Mahnung eingeleitet/ zeitgleich Rechnung gezahlt

31. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Burkurus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung eingeleitet/ zeitgleich Rechnung gezahlt

Folgender fiktiver Fall:

Auftraggeber hat nach Zahlungserinnerung und Mahnung mit Fristsetzungen ( Ursprungsrechnung war vor 2 Monaten fällig gewesen) sein aussehenden Betrag nicht gezahlt,Mahnverfahren wurde angedroht und nach Fristablauf eingeleitet. Auftraggeber hat nunmehr zeitgleich mit der Vorauszahlung des Auftragsnehmers beim Mahngericht, die aussehende Summe überwiesen.

können die entstandenen Mahnkosten dennoch einfordert werden ?

DANKE BURKURUS

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist nachweisbar ( ! ) unter Verzug gestzt worden ?

lg

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#2
 Von 
Burkurus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, hatte einen definitiven Termin gestetzt worden.
Die Zahlung besteht ausschließlich aus dem Betrag der Ursprungsrechnung. Die Mahngebühr aus der 1.Mahnung wurde nicht gezahlt.

BURKURUS

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

So Sie (wie thehellion sagt) in Verzug waren, ja!

Sie müssen die angefallenen Gebühren zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja, hatte einen definitiven Termin gestetzt worden.
--------------------------------------------
Normaler Brief oder Einschreiben ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

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