Hallo zusammen,
mein Vermieter schuldet mir aus der NK-Abrechnung für das Jahr 2020 den Betrag von 252,67 Euro
Er weigert sich zur Auszahlung dieses Betrages mit der Begründung " Ihr habt keine Mieten und NK bezahlt. Wir regeln die Sache beim Amtsgericht........"
Diese seine Antwort bezieht sich auf meine Mietminderung, die ich wegen zweifacher Überschwemmung meiner Mietwohnung (durch Hochwasser 2017 und 2021) im Jahr 2021 durchgesetzt habe. Ich habe dem Vermieter daraufhin eine Mahnung über diesen Betrag zzgl. 4,70 Euro Mahnkosten (Einschreiben mit Rückschein) geschickt mit der Aufforderung, den Betrag bis spätestens 31.01.2022 zu überweisen.
Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen. Ich möchte jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Ich habe keine Ahnung, mit welchen Zinsforderungen ich aufwarten kann....kann hier jemand helfen ?
Vielen Dank im Voraus !
Mahnung auf Auszahlung Guthaben aus NK-Abrechnung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatDiese seine Antwort bezieht sich auf meine Mietminderung, die ich wegen zweifacher Überschwemmung meiner Mietwohnung (durch Hochwasser 2017 und 2021) im Jahr 2021 durchgesetzt habe. :
Es gibt also ein gerichtliches Urteil bezüglich dieser Mietminderung?
Ich habe keine Ahnung, mit welchen Zinsforderungen ich aufwarten kann....kann hier jemand helfen ?
0,0285€ pro Tag = 2,85ct pro Tag seit Fälligkeit.
(https://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php)
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ZitatEs gibt also ein gerichtliches Urteil bezüglich dieser Mietminderung? :
Nein. Für eine Mietminderung ist doch kein gerichtliches Urteil erforderlich. Jeder Mieter kann die Miete aufgrund eines eingetretenen Schadens rückwirkend zum Tag des Schaden-Ereignisses mindern.
Da hätten die Gerichte ansonsten aber sehr viel zu tun....
Es geht nicht um die Mietminderung, sondern um ein NK-Guthaben des Vorjahres.
-- Editiert von mieter112233 am 02.02.2022 12:24
Das kann heißen: Er wartet, dass du klagst und hält bis zu einer gerichtl. Entscheidung das BK-Guthaben zurück.ZitatWir regeln die Sache beim Amtsgericht :
Falls du noch 36,00€ in einen gerichtl. Mahnbescheid investieren willst, brauchst du keine konkrete Summe für die Zinsen ermitteln.Zitatmit welchen Zinsforderungen ich aufwarten kann :
iaR genügt es, auf die üblichen 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz hinzuweisen. Ausrechnen kann das der Vermieter selbst oder später eben das Gericht.
Ab wann in 2021 wären denn Verzugszinsen fällig?
ZitatNein. :
Also hat man auch keine Mietminderung durchgesetzt.
ZitatEs geht nicht um die Mietminderung, sondern um ein NK-Guthaben des Vorjahres. :
Falsch, selbstverständlich geht es auch um die Mietminderung.
ZitatAb wann in 2021 wären denn Verzugszinsen fällig? :
Da sich der Vermieter mit der NK-Abrechnung 1 Jahr lang Zeit lassen darf.... Ab dem 1.1.2022 (vermute ich).
Ist ja nur für den Fall, daß das Mahngericht diese Angaben haben will.
ZitatFalsch, selbstverständlich geht es auch um die Mietminderung. :
Was hat denn eine Mietminderung, die erst in 2021 erfolgte und sich auf die Warmmiete 2021 bezog, mit den NK des Jahres 2020 zu tun?
ZitatWas hat denn eine Mietminderung, die erst in 2021 erfolgte und sich auf die Warmmiete 2021 bezog, mit den NK des Jahres 2020 zu tun? :
Meinst man das jetzt ernst?
Der Vermieter hat es doch schon erklärt, was konkret hat man denn daran nicht verstanden?
ZitatDer Vermieter hat es doch schon erklärt, was konkret hat man denn daran nicht verstanden? :
Was hat der Vermieter erklärt? Ich habe 1200 Euro NK in 2020 bezahlt. Daraus habe ich Anspruch auf Rückerstattung i.H.v. 252,67 Euro. Punkt.
Was ist daran falsch bzw. falsch zu verstehen? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
ZitatWas hat der Vermieter erklärt? :
Das
ZitatEr weigert sich zur Auszahlung dieses Betrages mit der Begründung " Ihr habt keine Mieten und NK bezahlt. Wir regeln die Sache beim Amtsgericht........" :
ZitatDas eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. :
Selbstverständlich, da man die Mietminderung ja eben noch nicht durchgesetzt hat.
ZitatDaraus habe ich Anspruch auf Rückerstattung i.H.v. 252,67 Euro. Punkt. :
Das sieht der Vermieter halt ganz anders und hat da auch den Gesetzgeber auf seiner Seite.
Wer welche Ansprüche hat, ob die Mietminderung berechtigt war, das wird dann vor Gericht geklärt.
Zitat..... wird dann vor Gericht geklärt. :
Also reine Willkür des Vermieters.
Ok... Das wäre eine Erklärung.
Dann wird es für ihn halt noch teurer....
Trotzdem... Danke!
Ich denke Mal der Vermieter " verrechnet ," das Guthaben mit der Mietminderung, die wohl noch höher ausgefallen sein könnte. Ob es rechtens ist, wird wohl nur anwaltlich klärbar sein. Man braucht zur Mietminderung zwar kein Gerichtsurteil und muss nicht gleich ein Gericht bemühen, sollte die aber wegen der Rechtssicherheit tunlichst mit einem Anwalt durchsetzen. Hat man ohne anwaltliche Hilfe gemindert hat man eventuell erst Mal eine Hürde aufgebaut, die man heilen könnte.
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