Ich habe in einem Rechtsstreit eine Forderung zugesprochen bekommen, welche ab Forderungseintritt zu verzinsen war. der Schuldner hat die hauptforderung bezahlt, die fälligen Zinsen aber erst nach erneuter Anmahnung. Kann ich für die erneute Anmahnung mahngebühren fordern (10 Eur)? Wenn ja, muss ich dazu ein erneutes Mahverfahren durchführen oder kann ich gleich den GV schicken.
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Mahnung für Zinsen
8. Dezember 2009
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Frage vom 8. Dezember 2009 | 09:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnung für Zinsen
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