Mahnung erhalten, wg Mitgliedsbeitrag Fitnessstudio

25. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Mahnung erhalten, wg Mitgliedsbeitrag Fitnessstudio

Hallo.
Seit dem 17.03. ist das örtliche Fitnessstudio bis voraussichtlich dem 19.4. wg. Corona geschlossen.
Der Mitgliedsbeitrag wird immer zum 15. d. Monats eingezogen.
Laut Gesetz brauche ich den Mitgliedsbeitrag in diesem Fall nicht zahlen und der Betrag wurde von meinem Partner am 19.3. zurück gebucht (das Lastschriftmandat läuft über dessen Konto, weil die Mitgliedschaft ein Geschenk ist/war).
Vermutlich war das zu vorschnell von meinem Partner (hab ich aber keinen Einfluss drauf, ist dessen Konto), weil theoretisch nur der Mitgliedsbeitrag zw. 15.3. und 15.4. nicht zu zahlen ist.
Normalerweise könnte der Fehler schnell behoben werden, ist ja nicht dramatisch.

Nun ist es aber so, das ich heute die 1. Mahnung erhalten habe:
+ 3€ Bankgebühr
+ 3€ eigene Gebühr
+ 5€ Mahngebühr

Das sind in der Summe 11 €, die der Betreiber jetzt zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag verlangt. Ist das rechtens?
Ich kann nicht mal in AGBs rein schauen, weil ich keine zum Vertrag erhalten habe (nur eine Durchschrift des Vertrags) und auf der Homepage gibt es auch keine AGBs zur Einsicht.

Mein Gefühl sagt mir, dass das nicht zulässig ist.

Jetzt will ich entsprechend darauf antworten und meine Mitgliedschaft auch gleich kündigen, weigere mich aber 11 € Mahngebühren zu bezahlen (bei einem Mitgliedsbeitrag von 19,90€, das steht in keinem Verhältnis).

Gibt es Paragrafen, auf die ich mich beziehen kann?

Danke.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):
bei einem Mitgliedsbeitrag von 19,90€, das steht in keinem Verhältnis

Irrelevant - man hat den verursachten Schaden zu ersetzen



Zitat (von NeoNexon):
Nun ist es aber so, das ich heute die 1. Mahnung erhalten habe:
+ 3€ Bankgebühr
+ 3€ eigene Gebühr
+ 5€ Mahngebühr

Die 3 EUR Bankgebühr kann man so durchgehen lassen.
Für "eigene Gebühr" und "Mahngebühr" sehe ich keine Rechtsgrundlage.


Auf welchem Wege genau kam denn die Mahnung an?
Kleines Studio oder große Kette?




-- Editiert von Harry van Sell am 25.03.2020 16:37

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Es ist eine recht junges Unternehmen, das hier in der Umgebung in den letzten drei Jahren drei Studios eröffnet hat.

Die Mahnung kam als ganz normaler Brief.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Irrelevant - man hat den verursachten Schaden zu ersetzen

Ich denke, das bedarf eines ergänzenden Satzes.

Korrekt wäre gewesen, das Studio auf die Sache hinzuweisen und Gelegenheit zur Korrektur zu geben. Oder im Vorfeld deutlich (!) vor der Abbuchung schon zu widersprechen. Auch wäre es anders, hätte das Studio von sich aus erklärt, nicht abbuchen zu wollen bzw. die Mitgliedschaft ruhen zu lassen und sich dann nicht dran gehalten.

Den Schaden verursacht man, wenn dem Studio keine Alternative bietet, die kostengünstig aus der Welt geschaffen werden kann.

Zitat:

Auf welchem Wege genau kam denn die Mahnung an?
Kleines Studio oder große Kette?

Die beiden Rückfragen dürften doch erst eine Rolle spielen, wenn ein Inkasso daher kommen würde. Oder worauf willst du hinaus?

Zitat:
laut Gesetz brauche ich den Mitgliedsbeitrag in diesem Fall nicht zahlen

Genauer sind beide Vertragspartner von der Vertragserfüllung befreit. Ähnlich wäre es wohl, wenn das Studio bei einem Brand zerstört würde und keine angemessene Alternative geboten werden kann.

Übrigens verlängert sich die Vertragslaufzeit auch nicht. Ggf. wäre es also ratsam, einfach das Abo aufzukündigen und zu erklären, dass man zwar 3 bis 5€ für die Kosten bezahlt, aber sonst entsprechend wegen Unmöglichkeit der Leistung nichts mehr. Bis es wieder aufmacht und sollte man dann noch eine Rest-Laufzeit haben...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die beiden Rückfragen dürften doch erst eine Rolle spielen, wenn ein Inkasso daher kommen würde. Oder worauf willst du hinaus?

Wegen der Mahnkosten.

In dem Falle würde ich dann 1,50 EUR als angemessen ansehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Korrekt wäre gewesen, das Studio auf die Sache hinzuweisen und Gelegenheit zur Korrektur zu geben. Oder im Vorfeld deutlich (!) vor der Abbuchung schon zu widersprechen. Auch wäre es anders, hätte das Studio von sich aus erklärt, nicht abbuchen zu wollen bzw. die Mitgliedschaft ruhen zu lassen und sich dann nicht dran gehalten.

Den Schaden verursacht man, wenn dem Studio keine Alternative bietet, die kostengünstig aus der Welt geschaffen werden kann.

Die Angebotene Entschädigung, die auf der Homepage des Studios für alle gilt lautet:
"2 Monate Gratis-Trainingsgutschein einlösbar am Ende deiner Mitgliedschaft."

Sprich, wenn ich kündige, darf ich noch zwei Monate kostenlos weiter trainieren.

Das ist für mich keine Alternative, sondern einfach nur Augenwischerei. Ich und mein Partner haben durch 100% Kurzarbeit Probleme die laufenden Kosten zu decken, weshalb wir keine Wahl haben, als den Mitgliedsbeitrag für die Schließzeiten einzubehalten.

Leider kann ich das Fitnessstudio nicht erreichen, weil ich unter den angegebenen Kontaktdaten im Brief niemanden erreiche (es sind andere Kontaktdaten, als auf der Homepage) und das Studio selber geschlossen ist. Es ist mir also nicht möglich den Betreiber wegen der Problematik und zur Klärung zu kontaktieren.
Auf der Homepage und der Facebook-Seite gibt es unterschiedliche E-Mail-Adressen. Beide habe ich angeschrieben und um eine Aufschlüsselung der Mahnpauschalen gebeten (Und gleich meine Mitgliedschaft gekündigt).

Zusätzliche Frage: Müssen Sportstudios eigentlich eine UST-id und eine Handeslregister-Nr. haben?
Im Impressum des besagten Studios gibt es nur eine Privatadresse inkl. Telefonnummer, über die jedoch niemand erreichbar ist. Keine Bandansage, kein AB, gar nichts.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):
und um eine Aufschlüsselung der Mahnpauschalen gebeten

Ernsthaft?



Zitat (von NeoNexon):
Zusätzliche Frage: Müssen Sportstudios eigentlich eine UST-id und eine Handeslregister-Nr. haben?





Zitat (von NeoNexon):
Es ist mir also nicht möglich den Betreiber wegen der Problematik und zur Klärung zu kontaktieren.

Unfug. Das Studio hat ja eine Anschrift. Zur Sicherheit mit Zustellnachweis versenden.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):
Laut Gesetz brauche ich den Mitgliedsbeitrag in diesem Fall nicht zahlen


Vielleicht mal einen Blick in dieses Gesetz werfen (und uns nebenbei informieren, was man genau meint.

Zitat (von NeoNexon):
Das ist für mich keine Alternative, sondern einfach nur Augenwischerei.


Das mag für Dich zutreffen, gleichwohl entspricht die Regelung derzeit gängiger Praxis und ist durch das BGB gedeckt.

Zitat (von NeoNexon):
Ich und mein Partner haben durch 100% Kurzarbeit Probleme die laufenden Kosten zu decken, weshalb wir keine Wahl haben, als den Mitgliedsbeitrag für die Schließzeiten einzubehalten.
Grundsätzlich verständlich, aber Unrecht wird durch eigene Umstände nicht zu Recht.

Ganz dünnes Eis würde ich meinen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
Ich und mein Partner haben durch 100% Kurzarbeit Probleme die laufenden Kosten zu decken, weshalb wir keine Wahl haben, als den Mitgliedsbeitrag für die Schließzeiten einzubehalten.


Der Studiobetreiber hat durch 100% Umsatzausfall ebenfalls Pobleme und steht ganz ohne Einnahmen da. In dieser Situation kann man nur auf gegenseitiges Verständnis bitten und der Vorschlag des Studios, wie er auf der Homepage steht, ist erstmal fair.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Angebotene Entschädigung,

Wenn du das nicht willst, können die nichts tun. Natürlich ist das heutzutage eine blöde Situation für den Anbieter, aber das muss er mit dem Staat und den etwaig dort verfügbaren Hilfen klären.

Zitat:
Leider kann ich das Fitnessstudio nicht erreichen

Deren Problem, nicht deines. Auch jetzt noch ist es problemlos möglich, hin und wieder den Briefkasten zu leeren. Harry stimme ich zu. Ggf. mit Zustellnachweis (Einschreiben) oder man hat einen brauchbaren Zeugen. Mehr brauchst du nicht tun. Hinterherrennen ist albern.

Zitat:
Vielleicht mal einen Blick in dieses Gesetz werfen (und uns nebenbei informieren, was man genau meint.

Es gibt genug Urteile und Erläuterungen für solche Fälle, wo die Leistungserfüllung unmöglich wird durch äußere Einflüsse. Stichwort "Vertragsstörung".

Zitat:
Das mag für Dich zutreffen, gleichwohl entspricht die Regelung derzeit gängiger Praxis und ist durch das BGB gedeckt.

Nö. Das ist Unsinn. Die gängige Praxis ist es, dass bei Nicht-Erfüllbarkeit der Leistung durch den Anbieter beide Vertragspartner von der Leistung befreit sind. Mein Vergleich mit dem ausgebrannten Studio kommt nicht von ungefähr.

Zitat:
Ganz dünnes Eis würde ich meinen.

Beschäftige dich bitte mal mit dem von mir genannten Stichwort. Da dürfte richtig viel zu finden sein.

Alles andere (auch eine etwaige Vertragspausierung) kann man annehmen aber muss man nicht annehmen. Wenn der Kunde das nicht annimmt, hat das Studio Pech gehabt.

Das einzige, was nicht geht, wäre IMHO eine fristlose Kündigung. Denn die dürfte wegen höherer Gewalt ausgeschlossen sein. Denn wir alle hoffen ja auch, dass es nicht nun ein Jahr so geht.

Zitat:
In dieser Situation kann man nur auf gegenseitiges Verständnis bitten und der Vorschlag des Studios, wie er auf der Homepage steht, ist erstmal fair.

Das ist aus moralischer Sicht richtig. Genausogut kann man aber auch auf Verständnis des Studios bitten, denn durch Kurzarbeit fällt ja auch eine Einnahmequelle des Kunden weg. Genau deswegen springt der Staat ja ein.

Die Situation ist, wie sie ist. Aber ganz nüchtern betrachtet hat das Studio nun mal keine handhabe, die weitere Zahlung für die Zeitdauer der Schließung zu erzwingen.

Etwas anderes wäre nur gegeben, wenn man beispielsweise einen Personal-Trainer hat für Outdoor-Training. Denn zwei Personen dürfen ja weiterhin draußen mit Abstand Sport machen. Dann betrifft das dieses Vertragsverhältnis erst mal nicht.

-- Editiert von mepeisen am 27.03.2020 02:53

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):
Hallo.
Seit dem 17.03. ist das örtliche Fitnessstudio bis voraussichtlich dem 19.4. wg. Corona geschlossen.
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Vermutlich war das zu vorschnell von meinem Partner (hab ich aber keinen Einfluss drauf, ist dessen Konto), weil theoretisch nur der Mitgliedsbeitrag zw. 15.3. und 15.4. nicht zu zahlen ist.
Normalerweise könnte der Fehler schnell behoben werden, ist ja nicht dramatisch.



Fragen die mir gekommen sind:

1. Wird der Beitrag im Voraus gezahlt oder rückwirkend für den Monat?
2. Zählt der Beitrag auch vom 15. bis zum 15. des Monats oder monatlich vom 01. bis 31.?

Soweit ich das verstanden habe, muss man nicht bezahlen, da man die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

Wenn der Beitrag Monat "März" am 15.03. eingezogen wurde und die Schließung am 17.03. erfolgte, konntest du doch theoretisch das Studio in der Zeit vom 01.03. bis 16.03. nutzen. Hier den vollen Betrag zurückzuziehen wäre doch dann nicht korrekt?

Das alles hängt natürlich ab von den oben genannten Fragen...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich das verstanden habe, muss man nicht bezahlen, da man die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

Den Satz halte ich für etwas unglücklich formuliert. Denn das Entscheidende ist ja, dass man als Kunde an der Situation schuldlos ist.

Wenn man selbst etwas verschuldet hat, beispielsweise weil man auswandert, dann muss man trotzdem weiterhin bezahlen bis Vertragsende.

Signatur:

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