Mahnung ebay

16. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
mak1991
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnung ebay

Hallo,
also es geht darum, dass mein Bruder bei ebay sachen verkauft hat, die dann doch nicht verkauft wurden. So Mein Bruder ist minderjaehrig. Das Problem ist das ebay 27 Euro gebuehren haben wollte. Das hat er aber dann nicht bezahlt.

Jetzt hat er einen Brief vom Anwalt ebay bekommen und soll nun 87 Euro bezahlen.

Die Frage ist muss er jetzt nur die Hauptforderung bezahlen oder reicht auch der Betrag von 27 Euro?

Weil wenn wir das nicht bezahlen wird er anzeige kriegen da er ja nicht ueber 18 ist.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

quote:
dass mein Bruder bei ebay sachen verkauft hat, die dann doch nicht verkauft wurden.

Dann schreibt eBay in der Regel auf Antrag die Gebühren gut.


Da er noch minderjährig ist, wäre es doch mal gut dies dem Anwalt mitzuteilen. Und zwar durch die Eltern.
Denn eventuell ist der Vertrag schwebend unwirksam. Teilen die Eltern mit, das sie diesem schwebend unwirksamen Vertrag nicht zustimmen, wird er mit etwas Glück garnichts zahlen müssen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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