Mahnung-Annahme verweigert - wer trägt weitere Kosten?

25. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jehanis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung-Annahme verweigert - wer trägt weitere Kosten?

Hallo zusammen,

vorletztes Jahr (2005) bin ich umgezogen. Über die Nebenkosten 2004 und die Kaution wurde bereits 2006 abgerechnet. Aus der Nebenkostenabrechnung für 2005 (Ende Dezember 2006 erstellt) geht ein Guthaben für mich hervor. Der Vermieter bat um Zusendung meiner Bankverbindung, was ich natürlich sofort tat. Jedoch hatte ich auch nach einer weiteren Zahlungserinnerung (aber schön mit Fristsetzung) immer noch kein Geld auf dem Konto! Also wolte ich ihn per Einschreiben mit Rückschein mit weiterer Fristsetzung mahnen. Schlau, wie er zu sein scheint, hat er dann prompt die Annahme verweigert (immerhin kenne ich nun aufgrund der Vermerke auf dem Umschlag die Anschrift, unter der er nun tatsächlich zu erreichen ist. Übrigens ist er "Profi-Schuldner", im Insolvenzregister finden sich bereits zwei seiner Firmen, sein ganz offenkundig privates Wohnungsportfolio gedeiht jedoch prächtig).

Offensichtlich wartet er nun darauf, daß ich die Flinte ins Korn werfe. Bleibt wohl nur noch der offizielle Weg über Zustellung durch Gerichtsvollzieher/Gerichte. Hierzu meine Fragen:

1.) Muß ich ihn nun eigentlich noch beweispflichtig mahnen/in Zahlungsverzug setzen mittels Zustellung durch Gerichtsvollzieher? Oder kann ich gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, weil dies das gleiche wäre, nur besser/teurer? (Persönlich kann ich nicht vorbeigehen, da uns nun 300km trennen :)

Liegt hier eine Situation vor, in der klar ist, daß er zahlungspflichtig ist (fehlt ja angeblich nur die Bankverbindung, einer von zwei Briefen sollte wohl angekommen sein), oder muß ich ihn erst beweispflichtig in Kenntnis setzen, daß ich das Geld gerne hätte? Den Fall finde ich im Forum nicht, da es hier ja um einen vom Schuldner selbst ausgerechneten Betrag geht und nicht um eine Rechnung meinerseits.

2.) Wenn ich nun (je nach Antwort bei 1.) erstmal die Mahnung per Urkunde zustellen lasse bzw. gleich den gerichtlichen Mahnbescheid, kann ich die Mahngebühren dort gleich mitbelasten? Andernorts habe ich gelesen, daß Mahngebühren erst ab dem Moment, wo ich vorher an die Zahlung (beweispflichtig!) erinnert habe, erheben kann. Bei Nebenkostenguthaben (hier um 100 Euro) sind natürlich die Gebühren in keinem rechten Verhältnis zum ausstehenden Betrag, so daß hier die richtige Vorgehensweise schon von Bedeutung ist.

Wenn mir hier jemand ein paar Tipps geben könnte, wäre ich sehr dankbar.

Das Problem stört mich schon sehr, da sich der Vermieter seinerseits sehr "ar...eckig" bei der Kaution (400-Euro-Kürzung :zoff: ) angestellt hatte und sonst auch als Baulöwe schon den einen oder anderen Handwerker geschädigt hat (ok, Hörensagen... :)

Jehanis

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nochmal nachweisbar in Verzug setzen (email und Fax) bzw
Einwurfeinschreiben und vorab per Fax !
In diesem Schreiben nochmal detailiert auf den bisherigen Schriftverkehr
(z.b die Annahmeverweigerung) eingehen und letzte Frist setzen !
Belege aufheben !

lg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen