Folgender fiktiver Fall:
Auftraggeber hat nach Zahlungserinnerung und Mahnung mit Fristsetzungen ( Ursprungsrechnung war vor 2 Monaten fällig gewesen) sein aussehenden Betrag nicht gezahlt,Mahnverfahren wurde angedroht und nach Fristablauf eingeleitet. Auftraggeber hat nunmehr zeitgleich mit der Vorauszahlung des Auftragsnehmers beim Mahngericht, die aussehende Summe überwiesen.
können die entstandenen Mahnkosten dennoch einfordert werden ?
DANKE BURKURUS
Mahnung eingeleitet/ zeitgleich Rechnung gezahlt
31. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2007 | 15:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung eingeleitet/ zeitgleich Rechnung gezahlt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Oktober 2007 | 20:06
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Ist nachweisbar ( ! ) unter Verzug gestzt worden ?
lg
#2
Antwort vom 1. November 2007 | 08:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, hatte einen definitiven Termin gestetzt worden.
Die Zahlung besteht ausschließlich aus dem Betrag der Ursprungsrechnung. Die Mahngebühr aus der 1.Mahnung wurde nicht gezahlt.
BURKURUS
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. November 2007 | 10:23
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
So Sie (wie thehellion sagt) in Verzug waren, ja!
Sie müssen die angefallenen Gebühren zahlen.
#4
Antwort vom 1. November 2007 | 18:35
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Ja, hatte einen definitiven Termin gestetzt worden.
--------------------------------------------
Normaler Brief oder Einschreiben ?
lg
Und jetzt?
Schon
266.432
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
Top Inkasso Themen
-
3 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten