Mahnung nach Zahlung - Park&Control

23. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
qzeta5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung nach Zahlung - Park&Control

Hallo,

am 07.10 parkte ich über die Höchstparkdauer auf einem Parkplatz in Berlin, verwaltet durch Park&Control.

Erst am 31.10 überwies ich die Vertragsstrafe von 30€.
Das private „Knöllchen" habe ich leider daraufhin weggeworfen.

Am 03.11 ging eine 1.Mahnung von P&C raus. Diese las ich nicht weiter, da ich von einer Überschneidung mit der Überweisung ausging.
Diese Mahnung beinhaltete jedoch auf der Rückseite ausschließlich eine Gebühr von 9,35€ für Halteranfrage (5,85€) und Mahngebühr (3,50€).

Am 21.11 ging eine Forderung der coeo Inkasso über 27,50€ raus. Zusammengesetzt aus 9,35€ Gläubigerauslagen und 18€ Inkassokosten. Erst nach Erhalt studierte ich die 1.Mahnung vom 03.11 und entdeckte die „informative" Rückseite.

Neben dem Umstand, dass die erste Seite der 1.Mahnung für sich zu stehen schien, bin ich etwas befremdet.

Es ging eine 1.Mahnung raus über eine Forderung, welche mir bis dahin nicht bekannt war. Die 30€ hatte ich ja bereits überwiesen. Diese waren in der 1.Mahnung auch berücksichtigt.

Hätte nicht eine normale Rechnung über die 9,35€ vor einer Mahnung an mich gehen müssen?
Bin ich tatsächlich verpflichtet, die Inkassogebühr zu zahlen?

Vielen Dank im Voraus!
Christof

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von qzeta5):
Hätte nicht eine normale Rechnung über die 9,35€ vor einer Mahnung an mich gehen müssen?

Nö, die wurden ja scheinbar ordnungsgemäß in der Mahnung beschrieben.
die 3.50 empfinde ich als zu viel.
Halteranfrage ist i.O

Zitat (von qzeta5):
Bin ich tatsächlich verpflichtet, die Inkassogebühr zu zahlen?

die 18€ sind rechtlich nicht zu beanstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von qzeta5):
Hätte nicht eine normale Rechnung über die 9,35€ vor einer Mahnung an mich gehen müssen?

Nein, man hätte diese 9,35 EUR nur rechtswirksam schulden müssen.



Zitat (von qzeta5):
Das private „Knöllchen" habe ich leider daraufhin weggeworfen.

Schade, da der konkrete Inhalt nun unbekannt ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.722 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen