Mahnung durch KSP nach erfolgloser Lastschrift durch Paypal

30. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb514257-88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung durch KSP nach erfolgloser Lastschrift durch Paypal

Hallo,

meine Freundin hat sich mit ihrem neuen Paypal-Konto am 19.03.2019 ein Buch im Internet bestellt und per Paypal gezahlt.
Die Lastschrift ist fehlgeschlagen, da ihr Konto nicht ausreichend gedeckt war.
Sie erhielt eine zweite eMail - erneut war das Konto nicht ausreichend gedeckt.
Auch ein dritter Versuch ist fehlgeschlagen.
Leider hat sie in dieser Zeit nicht ihre eMails aktualisiert. Von dem Ganzen hat sie daher überhaupt nichts mitbekommen. Erst heute hat sie wieder in ihr Postfach geschaut, und siehe da, eine Mahnung der bekannten KSP!

Zitat:
Titel: Forderung gegen Sie, 1. Mahnung XXXXXXXXX [XX:XXXXXXX]

Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: X
Aktenzeichen: X


Sehr geehrte Frau X,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto zu der E-Mailadresse X einen Negativsaldo von EUR 10,00 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 54,48 aber sofort - spätestens bis zum 13.05.2019 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.

Überweisen Sie an:

Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN: DE55200700240090173600
Betrag: EUR 54,48
Verwendungszweck: X

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal-Konto EUR 10,00
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 08.04.2019 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,03
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 1,25
Anwaltsgebühr2 EUR 36,00
Auslagenpauschale3 EUR 7,20
Gesamtbetrag EUR 54,48

1 vor unserer Beauftragung entstandene Kosten für Mahnschreiben unserer Mandantin

2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG





Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

[...]


Dass die offenen 10 Euro beglichen werden müssen, steht natürlich außer Frage. Auch "Lehrkosten" für meine Freundin sind zu verkraften. Allerdings habe ich oft von der KSP gelesen, und bin mir sicher, dass auch in diesem Fall zumindest die Anwaltsgebühr zu hoch angesetzt ist. Ist das hier der Fall? Was haben wir für Möglichkeiten, die Kosten zu senken?

Vielen lieben Dank an alle, die sich ihre Zeit nehmen, uns mit ihrer Expertise freiwillig zu unterstützen.
Beste Grüße





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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fb514257-88):
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 1,25

Die sind Unfug und wären zu streichen. Oder gab es jemals eine schriftliche Mahnung?



Zitat (von fb514257-88):
Anwaltsgebühr2 EUR 36,00

Halte ich jetzt für hoch, aber nicht für überhöht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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