Mahnung aufgeschlüsselt?

29. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Silb83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung aufgeschlüsselt?

Hi, ich habe eine Mahnung bekommen. Dort steht nur drauf 113€. Nicht wie die Zahl sich zusammen setzt. Muss die Rechnubg aufgeschlüsselt sein?
Dann hat man mich heute angerufen, dass die jetzt noch mal versuchen Das Geld einzuziehen aber mehr als auf dem Brief steht. Geht das so einfach??

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10 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du meinst eine Mahnung eines Inkassobüros?
Grundsätzlich muss ein Inkasso einiges aufschlüsseln. Siehe §11a RDG .

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#2
 Von 
Silb83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, hab mich nicht richtig genug ausgedrückt. Die Mahnung kam nicht vom Inkassobüro sondern direkt von Verkäufer.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mahngebühren sind maximal 2,50€ erlaubt.
Ggf. Zinsen (wenige Cents, siehe www.basiszins.de/zinsrechner)
Ggf. Zusatzkosten (Bankrücklastschrift, 3,65€. Adressermittlung sofern notwendig)

Wie hoch die eigentliche Rechnung war wirst du doch bestimmt noch wissen.

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#4
 Von 
Silb83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

-Doppelpost-

-- Editiert von Silb83 am 30.10.2015 19:27

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#5
 Von 
Silb83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß was ich sonst zahlen muss. 98,33€. Deswegen möchte ich ja wissen ob eine Mahnung vom Gläubiger komplett aufgeschlüsselt sein muss und ob man dann einfach ohne Erklärung mehr abbuchen darf als im Brief angegeben?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du weißt doch nun, was durchsetzbar ist. Wenn er deutlich mehr verlangt, dann verlange von ihm eine konkrete Angabe, was er eigentlich genau einfordert, also eine Aufschlüsselung. Wenn es ungefähr hinkommt, braucht man deswegen kein Fass aufmachen.

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#7
 Von 
Silb83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja meine Frage. Kann ich so eine Aufstellung verlangen? Das Geld wurde jetzt schon abgebucht. Und ist es erlaubt mehr Geld abzubuchen als vereinbart?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie deutlich denn noch? Du hast einen Schaden angerichtet, da die erste Abbuchung nicht geklappt hat, und den musst du begleichen. Deswegen ist es grundsätzlich erlaubt, diesen Schaden einzufordern. Wenn nochmals abgebucht wird, ist das so bzw. dann sei froh, wenn es geklappt hat.

Bei dir wird rund 15€ mehr gefordert. Das ist aus meiner Sicht nen Tacken zu hoch. Ob du dich nun wegen vielleicht 3 oder 4 € mit den Leuten anlegen willst, ist alleine deine Entscheidung. Um mehr als diese 3 bis 4 € geht es hierbei aber aus meiner Sicht nicht.

-- Editiert von mepeisen am 31.10.2015 12:37

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#9
 Von 
Silb83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie deutlich denn noch?? Muss eine Mahnung aufgeschlüsselt sein???

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein.

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