Guten Tag,
von der Firma Creditreform habe ich ein Schreiben bekommen auf welchem einige komische Posten angegeben sind wobei ich mir nicht sicher bin ob diese Rechtens sind.
Im September 2018 hatte ich einen 3 Tägigen Krankenhausaufenthalt welcher mir mit 240€ berechnet wurde. Währen meines Aufenthalts bin ich umgezogen und habe vergessen dem Krankenhaus meine neue Adresse mitzuzeiteln. Keiner konnte mich erreichen und es war natürlich mein Fehler dass jetzt die Creditreform auf mich zukommt. Habe beim Krankenhaus angerufen und gestern direkt nach dem Telefonat das Geld + Mahngebühren von 7.50 € überwiesen.
Die Creditreform hat folgendes geschrieben:
Mahngebühren des Gläubigers = 7,50 €
Geschäftsgebühr entsprechend Nr 2300 VV RVG gem. §280 286 BGB
= 58,50 €
Recherchekosten = 10,00 €
Pauschale Post / Telekommunikationsdienstl. nach Nr 7002 VV RVG gem. §§280
, 286 BGB
= 11,70 €
Adressermittlungskosten gem. §§280
, 286 BGB
= 10,00 €
Umsatzsteuer auf 90,20 € , der Gläubiger ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt = 17,14 € [/i]
Was davon muss ich zahlen oder kann ich mich dagegen irgendwie wehren. Macht es Sinn dagegen vorzugehen ? Würde mich über eine Einschätzung freuen.
Danke
Mahnung Creditreform
21. März 2019
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Frage vom 21. März 2019 | 13:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung Creditreform
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 21. März 2019 | 14:10
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Die 7,50€ Mahngebühren sind deutlich zu viel. Maximal 1,50€. Die Adressermittlung solltest du noch bezahlen, also dann 10€ - 6,50€ = 3,50€ ;-)
Gab es im Vertrag einen Zahlungstermin? Hattest du die Rechnung mitbekommen oder gab es die Rechnung per Post und diese kam auch nicht an?
Natürlich kann man anfangen zu diskutieren. Fakt ist, dass du das Problem verschuldet hast. Fakt ist aber auch, dass du womöglich gar nicht in Verzug warst. Je nach persönlichem Empfinden also 0€ Inkassogebühren oder maximal 18€ (Gebühr für Schreiben einfacher Art).
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