahnbescheid sollte ohne Angaben von Gründen widersprochen werden. Die Gebühren scheinen viel zu hoch zu sein, nicht unüblich bei Inkasso-Büros. Danach werden Sie sicherlich weiterhin mit Briefen von dem Inkasso-Büro bombardiert. Eine Ratenzahlung ist meines Wissens nach fast immer möglich, hier sollte man aber schauen, dass man vor der Zustimmung gut verhandelt. Viele Inkasso-Büros sind froh, wenn sie das Geld überhaupt sehen. Bestehen sie darauf, nur den Warenwert zu bezahlen, maximal noch Gebühren von 20-30 Euro, aber sicher nicht mehrere 100.

Anzeigen von Inkasso-Büros sind meines Wissens nach eher selten, die schauen erstmal, dass sie selbst das Geld bekommen. Es verschlechtert die Chancen, wenn der Schuldner sich erstmal noch zusätzlich einen Strafverteidiger engagieren muss. Daher denke ich nicht, dass Sie sich derzeit darum Sorgen machen müssen.

Der Sohn sollte dann schauen, dass er seinem Vater monatlich den entsprechenden Betrag überweist.

-- Editiert von crofan am 04.12.2020 20:17

-- Editiert von crofan am 04.12.2020 20:18

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Problem ist allerdings, dass so ein Schuldeingeständnis niemand einfach so annehmen wird, wenn der Sohn nur eine niedrigere Ratenzahlung anbietet. Wieso sollte das der Gläubiger schließlich tun? Selbst wenn man die Ratenzahlung akzeptiert, wird man trotzdem die Titulierung eitertreiben und schauen, ob beim Opa was zu holen ist. Denn wieso auf einen Schuldner (=Opa) verzichten?

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#7
 Von 
fb535085-88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Opa wird wohl selbst wenn er den Sohn anzeigt auf den Kosten sitzen bleiben. Die Justiz wird nur interessieren den Sohn für den Betrug zu bestrafen. Der rest ist Zivilrecht. Ist zumindest bei uns ins Österreich so.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist durchaus richtig. Der Punkt ist aber dass eine Verurteilung auch bei einer zivilrechtlichen Diskussion einfach die Position stärkt.

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