Mahnung - Hallo,muß ich nach Widerspruch einer Mahnung auch die Gerichtskosten tragen?

5. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kaemmchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung - Hallo,muß ich nach Widerspruch einer Mahnung auch die Gerichtskosten tragen?

Hallo,

muß ich nach Widerspruch einer Mahnung auch die Gerichtskosten tragen?Firma verlangt den Betrag,den sie an das Gericht gezahlt hat jetzt auch noch von mir.Hab 14 Tage nach Widerspruch gezahlt.
Kann mir da jemand helfen?

Kaemmchen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn die Firma die Abgabe des Rechtsstreits beantragt hatte und die Forderung berechtigt war, muss der Schuldner die Gerichtskosten tragen.

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