Eine Streitigkeit mit einer grellgrünen Internetfirma wurde letztlich an ein Inkassounternehmen weiter geleitet, um die Forderungen einzutreiben.
Ein Einschreiben ging Mitte März an die grellgrüne Firma, in der noch einmal die Kündigung definitiv stand und weiterhin auch ein ausdrücklicher Hinweis auf meine neue Adresse. Mitte April hat dann das Inkassounternehmen, der dieser Brief auch vorlag, eine Mahnung an meine alte Adresse verfasst, welche mir jetzt auch in Rechnung gestellt wird. Logischerweise hat diese mich nie erreicht. Muss ich für diese Mahnung zahlen (30 Euronen)?
Mahnung an alte Adresse
27. Mai 2008
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Frage vom 27. Mai 2008 | 01:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung an alte Adresse
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 27. Mai 2008 | 18:24
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 46x hilfreich)
Nun die Mahnung hätte ja auch an deine richtige Adresse gesandt werden können und demnach auch als Mahnung gewertet werden.
Was du jetzt mit -Mahnung bezahlen- meinst, weiß ich nicht. Vielleicht die Inkassokosten. O.k. die kommen halt drauf. Aber sie dürfen nicht höher als Gebühren eines Rechtsanwalts sein.
Ansonsten gilt bei diesen Fällen
....normal ist das nicht!
#2
Antwort vom 27. Mai 2008 | 20:14
Von
Status: Lehrling (1119 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 27. Mai 2008 | 21:18
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Zahl die Hauptforderung an das hellgrüne Unternehmen und ignorier das Inkassoschreiben bzw verweise wg den gewünschten Gebühren auf den rechtsweg.
Expl Wg Inkassogebühren eines ext beauftragten IBs ist mir bisher keine einzige erfolgreich durchgeführte Klage bekannt geworden
Und jetzt?
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