Hallo,
muß ich nach Widerspruch einer Mahnung auch die Gerichtskosten tragen?Firma verlangt den Betrag,den sie an das Gericht gezahlt hat jetzt auch noch von mir.Hab 14 Tage nach Widerspruch gezahlt.
Kann mir da jemand helfen?
Kaemmchen
Mahnung - Hallo,muß ich nach Widerspruch einer Mahnung auch die Gerichtskosten tragen?
5. September 2006
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Frage vom 5. September 2006 | 23:07
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung - Hallo,muß ich nach Widerspruch einer Mahnung auch die Gerichtskosten tragen?
#1
Antwort vom 5. September 2006 | 23:13
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1347x hilfreich)
Wenn die Firma die Abgabe des Rechtsstreits beantragt hatte und die Forderung berechtigt war, muss der Schuldner die Gerichtskosten tragen.
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