Heute habe ich einen Brief erhalten eine Mahnung von GMX dass ich
bis zum 10..3.2010 einen Betrag von 29.94€ zu überweißen habe. Ich
wusste erstmal gar nicht was dass soll. Dann bin ich mal in den
E-Mail Account und hab nachgesehn was das soll. Der Account ist
schon mehrere Jahre alt und habe ihn auch mindestens schon seit
über einem Jahr nicht mehr verwendet und habe diesen Natürlich
auch als Freemail Account eingerichtet. In dem Postfach fand ich
eine Rechnung vom 28.01.2010 und eine Mahnug über den genannten
Betrag der sich auf ein Topmail Angebot bezieht. Dann habe ich
angerufen, eine Dame teilte mir mit dass ich anscheinen am
28.10.09 mich eingeloggt hätte und per klick Verfahren ein Testabo
angenommen habe welches nach 3 Monaten automatisch in einen
Kostenpflichtigen Vertrag überging, welcher ein Jahr laufen soll.
Ich habe denen natürlich mitgeteilt dass ich nichts dergleichen
Abgeschlossen habe, allerdings meinten die es wäre wohl so
gewesen, da ich das Passwort dafür eingeben musste. Ich habe nun
auch noch eine E-Mail geschrieben in der ich nochmals erklärt habe
dass ich keinen Vertrag abgeschlossen habe und das Postfach seit
Jahren nicht mehr verwende, dass sie mir bitte schriftlich
mitteilen sollen, wann ich diesen Vertrag abgeschlossen haben
sollte und eine Frist auf den 08.03.10 gesetzt, da sie in der
Mahnung per Post bereits geschrieben haben dass sie den auftrag an
ein Inkasso Büro oder einen Rechtsanwalt weiterleiten werden,
sofer ich nicht bis zum 10.03.10 bezahle.
Ich weiß nun nicht genau wie ich weiter vorgehen soll ich habe
ehrlich gesagt keine Lust diesen Betrag zu bezahlen der sich auf
ein Halbes Jahr bezieht, also nochmal so viel dazu kommen würde.
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Mahnung GMX
1. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 1. März 2010 | 21:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung GMX
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 1. März 2010 | 21:53
Von
Status: Lehrling (1486 Beiträge, 569x hilfreich)
quote:
Ich weiß nun nicht genau wie ich weiter vorgehen soll ich habe
ehrlich gesagt keine Lust diesen Betrag zu bezahlen der sich auf
ein Halbes Jahr bezieht, also nochmal so viel dazu kommen würde.
musst du auch nciht, da es sich dabei um abzocke handelt. einmal widersprechen, dannach nciht einschüchtern lassen, im zweifel zur verbraucherzentrale.
benutze bitte die suchfunktion, zur abzocke von gmx und web.de gibt es hier unzählige threads mt allen infos.
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#2
Antwort vom 1. März 2010 | 21:59
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Das selbe in grün :
OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08
)
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#3
Antwort vom 2. März 2010 | 14:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist so ein Vertrag überhaupt Rechtskräftig ???? Wenn man da dann einfach so nach 3 Monaten rein rutscht ohne nochnmal gefragt zu werden?
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#4
Antwort vom 2. März 2010 | 22:37
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist so ein Vertrag überhaupt Rechtskräftig ???? Wenn man da dann einfach so nach 3 Monaten rein rutscht ohne nochnmal gefragt zu werden? <hr size=1 noshade>
Das OLG Koblenz sagt NEIN
OLG Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 )
Schau Dir doch das AZ mal an !!
-- Editiert am 02.03.2010 22:40
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