Mahnung Anwalt wegen Arztkosten

15. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Van8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnung Anwalt wegen Arztkosten

Hallo,
ich habe ein Mahnschreiben von einem Anwalt bekommen, weil ich Arztrechnungen von 46,92 Euro nicht bezahlt habe. Dieser Brief wurde am 9.5. aufgesetzt.
Zufällig habe ich genau am 8.5. (also einen Tag vorher) die Rechnung beglichen. Natürlich war es da auch schon zu spät.

Nun meine Frage: Muss ich die Anwaltskosten trotzdem bezahlen?
Es sind insgesamt 83,54! Das finde ich schon sehr hoch.
Gebühr gemäß Nr. 2300 sind 58,50
Auslagen gemäß 7002 sind 11,70
und Umsatzsteuer 13,34

Dazu kommt, dass ich vom Artz keine Mahnung bekommen habe. Das heißt, statt einer Mahnung von der Praxis kam direkt eine vom Anwalt.

Es wäre wirklich gut, wenn mir jemand helfen kann. Ich bin momentan außerdem noch in Australien, weswegen ich schlecht per Post mit dem Anwalt kommunizieren kann.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Es gibt ein paar wenige Ausnahmen, wo sich der Gläubiger die Mahnung ersparen kann. Die Frage ist: Was war vertraglich vereinbart, gab es eindeutige Termine, bis wann gezahlt werden sollte, also bei Vertragsschluss? Wenn man einfach so in die Praxis geht ohne gesonderte Verträge zu unterzeichnen, dürfte es keinen nach Kalender bestimmbaren Termin geben.
Dann könnte noch die BGB-30-Tagesregel zuschlagen. genau dann, wenn du auf der Rechnung deutlich und ausdrücklich darüber informiert wurdest und auch über die Folgen des Verzugs (Anwalt einschalten etc.). Eine bloße Terminnennung auf der Rechnung stellt nach BGH nur einen Wunsch des Gläubigers da, begründet aber gerade nicht den Verzug.

Wenn man zum Schluss kommt, dass kein Verzug vorliegt, würde ich dann den Anwalt informieren. Einfach kurz schreiben, dass man vor dessen Schreiben bereits überwiesen hat, zudem nie eine Mahnung bekam, weshalb man auch nicht in Verzug war. Dürfte dann eingestellt werden oder der Anwalt meldet sich mit gegenteiligen Angaben, die man dann prüft.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Van8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Die Rechnung bekam ich am 20.02. mit einer Zahlungsfrist zum 22.03. Danach habe ich nichts weiter gehört bis zu diesem Anwaltsbrief. Auf der Arztrechnung war auch sonst nichts weiter vermerkt.
Ich bin privat versichert, habe also in der Praxis einfach nur meine Adresse hinterlassen und sonst nichts.

Sollte ich nun einfach versuchen, dem Anwalt zu schreiben? Wird eine E-Mail ausreichen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Van8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Einfach mal schreiben und auf die schon erfolgte Überweisung hinweisen kann ja erstmal nicht schaden oder? Der Anwalt wird sich ja wieder melden, wenn etwas nicht passt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

E-Mail reicht rein formal grundsätzlich aus. Sollte der Anwalt darauf nicht reagieren, per Einschreiben nachschieben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.05.2014 10:53

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

...zumal es bei Privatpatienten ratsam ist, die Arztrechnung zunächst bei der Versicherung einzureichen und abzuwarten, was diese erstattet. Es kommt nämlich vor, dass Ärzte entgegen der GOÄ zuviel berechnen.
Zahlt man direkt, hat man Probleme, die Zuvielzahlung zurückzubekommen.

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#6
 Von 
Van8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, ich werde es einmal mit einer Mail versuchen.

Und danke für den Tipp, die Artzkosten nicht sofort zu bezahlen. Nun ist es leider zu spät, da ich den Betrag ja schon überwiesen habe. Aber in Zukunft werde ich darauf achten.

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