Mahnschreiben von RA Haas & Kollegen

12. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schatzi5881
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnschreiben von RA Haas & Kollegen

Hallo zusammen,

ich habe eben ein Schreiben von RA Haas & Kollegen erhalten. Hier wird ein Betrag von Premiere/SKy aus dem Jahr 2006 gefordert.

Telefonisch wurde mir gesagt, das der Mahnbescheid/Gerichtstitel 2007 zugestellt wurde. Ich habe seitdem aber nichts mehr von dem Anwaltsbüro erhalten, keinerlei Info mehr von 2007 und auch keine Belege oder Nachweise, das damals etwas passiert ist.

Den Mahnbescheid lasse ich mir zuschicken. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Muss ich zahlen? Kann ich dagegen Einspruch einlegen?

Grüße

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Den Mahnbescheid lasse ich mir zuschicken. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Muss ich zahlen? Kann ich dagegen Einspruch einlegen?


Ich vermute, Du meinst den Vollstreckungsbescheid. Wenn Du den VB erstmalig in der Hand hälst, überprüfe bitte, ob er auf Deine Person ausgestellt ist und ob Du 2006/2007 dort gewohnt hast. Es kann sich auch um eine Personenverwechslung handeln, oder er wurde Dir nicht richtig zugestellt.

Melde Dich sofort hier, wenn Du den VB in der Hand hast, da ab dem Tag Fristen für Dich laufen. Bei Fehlzustellung musst Du eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beim zuständigen Amtsgericht beantragen und mit einer Meldeauskunft Deinen Wohnsitz nachweisen.



-- Editiert von hausfrau66 am 12.11.2019 12:59

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#2
 Von 
Schatzi5881
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

super, danke.

Den genauen Titel weiß ich nicht. Die Dame am Telefon sagte Mahnbescheid. Ich habe diesen angefordert per Post und gebe gerne Bescheid, sobald ich Ihn habe.

Lt. einem Abgleich am Telefon ist eine Verwechslung ausgeschlossen, da der Bescheid an meine damalige Adresse ging.

Ich werde aber parallel zum Bescheid mir eine Aufstellung über die Zustellungsdaten (wann, wo, wie, wer hat unterschrieben, etc) anfordern. Man kann ja nie wissen.

Grüße

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Inkassos erzählen am Telefon viel Blödsinn. Es kommt öfter vor, dass das am Ende nicht stimmt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Sollte es nur ein MB gewesen sein, der nicht weiter verfolgt wurde, wird das Ganze übrigens verjährt sein, "manchmal" (*hust hust*) machen auch Kanzleien und Inkassoheinis auch Fehler.
Ansonsten das machen, was mepeisen erwähnt hat

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das war zwar nicht ich, das war Hausfrau. Aber ja, da stimme ich auch zu :-)

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#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Schatzi5881):
Lt. einem Abgleich am Telefon ist eine Verwechslung ausgeschlossen, da der Bescheid an meine damalige Adresse ging.


Du hattest hoffentlich einen Nachsendeantrag gestellt ?

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#7
 Von 
Schatzi5881
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Zitat (von Schatzi5881):
Lt. einem Abgleich am Telefon ist eine Verwechslung ausgeschlossen, da der Bescheid an meine damalige Adresse ging.


Du hattest hoffentlich einen Nachsendeantrag gestellt ?


Ich kann mich ehrlich gesagt nicht dran erinnern. Ich habe nur das aktuelle Schreiben mit dem Vergleich als Whatsapp-Foto bekommen, da es an die Postadresse meiner Eltern ging. Dort bin ich auch 2010 wieder hingezogen.

Ich warte aktuell immer noch auf das damalige Mahnschreiben, daher erstmal alles easy.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist unwichtig, ob man einen Nachsendeantrag gestellt hat oder nicht. Wenn man da nicht mehr gewohnt hatte, hatte man da nicht mehr gewohnt und die Zustellung ist fehlgeschlagen.

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#9
 Von 
Schatzi5881
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Update: bisher die angeforderten Unterlagen erhalten.... Ich bin mal gespannt, ob noch was passiert...

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#10
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Eine Woche ist bislang vergangen. Da musst Du noch nicht nervös werden.

Wenn bis Monatsende nix eintrifft, kannst Du die Unterlagen nochmals schriftlich und nachweisbar abfordern, also mindestens Einwurfeinschreiben versenden.

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#11
 Von 
Schatzi5881
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So, es sind jetzt gut 2 Wochen vorbei, bekommen habe ich immer noch nichts. Ist nur die Frage: wecke ich schlafende Hunde oder lasse ich es liegen?

Es kam weder zu meiner alten noch an die aktuelle Adresse.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde abwarten. Hinterherrennen musst du denen nicht.

Signatur:

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#13
 Von 
Schatzi5881
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kam jetzt ein Schreiben, komischerweise mit dem Datum vom 22.11., ich hatte es aber erst 03.12 im Briefkasten. Angegebenes Zahlungsziel 06.12. - Da ich dann von Donnerstag bis Sonntag im AUsland war, werde ich heute denen mal schreiben, wie wo was Sache ist.

Im Schreiben selbst steht, das die Forderung rechtskräftig betitelt ist. Es ist auch eine Kopie von einem Vollstreckungsbescheid mit einem Zustellungsdatum drauf. VSB ist vom 14.03.2007, zugestellter Mahmbescheid am 23.12.2006. Ein Beleg, das ich diesen angenommen habe, gibt es hierauf nicht zu sehen.

Welche Mittel habe ich nun?

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#14
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

im Grunde läuft ab 03.12. die Zeit für bzw. gegen dich.
Stimmen Namen und Adresse mit Deinem damaligen Wohnsitz 2006/2007 überein ?

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#15
 Von 
Schatzi5881
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die stimmen überein.

Ich habe aber sonst Stand jetzt keine weiteren Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

Mir stellt sich immer noch die Frage, warum das auf einmal jetzt wieder aufploppt!

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#16
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Man müsste halt auf die Zustellungsurkunde warten, da diese Rückschlüsse über die Zustellung gibt.
Bzw. bei der Beantragung der Wiederaufnahme dies erwähnen.

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#17
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ich habe aber sonst Stand jetzt keine weiteren Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?


Es sieht nicht so aus, dass Du dagegen etwas machen kannst. Du kannst die aufgelisteten Zinsen überprüfen. Du musst nur für die letzten 3 Jahre die Zinsen zahlen.

Zitat:
Mir stellt sich immer noch die Frage, warum das auf einmal jetzt wieder aufploppt!


Der VB ist mind. 30 Jahre gültig. Das die Vollstreckung zwischenzeitlich ruht, ist eher normal als außergewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120022 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Man müsste halt auf die Zustellungsurkunde warten, da diese Rückschlüsse über die Zustellung gibt.

Ja, die müsste man prüfen. Nur wenn sich da was finden lässt bestünde noch Hoffnung auf Weidereinsetzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Schatzi5881
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Gutes neues Jahr erstmal :D

Ich habe nun die Zahlung veranlasst (Teilzahlung). Ich habe aber immer noch eine Frage, die mich brennend interessiert: ich habe nun zwei weitere Schreiben erhalten, diese wurden mir aber verspätet zugestellt, teils mit 2-3 Wochen Verzug. Dadurch wurden die Zahlungsziele überschritten. Da es mir aber durch eine normale Briefsendung zugestellt wurde, habe ich keinen Nachweis. Ist die RA Haas & Kollegen nicht verpflichtet, es mit Empfangsnachweis zu zustellen? Und welche Möglichkeiten habe ich ihn diesem Falle? Theoretisch kann ich ja sagen: sorry, habe ich nicht erhalten. Was wäre dann in diesem Fall?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zahlungsziele vom Inkasso sind vollkommen irrelevant. Das sind keine Behörden. Wenn die Termine setzen, ist das in etwa so, als würde der berühmte Sack Reis in China umfallen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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