Guten Abend,
ich habe vor einiger Zeit schriftlich per Einschreiben Rückschein mein erteiltes SEPA-Mandat widerrufen, da ich die Befürchtung hatte, dass das Unternehmen am Ende der Geschäftsbeziehung unberechtigte Beträge abbuchen wird (es gab nämlich große Diskussionen über die Höhe der restlichen Forderung). Der Widerruf wurde vorab auch per E-Mail verschickt ( automatische Eingangsbestätigung). Im Schreiben forderte ich das Unternehmen zudem auf, mir mit der letzten Rechnung auch eine Bankverbindung zu nennen. Dies tat das Unternehmen nicht, stattdessen wurde die beitragsmäßig richtige Forderung trotz Widerruf per Lastschrift eingezogen.
Ich habe die Lastschrift umgehend zurückgegeben, da sie aufgrund des vorliegenden Widerrufs des Mandats schlicht nicht zulässig war. Gerne hätte ich die Rechnung durch Überweisung beglichen, aber wie bereits erwähnt, weigerte sich das Unternehmen, mir eine Bankverbindung zu nennen.
Nun hat sie das ganze an ein Inkassounternehmen abgegeben. Ich sehe nun aber absolut nicht ein, die Inkassogebühren zu zahlen. Das Unternehmen kann froh sein, dass ich keine Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Betrug stelle, da sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen (= Vorliegen eines gültigen SEPA-Mandats) versucht hat, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Wie sollte ich vorgehen? Ich überweise gerne die eigentliche Forderung, mehr aber bestimmt nicht. Im Zweifel soll das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid beantragen, dann lege ich mit meiner o.g. Argumentation Widerspruch ein und lasse Richter über das ganze entscheiden.
Mahnung / Inkasso, nur weil ich unberechtigte Lastschrift zurückgegeben habe?
19. Februar 2022
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Frage vom 19. Februar 2022 | 22:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung / Inkasso, nur weil ich unberechtigte Lastschrift zurückgegeben habe?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2022 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (116159 Beiträge, 39213x hilfreich)
ZitatWie sollte ich vorgehen? :
Als erstes würde ich mal prüfen, ob der Widerruf zu dem Zeitpunkt rechtlich zulässig war.
ZitatIch überweise gerne die eigentliche Forderung, :
Das sollte man schnellstens und mit entsprechender Zweckbindung machen.
#2
Antwort vom 20. Februar 2022 | 10:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAls erstes würde ich mal prüfen, ob der Widerruf zu dem Zeitpunkt rechtlich zulässig war. :
Und wie kann ich das prüfen?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2022 | 17:33
Von
Status: Junior-Partner (5047 Beiträge, 1951x hilfreich)
Zwischen dem Widerruf und der Abbuchung lagen wieviele Tage?
#4
Antwort vom 20. Februar 2022 | 21:51
Von
Status: Lehrling (1387 Beiträge, 113x hilfreich)
ZitatUnd wie kann ich das prüfen? :
Vertrag lesen.
Was steht da zu SEPA?
#5
Antwort vom 21. Februar 2022 | 16:45
Von
Status: Student (2279 Beiträge, 681x hilfreich)
ZitatIm Schreiben forderte ich das Unternehmen zudem auf, mir mit der letzten Rechnung auch eine Bankverbindung zu nennen. :
Hat man die bisherigen Schreiben vernichtet? Und wie kommst du auf die Idee, dass eine solche Forderung erfüllt wird?
ZitatNun hat sie das ganze an ein Inkassounternehmen abgegeben. :
Zu Recht wenn du dich weigerst zu zahlen. Spätestens durch die Abbuchung hattest du die Bankverbindung. Die bisherigen Rechnungen hast du ja offensichtlich vernichtet.
ZitatIch überweise gerne die eigentliche Forderung, mehr aber bestimmt nicht. Im Zweifel soll das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid beantragen, dann lege ich mit meiner o.g. Argumentation Widerspruch ein und lasse Richter über das ganze entscheiden. :
Na dann mache das mal.
#6
Antwort vom 21. Februar 2022 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (116159 Beiträge, 39213x hilfreich)
Tja, offenbar waren diesmal die Wunschantworten nicht mit dabei ...
#7
Antwort vom 22. Februar 2022 | 10:26
Von
Status: Junior-Partner (5047 Beiträge, 1951x hilfreich)
Zitat:Zu Recht wenn du dich weigerst zu zahlen. Spätestens durch die Abbuchung hattest du die Bankverbindung.
Das stimmt nicht unbedingt.
Bei meiner Bank wird die Bankverbindung des Abbuchers nicht genannt. Auch auf Nachfrage rückt meine Bank diese IBAN nicht raus.
#8
Antwort vom 22. Februar 2022 | 12:15
Von
Status: Junior-Partner (5992 Beiträge, 1447x hilfreich)
ZitatAls erstes würde ich mal prüfen, ob der Widerruf zu dem Zeitpunkt rechtlich zulässig war. :
Der Widerruf einer Einzugsermächtigung ist jederzeit zulässig.
Die Einzugsermächtigung ist unabhängig von der Zahlungspflicht. Sie wird schon immer dann automatisch hinfällig, wenn der Vertragspartner die Bankverbindung wechselt und es das Konto, auf das sich die Einzugsermächtigung bezieht, nicht mehr existiert.
Hier wurde darauf hingewiesen, daß eine Überweisung nach Erhalt der Rechnung erfolgt, damit hat der Zahlungspflichtige seine Pflichten erfüllt.
Sicher könnte der Vertragspartner den Vertrag kündigen, wenn ihm die Möglichkeit eines Lastschrifteinzugs verwehrt wird - aber das ist hier irrelevant, weil der Vertrag ja eh schon beendet ist.
Der TE sollte einem Mahnbescheid widersprechen, das Inkassounternehmen auffordern, eine Bankverbindung und ein Az zu übermitteln, so daß er den zu recht geforderten Rechnungsbetrag (ohne Zinsen oder sonstwas) dorthin überweisen kann.
Wenn danach noch was kommt, sollte er die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben, der regelt den Rest, und zwar auf Kosten des Inkassounternehmens.
Die Idee mit der Strafanzeige kann er auch umsetzen, es ist in der Tat unzulässig, ohne vorliegendes gültiges SEPA-Mandat Abbuchungen vorzunehmen, und ein solches Mandat lag hier nicht (mehr) vor.
Eine Strafanzeige kostet nix, den Rest kann man getrost der Staatsanwaltschaft überlassen.
#9
Antwort vom 22. Februar 2022 | 15:24
Von
Status: Weiser (16400 Beiträge, 5803x hilfreich)
Eine SEPA Lastschriftmandat kann und darf man jederzeit widerrufen. Warum also sollte ein Widerruf hier rechtlich nicht zulässig gewesen sein?ZitatAls erstes würde ich mal prüfen, ob der Widerruf zu dem Zeitpunkt rechtlich zulässig war. :
Niemand weigert sich hier zu zahlen!ZitatZu Recht wenn du dich weigerst zu zahlen. :
Nein, das ist nicht der Fall. Bei mir ist es ebenfalls so wie bei vundaal76, die Bankverbindung lässt sich auch bei mir nicht ermitteln.ZitatSpätestens durch die Abbuchung hattest du die Bankverbindung. :
eh1960 liegt hier absolut richtig. Dem Fragesteller ist nichts vorzuwerfen.
Das wäre hier auch meine Vorgehensweise wenn der hier geschilderte Ablauf nachweisbar ist.ZitatIm Zweifel soll das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid beantragen, dann lege ich mit meiner o.g. Argumentation Widerspruch ein und lasse Richter über das ganze entscheiden. :
#10
Antwort vom 22. Februar 2022 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (116159 Beiträge, 39213x hilfreich)
ZitatAuch auf Nachfrage rückt meine Bank diese IBAN nicht raus. :
Ja, die kommen dann immer mit "Datenschutz" und "Bankgeheimnis".
Man muss dann halt sein berechtigtes Interesse substantiiert darlegen.
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