Mahnung / Inkasso für bereits gezahlte Rechnung

7. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Netsrac
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung / Inkasso für bereits gezahlte Rechnung

Hallo,

möchte euch mal folgendes Szenario schildern.

Man stelle sich vor eine Person ist seit jahrzehnten Treuekunde bei einem großen Versandhandel. Er bestellt regelmäßig und zahlt auch.

Aus irgendeinem Grund wird bei einer Bestellung für den Kunden ein zweites Kundenkonto angelegt ( ohne wissen des Kunden). Der Kunde zahlt natürlich brav die Rechnung und gibt als Verwendungszweck natürlich die Rechnungsnummer an.

Nun wird aber die Überweisung nicht dem "Zweitkonto" gut geschrieben, sondern auf dem seit langem bestehenden Kundenkonto.

Jetzt mahnt der Versandhandel die Rechnung weiter an. Der Kunde wiegt sich in Sicherheit da er ja die Rechnung bezahlt hat. Er schildert dies dem Versandhandel mehrmals. Dieser gibt die Forderung nun an das Inkasso weiter.

Das Guthaben auf dem "Treuekonto" wurde bereits mit weiteren Warenlieferung verrechnet. Die Forderung auf dem "Zweitkonto" besteht weiterhin zzgl. der Inkassokosten natürlich.

Der Versandhandel begründet seine Forderung nun damit das eine Zuordnung der Zahlung alleine durch Angabe der Rechnungsnummer, also ohne Kundennummer, nicht möglich ist, und beruft sich auf §270 BGB .

Wie seht ihr das als Laien? Ist der Kunde im Verzug weil der Zahlungsempfänger die Zahlung einem falschen Kundenkonto zuordnet?

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Etwas verwirrend.

Aber, so Sie den Betrag unter Angabe der Rechnungsnr. gezahlt haben, senden Sie den Überweisungsbeleg in Kopie an das Versandhaus mit dem Hinewis, dass Forderung bezahlt wurde.

So Sie kein zweites Kto. eröffnet haben und das Versandhaus Sie darüber nicht informierte, storinieren Sie dieses gleichzeitig.

Auch wenn Sie keine Kd.-Nr. angegeben haben, müssen Sie anhand der Rg.-Nr. von der Buchhaltung zuzuordnen sein.

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