Mahnung durch Anwältin Monika Mumm wegen unverständlicher forderung von IN-telegence GmbH

24. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chico83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung durch Anwältin Monika Mumm wegen unverständlicher forderung von IN-telegence GmbH

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage wie ich mich auf ein bestimmtes Schreiben das ich heute (24.11.15) bekommen habe verhalten soll.

In dem schreiben geht es um die Forderung von der IN-telegence GmbH,
Vollstreckungsbescheid des AG Euskirchen vom 06.06.2012.

Ich soll eine forderung der oben stehenden Firma bis heute nicht ausgeglichen haben. (Mir total unbekannt, keine ahnung was das sein soll)
Die Pfändung meines Kontos würde nun über das Vollstreckungsgericht beantragt.
Wenn ich dies verhindern möchte soll ich bis zum 07.12.15 die Gesamtforderung in höhe von 246,17€ begleichen.

Das angegebene Konto auf dem begelegten Üt. gehört der coeo Inkasso GmbH (Mir auch total unbekannt)

In dem Brief steht leider nichts sonst ..... Wie verhalte ich mich nun, reagiere ich darauf ?
Da ich von diesen dingen keine Ahnung habe bitte ich um hilfe, auch weil ich damals die ganzen Berichte im TV gesehen habe wie die Leute durch solche Sachen abgezockt werden.

Meines wissens nach ist nie irgend eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung oder sonstiges bei mir eingegangen.
Das Schreiben und dieser Betrag sind das erste was ich davon sehe.

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Fordere von der Anwältin an:
- Vollmacht im Original
- Vollstreckungsbescheid in Kopie
- Forderungsaufstellung im Detail
- Zustellnachweis des Vollstreckungsbescheides.
Parallel beim besagten Gericht eine Aktenkopie anfordern mit dem entsprechenden Aktenzeichen.

Ohne zu wissen, was da dran ist, kann dir niemand hier etwas raten. du hast nie Briefe von einem Gericht bekommen? Wenn - wie ich vermute - der VB auf falscher Adresse ausgestellt ist bzw. sonst wie merkwürdig ist, hast du ab Zustellung der Kopie 2 Wochen Zeit, dich dagegen zu wehren. Dann also sofort zu einem Anwalt oder selbst gegenüber dem Gericht Einspruch erheben und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen mit Begründung, dass der VB nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Du irst einen Beweis dazu legen müssen, beispielsweise die Meldeauskunft deines Meldeamtes.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chico83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich muss sagen das ist wirklich hilfreich. Danke für eine so klasse und ausführliche Erklärung den das ist bei mir in manchen dingen nötig..... :-)
Dennoch 1-2 Fragen wären da noch und zwar sollte ich das eher schriftlich per Post machen oder würde ein Anruf eigentlich genügen. Denn ich habe heute Morgen, sowie am Mittag 2 mal angerufen und niemanden erreicht.
Hätte ich denn als das AG Euskirchen am 06.06.2012 diesen angeblichen VB erlassen hat, von wem hätte ich da Post bekommen müssen, vom AG ?, von der Anwältin ? oder von dem eigentlichen Gläubiger ? oder alle zusammen.. (reines Interesse, denn so ein gelber Brief von einem Gericht fällt ja schon auf wenn man den bekommt)

Ich hab auch mal im Internet geschaut was diese Firma tut, die vermieten virtuelle Telefonanlagen und ACD-Lösungen.
Keine Ahnung wie ich mit so etwas in kontakt gekommen sein sollte.

Nochmals danke für die tolle antwort und würde mich freuen wenn du mir diese beiden Fragen auch noch beantworten könntest.
Danke......

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit Inkassos telefoniert man besser nicht. Da heißt es sowieso nur "Zahlen sie, sonst <beliebige Drohung hier einsetzen".
Ich würde das schriftlich per Einschreiben machen.

Zitat:
von wem hätte ich da Post bekommen müssen, vom AG

Vom Gericht und zwar zwei mal.
1. den Mahnbescheid
und dann
2. den Vollstreckungsbescheid.
Vordrucke siehe hier: http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm (die letzten 3)

Signatur:

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chico83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut von dem Inkasso habe ich ja nichts, auser dem beigelegten überweisungs träger, wo eben der Name drauf steht.
Ich hatte heute bei der Anwältin angerufen.
Sollte ich es da auch lieber schriftlich machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schriftlich die Titelkopie vom RA einfordern

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte heute bei der Anwältin angerufen.

Offenbar rede ich spanisch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

7x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Nicht anrufen sondern schriftlich eine kopie des angeblichen titels einfordern.!!

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