Mahnschreiben /w Handyversicherung

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chris.Zeiner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnschreiben /w Handyversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe auf Ihre Unterstützung und Ihren Rat.

Aus heiterem Himmel habe ich heute eine Mahnung des Versicherungsunternehmens erhalten. Die Forderung 122,35 €.
Die besagte Handyversicherung besteht allerdings seit mindestes 2 Jahren nicht mehr. (Bisher habe ich auch keine Zahlungserinnerungen erhalten)

Zur Vorgeschichte:

Ich habe 2013 eine Handyversicherung abgeschlossen.

Ende 2014/Anfang 2015 habe ich diese aufgrund der Mehrfachabbuchung der Monatsbeiträge mit meinem Sonderkündigungsrecht gekündigt.

Danach erfolgte keine weitere Abbuchung. Ob ich eine Kündigungsbestätigung erhalten habe, kann ich derzeit nicht beantworte, dazu muss ich in meinen Unterlagen nachschauen.

Weiterhin wird eine Handynummer angesprochen, von der ich noch nie etwas gehört habe. Außerdem befindet sich das Gerät schon lange nicht mehr in meinem Besitz.

Nun, auf der heutigen Mahnung (Mahnung vom 08.11.2017) werden mir Beiträge für den 01.01.2016 bis 01.01.2017 in Rechnung gestellt. → Meine erste Frage, warum erhalte ich jetzt die erste MAhnung nach ca. 2 Jahren?

Beim Anruf des Unternehmens wurde mir erklärt, dass keine Kündigung eingegangen sei und ich den Betrag zahlen muss.

Nun meine Frage:

Wie verhalte ich mich in diesem Fall? Ich habe diese Versicherung definitiv gekündigt. Doch ich vermute, dass ich keinen NAchweis dafür habe.

Wie oben bereits geschrieben, wurden jedoch (nach meiner Kündigung bis heute) keinerlei Beträge abgebucht bzw. versucht abzubuchen.

Habe ich eine Chance aus juristischer Sicht, um die meiner Meinung nach unberechtigten Mahngebühren sowie Versicherungsprämien der letzten Jahre, herumzukommen?

Folgenden Satz habe ich noch auf der Rückseite des Schreibens gefunden:

Sollte der offene Gesamtbetrag nicht bis Ablauf der Frist überwiesen worden sein, sind wir bei einem Versicherungsfall, der nach Fristablauf eintritt und bei dessen Eintritt Sie mit der Zahlung der Prämie, der Zinsen oder der Kosten in Verzug sind, nicht zur Leistung verpflichtet. Ferner können wir nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung jeder Frist kündigen, sofern SIe sich mit der Zahlung der geschuldeten Prämie in Verzug befinden.

Heißt das für mich, wenn ich nicht zahle ist das alles erledigt?

Danke Ihnen.

Viele Grüße

Chris.Zeiner

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Wenn Sie die Kündigung nicht nachweisen können, dann bleibt Ihnen nur, die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Diesmal rechtssicher. Die Beiträge bekommen Sie dann logischerweise auch nicht wieder, dass Sie das Telefon nicht mehr haben, ist nicht die Angelegenheit des Versicherers.

Rückständige Beiträge sind natürlich nachzuzahlen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Chris.Zeiner):
Ende 2014/Anfang 2015 habe ich diese aufgrund der Mehrfachabbuchung der Monatsbeiträge mit meinem Sonderkündigungsrecht gekündigt.


Woraus ergab sich das Sonderkündigungsrecht?


Zitat (von Chris.Zeiner):
Heißt das für mich, wenn ich nicht zahle ist das alles erledigt?


Nein, dass bedeutet nur genau das, was in dem Text steht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120146 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Chris.Zeiner):
Wie verhalte ich mich in diesem Fall?
Diese Vermutung
Zitat (von Chris.Zeiner):
Doch ich vermute, dass ich keinen NAchweis dafür habe.

in Wissen wandeln.



Zitat (von Chris.Zeiner):
Ich habe diese Versicherung definitiv gekündigt.

Nö, man hat eine Kündigung hingesendet. Ob die überhaupt wirksam war, steht noch nicht fest.



Zitat (von Chris.Zeiner):
Heißt das für mich, wenn ich nicht zahle ist das alles erledigt?

Nicht ganz. Berechtigte offene Forderungen müssten dennoch beglichen werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Weiterhin wird eine Handynummer angesprochen, von der ich noch nie etwas gehört habe.

Das wäre erst mal der Hauptpunkt, auf den ich mich beziehen würde.

"Wertes Unternehmen. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Ich habe von dieser Handynummer noch nie etwas gehört. Sie werden aufgefordert, unverzüglich Details zum Vertragsschluss, Vertragskopie mit meiner Unterschrift und Rechnungskopien/ Mahnungskopien zu übermitteln."

Und dann erst mal schauen, wie das Unternehmen die Forderung begründet. Wenn es nicht dein Handy ist bzw. deine Rufnummer, um die es geht, wieso solltest du dann jemals zahlen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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