Folgendes Problem kurz und Knackig:
2 Bücher über 40 Tage nach der Frist nicht abgegeben nach folgender Mahngebührenstaffelung:
1. Mahnung: bis zu 10 Kalendertagen: 2,00 € (per Mail)
2. Mahnung: bis zu 20 Kalendertagen: 5,00 € (per Mail)
3. Mahnung: bis zu 30 Kalendertagen: 10,00 € (per Mail)
4. Mahnung: bis zu 40 Kalendertagen: 20,00 € (per Post)
Zudem:
Bibiliotheksbenutzung umsonst, Bücher nicht reserviert worden, kein Schaden entstanden.
Da es sich um ein offensichtliches Kalenderdatum gehandelt hat, ist nun nach 30 Tagen "Verzug" eingetreten, falls man überhaupt davon sprechen kann, weil es ja keine finanzielle Fordernung gab.
1. Frage: Sind die Beträge überhaupt zu rechtfertigen? Es wurde kein Inkassounternehmen beauftragt.
2. Frage: Die Mails laufen über die Hochschulmailadresse, von der es eine Weiterleitung auf die Privatmail gibt, es sind aber in diesem Fall nie Mails angekommen, auch nicht zum Hinweis des Ablaufs der Bücher, obwohl zuvor immer Mails bei selbiger Adresse angekommen sind und die Weiterleitung immernoch aktiv ist. Handelt es sich damit um die 1. Mahnung oder die 4. Mahnung?
(Wobei es ja nach meinen Recherchen sowieso nur die eine Mahnung gibt und sich der Rest aus dem Schaden ergibt.)
Danke im Vorraus
Mahnung Hochschulbib
8. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 8. Dezember 2016 | 18:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung Hochschulbib
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2016 | 19:50
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:1. Frage: Sind die Beträge überhaupt zu rechtfertigen
Kann sein.
Beim Verwaltungsrecht sind durchaus Gebühren festzusetzen und erlaubt, die die üblichen Mahngebühren privater Unternehmen übersteigen. Schließlich soll der Steuerzahler nicht die Verwaltungsaufwände säumiger Schuldner mit finanzieren.
Bei einer privaten Hochschule oder private geführten Bibliothek dürfte die Höhe der Mahngebühren Quatsch sein.
Zitat:2. Frage:
Im Streitfall wäre der Gläubiger beweispflichtig dafür, die Mahnungen tatsächlich versandt zu haben. Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen.
-- Editiert von mepeisen am 08.12.2016 19:50
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