Mahnung Diagonal Inkasso 01.08.13

1. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
liebing07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnung Diagonal Inkasso 01.08.13

Hallo,

ich bin Treffpunkt 18 auf dem Leim gegangen.
Und zwar.....

Ich habe mich am 12.05 da angemeldet und ein Abo angenommen,so weit war alles in Ordnung bis ich gemerkt hab das da alles nur Fakenutzer sind. Also hab ich am 05.06 gekündigt und diese wurde mir zum 16.06 bestätigt.Am 15.06 schau ich auf mein Konto und sehe das da auf einmal von dennen Abgebucht wurde. Ich das Geld natürlich zurück gebucht. So, dann kam die Erste Mahnung von Webbilling worauf ich geantwortet habe das ich zum 16.06 gekündigt habe und ich diesen Betrag nicht bezahle. Die Antwort war, ich solle mich mit dem Kunden in Verbindung setzen, was ich auch per Mail tat. Von dennen habe ich bis heute noch keine Antwort bekommen nur ein Mahnschreiben von Diagonal Inkasso mit ner Rechnung von 90,54€.
Dieser Mahnung hab ich natürlich wiedersprochen. Darauf kam eine Mail zurück das sie die Kündigung zum 16.06 anerkennen nur das diese Kosten vom 15.06 her resultieren.
Wobei ich aber keinesfalls einsehe für einen Tag das Geld dennen in denn Rachen zu werfen.

Jetzt meine Frage wie soll ich weiter verfahren?

Und muss ich doch zahlen?


Danke schon mal im vorraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist immer relativ schwierig, denn auf der einen Seite kannst du den Vertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung u. ä., auf der anderen Seite musst du auch einen Nachweis haben, dass es Fake-Nutzer sind.

Ich persönlich würde bei so etwas in die Offensive gehen. Beispiel:

quote:
Hallo.
Auf der Webseite ihrer Mandantin sind nur Fake-Nutzer unterwegs. Das Geld wurde unter arglistiger Täuschung erschlichen. Ich werde daher definitiv nichts zahlen. Der Vertrag wurde von mir widerrufen. Bei weiteren Betreibungsversuchen werde ich mich aktiv zur Wehr setzen (Feststellungsklage u.ä.) und sie dürfen dann gerne meine Anwaltskosten bezahlen.
Weitere Diskussion unerwünscht. Ich untersage die Meldung an Auskunfteien und die Speicherung meiner personenbezogenen Daten.


Ich vermute, dass die zwar meckern werden, es aber irgendwann sein lassen und nicht mehr weiter fordern werden. Im Zweifel kann man durchaus auch per Gutachten beweisen, dass auf so Seiten viele Fakes unterwegs sind, um Leute in ein kostenpflichtiges Abo zu locken. Danach ist dann meist plötzlich die Seite tot und nichts geht mehr.

Die Frage, die du dir stellen musst: Wie ist dein Nervenkostüm. Willst du das Restrisiko, dass sie klagen könnten und Recht bekommen würden, eingehen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
liebing07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

mir geht es eher um die zweite Abbuchung vom 15.06 die die getätigt haben obwohl ich zum 16.06 gekündigt habe.


Mfg

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ja, dennoch sollte das o.g. Schreiben reichen.

wenn Du es individuell halten magst, dann kannst Du auch folgendes schreiben:

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz der bestätigten Kündigung zum 16.05.2013 wurde noch am 15.05. von mir Geld eingezogen um die Beiträge für die bereits gekündigte Mitgliedschaft einzuziehen, dieses war nicht statthaft und nicht erlaubt.
Eine Kopie des Kündigungsschreiben liegt diesem Brief bei.
Aus diesem Grunde weise ich jedwede Forderung voll umfänglich zurück und untersage eine Weitergabe meiner Daten an Auskunfteien oder andere Stellen gem. dem BDSG.
Ich werde mir darüber eine Strafanzeige wegen Betruges oder Beihilfe zum Betruges vorbehalten, da sie als Gehilfe für die Einziehung der Mitgliedsgebühren auftreten, die von einem unseriösen Anbieter stammen, der vortäuscht echte Dienstleistungen anzubieten und sich somit des Betruges strafbar macht.

Mit freundlichen Grüßen, xxxx



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die klagen das nicht ein da diese Forderung nicht durchsetzungsfähig ist

Allerdings kann Diagonal durchaus penetrant nerven

http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

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