Mahnung ignoriert, RA-Gebühren zahlen?

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
verpeiler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Mahnung ignoriert, RA-Gebühren zahlen?

Guten Tag! :)

Letztes Jahr habe ich über einen kurzen Zeitraum Telekommunkationsleistungen diverser Call-by-Call Internet-Anbieter über einen Telekom-Anschluss in Anspruch genommen.
Wie auch schon ein paar Male zuvor (ich bin etwas schluderig) habe ich nach Erhalt der Telekom-Rechnung den Zahlungstermin versäumt, wodurch ich bald eine Mahnung erhielt. Den auf der Mahnung aufgeführten Betrag (inklusive Verzugsgebühren) habe ich sofort überwiesen, so wie ich es bei Mahnungen immer tue. Ich dachte die Sache hätte sich damit erledigt.

Was ich damals allerdings nicht wusste (hätte ich genauer hingeschaut, hätte es mir aber auffallen müssen): der auf der Mahnung der Telekom aufgeführte Betrag beinhaltete nur die Leistungen aller Telekom-Dienste, nicht jedoch die der Call-By-Call Anbieter (wenn ich mich hier im Forum umschaue scheint das so auch ganz normal zu sein)
So kamen nach und nach eine gute handvoll Mahnungen diverser Telekommunkations-Dienstleistern hinerher geflogen. Da ich Ärger in aller Regel lieber aus dem Weg gehe (und weil ich eindeutig selbst dran schuld war), habe ich die Rechnungen alle schön brav inklusive Verzugsgebühren (waren ja immer nur 1€ bis 3€, +jeweils etwa 5€ Mahngebühren) bezahlt.

Eine habe ich allerdings vergessen! Sie lag unter einem Papierberg auf meinem Schreibtisch und Betrug ~2€ + 5€ Verzugsgebühren =~7€. Diese Mahnung lag fast 6 Monate unbeachtet da.
Nun bekomme ich Post eines Rechtsanwalts, welcher von dieser einen Firma um "die Wahrnehmung ihrer Interessen" gebeten wurde und in ihrem Namen den besagten Betrag ("~2€ Gegenstandswert" + "5€ unverzinsliche Kosten") einfordern soll, zuzüglich Zinsen (0,12€) und einer "zusätzlichen Gebührenforgerung 1,3 Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG" von 39€ eintreiben soll. Dies ergibt eine Summe von ~46€. Es wurde mir eine einwöchige Frist gesetzt und mit Gericht gedroht, sollte ich diesen Betrag nicht an den Rechts-Anwalt überweisen.


Nun meine Frage: die ~2€ sowie die 5€ Verzugsgebühren zahle ich "gerne". auch die 0,12€ Zinsen tun nicht wirklich weh ^^.
Ich würde es aber sehr gerne vermeiden sämtliche Gebühren welche mir der Rechtsanwalt zusätzlich auferlegt zu zahlen, und den Betrag auch gerne direkt an den Gläubiger (nicht an den RA) überweisen. Überhaupt möchte ich am liebsten so tun als hätte ich nie was vom Rechtsanwalt gehört (kein Einschreiben).

Wäre es riskant den Brief des Rechtsanwalts einfach zu ignorieren? Was kann mir schlimsstenfalls passieren?
Wäre die Tatsache dass ich die Rechnung genau im selben Zeitraum begleiche in dem der Brief des Rechtsanwalts mir zugesandt wurde nicht etwas "auffällig"(/Beweiskräftig)?
Kann ich auf die Zahlung der RA-Kosten verklagt werden, und wie wahrscheinlich wäre das bei einem so geringen Streitwert?
Wäre ich nach der Zahlung der ~7€ an den Telekommunikationsdienstleister zumindest mit diesem aus dem Schneider (sprich, ich hätte "nur noch" ärger mit den RA), oder hätter er noch irgendwelche Ansprüche?


Ich danke im Vorraus für eure Antworten... :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

sind - abgesehen von der vergessenen Telko Mahnung - weitere Mahnungen in der selben Sache gekommen ?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
verpeiler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die fixe Antwort! :respekt:

- Rechnung der Telekom (MIT call-by-call) => Zahlungstermin verpasst
- Mahnung der Telekom (OHNE call-by-call) => bezahlt
- Mahnungen diverser call-by-call Anbieter => alle bezahlt, bis auf eben die Eine
- Dann kamm auch schon (nach 6 monaten) der Brief vom RA

Die Forderung ist also scheinbar völlig in Ordnung, und dennoch mag ich nicht unbedingt (alles) zahlen...
...fast 40€ RA-Gebühren für einen eigentlichen Streitwert von 2€ (wenn man mal von den Verzugsgebühren absieht), das würde ich gerne irgendwie umgehen! :augenroll:

Allerdings fällt es mir schwer abzuschätzen ob der Schuss vielleicht nach hinten los geht. :dau:

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Sie sagen selbst, dass sie den Schaden verursacht haben.
Mir würde es :respekt: abnötigen, wenn Sie auch dafür grade stehen würden!?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Moralisch gesehen hat @anephan natürlich recht
Das muß ich hier einräumen
Wie wäre es mit dem goldenen Mittelweg ??

FAX UND Brief an den RA
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i
zu übermitteln
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch.
Ich habe heute trotzdem den Geforderten Betrag von 2 € plus 5 € Mahngebühr unter Vorbehalt und ohne rechtliche Anerkennung auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

p.s
Das kostenlose Prüfprotokoll wird aus Kostengründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in Auftrag gegegebn -
Du sparst also rund 30 € an Gebühren !
Diese Summe würde ich dann z.b an Arzte ohne Grenzen überweisen.







-- Editiert von thehellion am 27.05.2008 21:35:18

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Der schuss kann aber auch ganz böse nach hinten losgehen. Denn die Einrede der Zurückbehaltung muss Unverzüglich erfolgen, und nicht 6 monate später.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

....wenn er von der offenen Rechnung aber erst durch den RA erfahren hat ......??

---------------------------------------------
1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug;



-- Editiert von thehellion am 28.05.2008 10:42:08

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
verpeiler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

...habe ich aber nicht. :(

Auf der _Rechnung_ der Telekom (per Mail) ist die Forderung des call-by-call Anbieters sehr wohl ersichtlich. Und eine Mahnung desselben habe ich ja auch erhalten, auch wenn nicht per Einschreiben und somit sicher auch abstreitbar.
Ich könnte höchsten behaupten, ich hätte die Rechnung der Telekom per Mail nie erhalten, erst DANN hätte ich durch den RA von der Rechnung erfahren.
Allerdings weiß ich nicht ob mir der erhalt der Mail nachgewiesen werden kann. Ebenfalls weiß ich nicht wie ich das dem RA darlegen soll. :???:



Um auf die Sache mit der Moral zurückzukommen: Ja, ich bin selbst daran Schuld. Ich zahle dem TelKo-Unternehmen auch gerne sein verdientes Geld für die Leistungen die ich ebenfalls gern in Anspruch genommen hab, und obendrauf auch noch gerne die Zinsen. :)

Ungern allerdings zahle ich dem RA 39€ dafür, dass er mir in einem Serienbrief mit Klage droht. Das mag vielleicht moralisch verwerflich sein, schießlich muss der arme Mann sicher seinen hart verdienten dicken Mercedes mit teurem Sprit betanken. Aber damit kann ich leben... :augenroll:

Die Idee mit der Spende übrigens ist eine ganz tolle, und auch wenn mir das jetzt wahrscheinlich keiner glaubt werde ich (falls ich mich erfolgreich vor den RA-Gebühren drücken sollte) genau das tun! :cool:

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich sehe keine andere Chance wie Du sonst um die RA gebühr herum kommen könntest als die gesamte Forderung in Frage zu stellen
Der Masseninkassoadvokat gibt garantiert nicht auf und wird in Punkto Gebühren nicht verhandlungsbereit sein - eher wird Beckstein Moslem

-- Editiert von thehellion am 28.05.2008 21:46:31

1x Hilfreiche Antwort

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