Hallo!
Gegen mich wurde nach Mahnungen und einem InFoScore-Schreiben (um das sich mein Anwalt dann nur noch gekümmert hat) Klage erhoben wegen (zu recht) nicht gezahlter Mahnungen. Der Streitwert ist knapp 130 Euro.
Mein Anwalt hatte daraufhin Widerspruch eingelegt und detailiert (mit Anlagen) begründet wieso die Klage abzuweisen ist.
Der Kläger hat daraufhin die Klage zurückgezogen. Ich, der Beklagte habe daraufhin eine Rechnung von meinem Anwalt über knapp 30 Euro bekommen.
Ist es nicht möglich die Kosten des eigenen Anwalts vom Kläger tragen zu lassen? Ich bin doch im Recht und muss dafür zahlen?!
Vielen Dank für die Antwort!
Gruss
Roman
Mahnung -> InFoScore -> Klage
13. Januar 2004
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Frage vom 13. Januar 2004 | 16:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung -> InFoScore -> Klage
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