Mahnung aufgrund automatischer Verlängerung Probebahncard25

22. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Judge Snyder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung aufgrund automatischer Verlängerung Probebahncard25

Schönen Guten Tag an Alle,

ich hätte da mal die eine oder andere Frage wegen folgendem Sachverhalt:

22.04.23 Abschluss Probebahncard25 zwecks vergünstigten Fahrpreis

Mir war nicht bewusst, dass sich die Bahncard danach automatisch in ein Abonnement einer regulären Bahncard25 für ein Jahr verlängert.

Leider lese ich Briefe der Bahn, die ich immer wieder mal bekomme, nicht immer sofort, manchmal landen die auch direkt im Abfall, daher habe ich auch die reguläre Bahncard bzw. die Mahnung der Bahn nicht wahrgenommen.

Folgendes ergab sich dann:
21.09.23: Forderung der Universum Inkasso GmbH:
Kaufvertrag + Mandantenmahnauslagen: 59,90€+2,50€
Inkassovergütung, 0,5 Geschäftsgebühr: 24,50€
Post&Telekom.pauschale: 4,90€
Zinsen: 0,16€
Summe: 91,96€

27.09.23: Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich dann darum gekümmert, erst bei der Bahn nachgefragt, woher das Abonnement stammt, und daraufhin Widerspruch (per Mail) eingelegt, weil das Abonnement für mich bei der Bestellung der Probebahncard nicht ersichtlich war. Darauf kam nur eine recht allgemeine Rückantwort, dass meiner Kündigung nicht entsprochen werden könne.

05.10.23: Nun ja, durch die Inkassosache habe ich dann zumindest die Hauptforderung bezahlt+ Mahngebühr + Zinsen (63,50€)

26.10.23: Forderung der Universum Inkasso GmbH
Wie erste Forderung:
- Abzug meiner Überweisung (Direktzahlung OW)
+ Erhöhung auf 0,9 Geschäftsgebühr: 19,60€
+ Post&Telekom.pauschale: 3,92€
+ Zinsen: 0,61€
Summe: 52,43

Ich habe dann weiterhin einen Brief pro Monat mit der Erhöhung der Zinsen bekommen
November: 52,80
Januar: 53,29
Februar: 53,66
März: 54,07
Das Schreiben vom 10.März enthält die Information, dass mir:
"mit Schreiben vom 21.09. mittgeteilt wurde, dass wir von der DB Vertriebs GmbH mit der Einziehung der bestehenden Forderung zuzüglich Nebenkosten beauftragt sind. [....] Mit Wirkung zum 10.03. hat die DB Vertriebs GmbH diese Forderung treuhänderisch an die Universum Finance GmbH abgetreten."

26.03.24: Forderung der Universum Finance GmbH vertreten durch die UNIVERSUM Inkasso GmbH, Ursprungsgläubiger DB Vertrieb GmbH, dass ich die gewährte Zahlungsfrist verstreichen lassen habe und das gerichtliche Mahnverfahren nur vermeiden kann, wenn ich 54,26€ überweise.

13.04.24: Mahnbescheid:
I. Hauptforderung:
1. Kaufvertrag: 52,23€
2. Zinsrückstände: 2,20€
II. Verfahrenskosten (Streitwert: 54,43€)
1. Gerichtskosten Gebühr: 36€
2. Auslagen des Antragstellers (Vergütung Inkassodienstleistung, Vertretung im Mahnverfahren): 36,75€
Summe: 127,18
III. Hinzu kommen laufende Zinsen zu Hauptforderung I.1: 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 52,23€ ab dem 11.04.24

Hinweis zu Hauptforderung I.1-2:
Die Forderung ist seit dem 10.03.24 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.


Entschuldigung für die vielen Informationen, ich wollte nur alles so darlegen wie es sich für mich darstellt.
Eigentlich hätte ich jetzt einfach die 72,75€ bezahlt, folgende Fragen habe ich aber dennoch:

Warum wird das ganze jetzt noch mal an die Universum Finance GmbH abgetreten, was ist der Sinn dahinter?
Ich verstehe auch nicht, warum die Inkasso GmbH, nach dem Bezahlen meiner Hauptforderung trotzdem auf 0,9 Geschäftsgebühr erhöht hat. Wenn ich den Mahnbescheid richtig lese, dann sind doch die 36,75€ nur die 0,5er Geschäftsgebühr, obwohl sie 5 Monate lang eigentlich immer den höheren Betrag verlangt hatten.

Für mich hat das Ganze schon ein Geschmäckle, von vorneherein die Abonnementumwandlung der DB und dann direkt nach einer einzigen Mahnung mit 2,50 Gebühr, dass das direkt ins Inkasso geht und man 50% Mehrkosten, bezogen auf den Ursprungsbetrag, hat.

Vielleicht kann jemand etwas zur Aufklärung für mich beitragen und vielen Dank schon mal für das Lesen das langen Textes.

Beste Grüße
Herr Snyder




-- Editiert von User am 22. April 2024 22:05

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von Judge Snyder):
Entschuldigung für die vielen Informationen

Endlich mal einer, das gleich am Anfang mal wichtige Informationen mitliefert.



Zitat (von Judge Snyder):
Warum wird das ganze jetzt noch mal an die Universum Finance GmbH abgetreten, was ist der Sinn dahinter?

Weitere Gebühren zu generieren.



Zitat (von Judge Snyder):
Ich verstehe auch nicht, warum die Inkasso GmbH, nach dem Bezahlen meiner Hauptforderung trotzdem auf 0,9 Geschäftsgebühr erhöht hat.

Weil der Gesetzgeber das so vorgesehen hat.
Nur wenn man alles bezahlt hätte, gibt es den "Rabatt" mit der 0,5 Geschäftsgebühr.



Zitat (von Judge Snyder):
Für mich hat das Ganze schon ein Geschmäckle

Nun, wenn man alle relevanten Informationen ignoriert oder erst nach Wochen damit beschäftigt, dann ist das ganze mit der Eskalation nicht verwunderlich. Da gibt es dann kein "Geschmäckle", bei dem Ablauf (berechtigte Kosten nicht gezahlt) ist das soweit ok.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17510 Beiträge, 9605x hilfreich)

Zitat (von Judge Snyder):
Eigentlich hätte ich jetzt einfach die 72,75€ bezahlt

Die offene Forderung beträgt aber derzeit 127,18€ plus Zinsen seit 11.04.
D.h. mit einer Zahlung von 72,75€ lösen Sie das Problem nicht.

Zitat (von Judge Snyder):
Warum wird das ganze jetzt noch mal an die Universum Finance GmbH abgetreten, was ist der Sinn dahinter?

Damit der Antragsteller des Manhnbescheids nicht mit dem Inkassounternehmen identisch ist, was die Inkassokosten sonst angreifbar(er) machen würde.

Zitat (von Judge Snyder):
Ich verstehe auch nicht, warum die Inkasso GmbH, nach dem Bezahlen meiner Hauptforderung trotzdem auf 0,9 Geschäftsgebühr erhöht hat

Die Geschäftsgebühr für Inkasso beträgt 0,5, wenn nach dem ersten Inkassoschreiben komplett bezahlt wird. Wenn das erste Inkassoschreiben nicht zur vollständigen Zahlung geführt hat, erhöht sich die Gebühr auf 0,9. Sie haben nicht vollständig gezahlt, sondern nur die Hauptforderung. Das war nicht geschickt.

Zitat (von Judge Snyder):
Wenn ich den Mahnbescheid richtig lese, dann sind doch die 36,75€ nur die 0,5er Geschäftsgebühr

Nein. Es ist komplizierter.

Ein Mahnbescheid löst 1,0 Geschäftsgebühr aus.
Das sind 49,00€, dazu kommen 9,80€ (=20%) Auslagenpaschale. Summe: 58,80€

Allerdings wird von den Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid die Hälfte der vorgerichtlichen Kosten abgezogen, weil die vorgerichtliche Tätigkeit ja erfolglos war.
Vorgerichtlich (also für die Inkassotätigkeit) sind 0,9 Geschäftsgebühren angefallen (siehe oben).
Das waren 44,10€. (24,50€ aus dem Schreiben vom 21.09.23 plus die Erhöhung um 19,60€ aus dem Schreiben vom 26.10.23)

Von den 58,80€ wird also die Hälfte von 44,10€ (=22,05€) abgezogen.
Und voila: 58,80€ - 22,05€ = 36,75€

Alles korrekt soweit.

Zitat (von Judge Snyder):
Für mich hat das Ganze schon ein Geschmäckle, von vorneherein die Abonnementumwandlung der DB und dann direkt nach einer einzigen Mahnung mit 2,50 Gebühr, dass das direkt ins Inkasso geht und man 50% Mehrkosten, bezogen auf den Ursprungsbetrag, hat.

Ja - als das Abo-Modell neu war, also vor über 15 Jahren, da hat die DB reihenweise Prozesse verloren, wegen der überraschenden Abo-Umwandlung. Man kann über die DB viel schlechtes sagen, aber die Rechtsabteilung der DB ist sehr lernfähig. Sie können sicher sein, dass die DB es geschafft hat, aus den verlorenen Prozessen zu lernen und den Bestellprozess im Laufe der Jahre juristisch wasserdicht zu machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Judge Snyder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo drkabo,

Danke für die Antwort. Ja, das ist mir auch schon aufgefallen, ich hatte die Hauptforderung des Mahnbescheides mit der Hauptforderung der Bahncard verwechselt und mich schon gewundert, warum es "günstiger" wird. :smile:

Das heißt, aktuell überweise ich 127,18€ und der Zinssatz berechnet sich folgendermaßen:
Zinsen = 52,23*(Basiszinssatz+5%)*(verstricheneTage/365d)

52,23*(0,0362+0,05)*(15/365) = 0,185€ ~0,19€

Ich habe jetzt einfach noch zwei Tage drauf addiert, weil ja vermutlich der Eingang bei der Bank der Inkasso-Kollegen zählt oder?

@Harry van Sell:

Auch Danke für die Antwort. Ich meinte mit dem Gschmäckle nicht mein Aufschieben und die Preiserhöhung der letzten 5 Monate sowie den Mahnbescheid, sondern zwei Sachen:

1. Die Umwandlung in das Abonnement, dies war auf der Website nicht kenntlich gemacht, zumindest in meinen Nachforschungen vom September. Wenn jemand einen Reifenwechseltermin hat und sagen wir mal 150€ (fiktiv) dafür bezahlen muss. Anschließend beim Bezahlen sagt der Verkäufer, "Hey, sie können hier anhaken, dann kriegen Sie 25% Rabatt auf diesen Reifenwechsel und falls sie innerhalb der nächsten 3 Monate wieder kommen, nochmals. Dann nach 3 Monaten bekommt man eine Rechnung, dass sich das jetzt in ein Abonnement umwandelt für 59,90.
Da würde doch auch keiner sagen, "Hey ja, super Autowerkstatt, vollkommen in Ordnung was die da so machen", oder doch?
2. 0,5er Geschäftsgebühr + Postgebühr, also ~30€, das entspricht einer Rendite von 50% und dahinter steckt keine wirkliche Leistung, maximal noch von der Post bei der Zustellung.
Aus einem Namen und einem Zahlenbetrag code ich Dir das an einem Abend zusammen, das da ein schönes PDF rauskommt, dann klickst Du da in Zukunft nur drauf, und..... tada..... Wo hier die Rechtanwaltstätigkeit liegt, bzw. welche Leistung überhaupt dahinter erbracht wurde, ist für mich maximal fraglich.

Und dann das ganze gedeckt durch das Rechtssystem, ganz großes Kino. Ich bin durchaus bereit für guten Service oder auch qualitativ hochwertige Dinge fair zu bezahlen.
Würde die Bahn mal so viel Enthusiasmus in Pünktlichkeit oder Reisekomfort stecken, wäre allen mehr geholfen als das hier.

Schöne Grüße
Roy Snyder



-- Editiert von User am 23. April 2024 20:29

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von Judge Snyder):
1. Die Umwandlung in das Abonnement, dies war auf der Website nicht kenntlich gemacht, zumindest in meinen Nachforschungen vom September.

Ich müsste mal schauen, irgendwo müsste ich noch was an Screenshots vom Januar 23 rumliegen haben.
In meiner Erinnerung wurde das mitgeteilt, nur man musste halt tatsächlich alles lesen.



Zitat (von Judge Snyder):
Ich bin durchaus bereit für guten Service oder auch qualitativ hochwertige Dinge fair zu bezahlen.

Das ist - ähnlich wie bei Krankenkasse etc. - so nicht gewollt und das ist auch gut so.

Bei Rechtsstreitigkeiten geht der Gesetzgeber von einer Mischkalkulation aus. D.h. es wird bewusst in Kauf genommen, dass man bei einfachen Fällen überproportional viel zahlt, weil es auf der anderen Seite komplizierte / arbeitsaufwändige Fälle gibt, bei denen der Anwalt ein Verlustgeschäft macht. Dass komplizierte Fälle von den einfachen Fällen quersubventioniert werden ist gewollt. Schlicht damit nicht nur die Reichen sich einen Anwalt bei komplizierten Fällen leisten können


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 165x hilfreich)

Zitat (von Judge Snyder):
Mir war nicht bewusst, dass sich die Bahncard danach automatisch in ein Abonnement einer regulären Bahncard25 für ein Jahr verlängert.


Da hätte lesen geholfen.

Zitat (von Judge Snyder):
1. Die Umwandlung in das Abonnement, dies war auf der Website nicht kenntlich gemacht, zumindest in meinen Nachforschungen vom September.


Sorry, aber dass ein (bei wem auch immer abgeschlossenes) Probeabo sich entsprechend verlängert, wenn man es nicht rechtzeitig vorher kündigt, sollte mittlerweile eigentlich jeder mitbekommen haben - und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Bahn da nicht trickst, um das zu verschleiern. (Nein, ich arbeite nicht für die Bahn und bekomme auch keine Provision, ich habe nur vor etlichen Jahren selber mal ein Probeabo für die Bahncard 25 abgeschlossen.)

Zitat (von Judge Snyder):
Wenn jemand einen Reifenwechseltermin hat und sagen wir mal 150€ (fiktiv) dafür bezahlen muss. Anschließend beim Bezahlen sagt der Verkäufer, "Hey, sie können hier anhaken, dann kriegen Sie 25% Rabatt auf diesen Reifenwechsel und falls sie innerhalb der nächsten 3 Monate wieder kommen, nochmals. Dann nach 3 Monaten bekommt man eine Rechnung, dass sich das jetzt in ein Abonnement umwandelt für 59,90.


Es bringt nix, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.




-- Editiert von User am 23. April 2024 21:09

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48641 Beiträge, 17146x hilfreich)

Zitat (von Judge Snyder):
Die Umwandlung in das Abonnement, dies war auf der Website nicht kenntlich gemacht,

Hier
https://www.bahn.de/angebot/bahncard/probebahncard25-2-klasse
steht das sehr deutlich.

Und wenn man dann dort "Jetzt bestellen und sofort nutzen" drückt, dann steht es da noch einmal sehr deutlich:

Bitte beachten Sie, dass Sie die BahnCard im Abonnement erwerben. Informieren Sie sich hier über die Bedingungen zur Nutzung und zum Erwerb von BahnCards.

Und bei der Prüfung der Bestellung, also unmittelbar vor dem Abschluss des Kaufvorganges steht es dann nochmal:

Ihre BahnCard verlängert sich künftig automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, Sie kündigen in Textform bis spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Da muss man schon ziemlich blind sein, um das alles zu übersehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Judge Snyder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

wenn man den Weg so geht wie Du, bin ich dabei, da steht dann auch genau das:

Zitat:
* Ohne Kündigung geht die ProbeBahnCard 25 automatisch in ein dauerhaftes Jahresabonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr über.


Der Weg, den ich beschritt, ist aber eine Fahrt auszuwählen und auf der anschließenden Seite bei Zusatzoptionen die ProbeBahncard auszuwählen. Wenn man dort auf Details klickt, dann sieht man immerhin den Text:

Zitat:
Kündigungsfrist 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform
.

Warum kann die Bahn hier an dieser Stelle, und ich gehe davon aus, dass so die meisten Nutzer der Probebahncard "geködert" werden, den obigen Text hinschreiben. Das wäre fair.


Zitat:
Es bringt nix, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.


Was daran Äpfel und Birnen sein soll, wüsste ich dann doch gerne.
In beiden Fällen möchte ich vom Gegenüber eine Dienstleistung, einmal einen Werkstattservice und einmal einen Transportservice. In beiden Fällen kriege ich einen aktuellen Rabatt, einschließlich der nächsten 3 Monate. Und in beiden Fällen verlängert es sich automatisch. Wo ist hier der Unterschied?


-- Editiert von User am 23. April 2024 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17510 Beiträge, 9605x hilfreich)

Ich habe gerade Ihren Weg ausprobiert. (Fahrt gebucht und dann Probebahncard bei den Optionen zugefügt).

Wenn man die Zusatzoption zufügen will, kommt man erst auf eine allgemeine Seite, auf der die BahnCard präsentiert und angepriesen wird. Da steht unter anderem "unverbindlich Testen: bis 4 Wochen vor Laufzeitende kündigen" - also noch nichts von Abo.
Dann kann man entweder zurückgehen (dann wird die Zusatzoption nicht hinzugefügt) oder auf "weiter" klicken. Und wenn man das tut, steht auf der nächsten Seite "Bitte beachten Sie, dass Sie die BahnCard im Abonnement erwerben. Informieren Sie sich hier über die Bedingungen zur Nutzung und zum Erwerb von BahnCards." Und dann erst kommt der "Hinzufügen"-Button.
Man kommt also auch bei Ihrem Buchungsweg an der Information zum Abo vorbei.

Alles andere hätte mich auch sehr gewundert.
Wie gesagt: Nachdem die DB am Anfang echt viele Prozesse verloren hat, ist jetzt alles juristisch wasserdicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 59x hilfreich)

Wasserdicht kann man tatsächlich so nicht sagen. Ersichtlich waren und sind die Bedingungen sicherlich, dennoch hat die Verbraucherzentrale Thüringen im Februar Klage gegen die Bedingungen der Probebahncard eingereicht, die Verhandlung soll im Juni folgen: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/verbraucherschuetzer-klage-bahn-bahncard-kuendigung-agb

Das Ergebnis bleibt abzuwarten, da Verbraucher aber offenbar immer dümmer werden und sie daher zwar Verträge abschliessen dürfen, es ihnen aber nicht zugemutet werden kann, diese auch einzuhalten, ist zu erwarten, dass auch hier die Bahn unterliegen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 165x hilfreich)

Zitat (von Judge Snyder):
Was daran Äpfel und Birnen sein soll, wüsste ich dann doch gerne.


Äpfel und Birnen schon alleine deswegen, weil du sehr wohl darauf hingewiesen wurdest, dass das Probeabo sich automatisch um ein Jahr zum Preis X verlängert, wenn du es nicht rechtzeitig kündigst.

Dafür, dass du das überlesen hast, kann die Bahn ja nichts.



Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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