Mahnung für Zinsen

8. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
haweka1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnung für Zinsen

Ich habe in einem Rechtsstreit eine Forderung zugesprochen bekommen, welche ab Forderungseintritt zu verzinsen war. der Schuldner hat die hauptforderung bezahlt, die fälligen Zinsen aber erst nach erneuter Anmahnung. Kann ich für die erneute Anmahnung mahngebühren fordern (10 Eur)? Wenn ja, muss ich dazu ein erneutes Mahverfahren durchführen oder kann ich gleich den GV schicken.


-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen