Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar betrifft es eine Rechnung von mir, die ich vergessen habe und die 35 Tage alt war als ich Sie beglichen habe. Das Unternehmen hat dann eine Mahngebühr für mich als Privatperson in höhe von 7,50 € verlangen wollen. Ich habe die Mahngebühr nicht mit überwiesen. Nun stellt die Firma eine erneute Rechnung über die 7,50 €, ich habe dieser Widersprochen und gesagt das ich damit nicht einverstanden bin. Sondern höchstens die Entstanden kosten (Portokosten und Verzugszinsen zahlen würde).
Das Unternehmen will die 7,50 € nun an ein Inkasso unternehmen geben. Geht das ?
Gruß
Ingo Mattern
Mahnung
13. Januar 2009
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Frage vom 13. Januar 2009 | 16:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung
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#1
Antwort vom 13. Januar 2009 | 18:05
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 416x hilfreich)
Mal ehrlich - Sie streiten sich über 7,50 Euro, obgleich der Fehler bei Ihnen lag!?
Nichts für ungut ...
Natürlich kann das Unternehmen Mahngebühren verlangen und 7,5 Euro sind definitiv nicht überhöht. Man darf nicht nur Papir und Porto rechnen, sondern muss auch den Aufwand mit bezahlen, der durch z.B. die Applikation entsteht, die die Mahnung erstellt, die Sachbearbeitung, die Kontoüberwachung etc.
Ich denke, sie kommen ganz gut weg, wenn sie zahlen - und verbuchen sie es als erzieherische Maßnahme ... )
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